Beschlussvorlage - 2016/BV/1956

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Voranfrage): "Neubau von zwei Wohnwürfeln mit je vier Geschossen", Rostock, Kuphalstr. 69a, 69b; Az.: 00825-16 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

 

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.08.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.09.2016 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen