Informationsvorlage - 2016/IV/1976
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.08.2016
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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25.08.2016
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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07.09.2016
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Beschlussvorschriften:
§ 20 GemHVO-Doppik des Landes M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor. Danach hat der Oberbürgermeister die Bürgerschaft oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Der vorliegende Bericht umfasst die Übersicht über den Stand des Haushaltsvollzugs per 30.06.2016 sowie die Prognosen der Organisationseinheiten zum 31.12.2016 für die Ergebnis- und Finanzrechnung. Er enthält eine Übersicht der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit nach Teilhaushalten sowie eine Zeitreihe über die Abrechnung der Ziele und Kennzahlen der wesentlichen Produkte.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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