Antrag - 2016/AN/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1.       zu prüfen, ob die Vergütung der Tagespflegepersonen in der HRO noch angemessen ist.

2.       ggf. Vorschläge für eine zeitnahe Anpassung zu machen und diese der Bürgerschaft bis zum 1. November 2016 vorzulegen.

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Sachverhalt:

Die Entgelte für Tagespflegepersonen werden nicht wie bei Kindertagesstätten verhandelt. Insbesondere die Personalkosten sind offenbar seit Jahren nicht angepasst worden. Die letzte Festsetzung erfolgte im Jahr 2011. Die Entlohnung der LeistungserbringerInnen soll laut Gesetz in Anlehnung an den TVö D erfolgen. Trotz der steigenden Kosten für Eltern und Stadt ist nach fünf Jahren eine Anpassung ins Auge zu fassen.

 

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger                                           gez. Dr. Steffen Wandschneider

Fraktion DIE LINKE                                                        Fraktion der SPD                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.09.2016 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1.              zu prüfen, ob die Vergütung der Tagespflegepersonen in der HRO noch angemessen ist.

2.              ggf. Vorschläge für eine zeitnahe Anpassung zu machen und diese der Bürgerschaft bis zum 1. November 2016 vorzulegen. Dabei sollten die Entgelte in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegepersonen festgelegt werden.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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12.10.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen