Beschlussvorlage - 2016/BV/1919
Grunddaten
- Betreff:
-
"Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.12.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Hauptamt, Abt. Verwaltungsangelegenheiten; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Eigenbetrieb TZR & W; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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Jul 25, 2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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Aug 15, 2017
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Aug 30, 2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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Aug 30, 2017
| |||
●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Aug 31, 2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Vorberatung
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Sep 5, 2017
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Sep 7, 2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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Sep 7, 2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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Sep 12, 2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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Aug 8, 2017
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 13, 2017
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:
- Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:
- Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich
- Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet
- Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet
- Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).
- Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:
Bereich | Maximalentfernung Hauptsaison | Maximalentfernung Nebensaison | Anzahl Anlagen |
Warnemünde Kernbereich | 250 m | 500 m | 6 |
Warnemünde Wandergebiet | 500 m | 1.000 m | 7 |
Markgrafenheide Kernbereich | 500 m | 1.000 m | 4 |
Markgrafenheide Wandergebiet | 1.000 m | 2.000 m | 2 |
Innenstadt | 250 m | 250 m | 5 |
sonstige besondere Lagen |
|
| 5 |
Summe |
|
| 29 |
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
- Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:
- Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt
- Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche
- Barrierefreiheit
- Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“
- Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:
kurzfristig:1,150 Mio. EUR
mittelfristig:2,685 Mio. EUR
- Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.
- Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2, 3 Nr. 13 und § 38 Kommunalverfassung MV
bereits gefasste Beschlüsse:
0527/07-BV vom 09.04.2008
2015/AN/0967
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ist in der als Anlage 1 beigefügten „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ dargelegt.
Wie mit den zur Beschlussvorlage 2014/BV/0072 eingebrachten Hinweisen und Änderungsvorschlägen umgegangen wurde, ist dem als Anlage 2 beigefügten Abwägungsdokument zu entnehmen. Die genannte Beschlussvorlage wurde zurückgezogen und überarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 73
Produkt:57301Bezeichnung: Öffentliche Bedürfnisanstalten
Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:
HHJahr | Konto Investitionsmaßnahme/ Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf-wendungen | Ein-zahlungen | Aus- zahlungen |
2015 | 78532000, 7357301201500201-02, Neubau TC Warnemünde, Wandergebiet 2 | 0 €/Jahr | 1.686 €/Jahr |
| 20.000,00 € |
2015 | 78532000, 7357301201500303-02, Neubau TC Markgrafenheide, Wandergebiet 1 | 0 €/Jahr | 1.686 €/Jahr |
| 20.000,00 € |
2016 | 78532000, 7357301201500201-04, Neubau TC Warnemünde, Wandergebiet 3 | 0 €/Jahr | 1.686 €/Jahr |
| 20.000,00 € |
2016 | 78532000, 7357301201500303-06, Neubau TC Markgrafenheide, Wandergebiet 3 | 0 €/Jahr | 1.686 €/Jahr |
| 20.000,00 € |
2017 | 78532000, 7357301201500303, Neubau TC Markgrafenheide, Wandergebiet 4 | 0 €/Jahr | 1.686 €/Jahr |
| 20.000,00 € |
2018 | 78532000, Neubau TC sonstige Lage, Barnstorfer Wald West | 0 €/Jahr | 1.686 €/Jahr |
| 20.000,00 € |
2020 | 78532000, Neubau TC sonstige Lage, Barnstorfer Wald Ost | 0 €/Jahr | 1.686 €/Jahr |
| 20.000,00 € |
2021 | 78532000, Neubau WC sonstige Lage, Gehlsdorfer Ufer Ost | 0 €/Jahr | 1.686 €/Jahr |
| 20.000,00 € |
8 TCs |
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|
|
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|
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2015 | Afa TC |
| 0,00 € |
|
|
2016 | Afa TC |
| 4.000,00 € |
|
|
2017 | Afa TC |
| 8.000,00 € |
|
|
2018 | Afa TC |
| 10.000,00 € |
|
|
2019 | Afa TC |
| 12.000,00 € |
|
|
2020 | Afa TC |
| 12.000,00 € |
|
|
2021 | Afa TC |
| 14.000,00 € |
|
|
2022 | Afa TC |
| 16.000,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe Produkt 57301 |
| 0,00 € | 76.000,00 € | 0,00 € | 160.000,00 € |
Teilhaushalt: 73
Produkt:57302Bezeichnung: Öffentliche Bedürfnisanstalten - BgA
Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:
Hinweis: Es werden nur die Erträge und Aufwendungen benannt, die bei Umsetzung der Konzeption zusätzlich entstehen, also nicht bereits Bestandteil der Haushaltsplanungen sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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794 kB
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2
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(wie Dokument)
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793,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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17,7 kB
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Aug 8, 2017 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:
1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:
Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich
Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet
Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet
Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).
2.
Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:
Bereich | Maximalentfernung Hauptsaison | Maximalentfernung Nebensaison | Anzahl Anlagen |
Warnemünde Kernbereich | 250 m | 500 m | 6 |
Warnemünde Wandergebiet | 500 m | 1.000 m | 7 |
Markgrafenheide Kernbereich | 500 m | 1.000 m | 4 |
Markgrafenheide Wandergebiet | 1.000 m | 2.000 m | 2 |
Innenstadt | 250 m | 250 m | 5 |
sonstige besondere Lagen |
|
| 5 |
Summe |
|
| 29 |
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:
Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt
Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche
Barrierefreiheit
Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“
4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:
kurzfristig:1,150 Mio. EUR
mittelfristig:2,685 Mio. EUR
5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.
6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: |
|
| Abgelehnt |
|
Aug 30, 2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock" (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:
1. Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:
Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich
Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet
Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet
Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).
2. Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:
Bereich | Maximalentfernung Hauptsaison | Maximalentfernung Nebensaison | Anzahl Anlagen |
Warnemünde Kernbereich | 250 m | 500 m | 6 |
Warnemünde Wandergebiet | 500 m | 1.000 m | 7 |
Markgrafenheide Kernbereich | 500 m | 1.000 m | 4 |
Markgrafenheide Wandergebiet | 1.000 m | 2.000 m | 2 |
Innenstadt | 250 m | 250 m | 5 |
sonstige besondere Lagen |
|
| 5 |
Summe |
|
| 29 |
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
3. Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:
Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt
Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche
Barrierefreiheit
Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme"
4 Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:
kurzfristig:1,150 Mio. EUR
mittelfristig:2,685 Mio. EUR
5. Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.
6. Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt.
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage einschließlicher der Änderungsanträge:
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
|
|
|
Dagegen: | 1 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
Aug 31, 2017 - Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:
1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:
Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich
Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet
Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet
Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).
2.
Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:
Bereich | Maximalentfernung Hauptsaison | Maximalentfernung Nebensaison | Anzahl Anlagen |
Warnemünde Kernbereich | 250 m | 500 m | 6 |
Warnemünde Wandergebiet | 500 m | 1.000 m | 7 |
Markgrafenheide Kernbereich | 500 m | 1.000 m | 4 |
Markgrafenheide Wandergebiet | 1.000 m | 2.000 m | 2 |
Innenstadt | 250 m | 250 m | 5 |
sonstige besondere Lagen |
|
| 5 |
Summe |
|
| 29 |
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:
Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt
Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche
Barrierefreiheit
Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“
4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:
kurzfristig:1,150 Mio. EUR
mittelfristig:2,685 Mio. EUR
5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.
6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 8 |
|
|
|
Dagegen: | 1 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
|
Sep 13, 2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:
1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:
Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich,
Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet,
Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet,
Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).
2.Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage
wird in der Zukunft angestrebt:
Bereich | Maximalentfernung Hauptsaison | Maximalentfernung Nebensaison | Anzahl Anlagen |
Warnemünde Kernbereich | 250 m | 500 m | 6 |
Warnemünde Wandergebiet | 500 m | 1.000 m | 7 |
Markgrafenheide Kernbereich | 500 m | 1.000 m | 4 |
Markgrafenheide Wandergebiet | 1.000 m | 2.000 m | 2 |
Innenstadt | 250 m | 250 m | 5 |
sonstige besondere Lagen |
|
| 5 |
Summe |
|
| 29 |
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:
Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt,
Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche,
Barrierefreiheit,
Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“.
4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:
kurzfristig:1,150 Mio. EUR,
mittelfristig:2,685 Mio. EUR.
5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.
6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt.
Beschluss Nr. 2016/BV/1919:
Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:
1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:
Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich,
Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet,
Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet,
Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).
2.Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage
wird in der Zukunft angestrebt:
Bereich | Maximalentfernung Hauptsaison | Maximalentfernung Nebensaison | Anzahl Anlagen |
Warnemünde Kernbereich | 250 m | 500 m | 6 |
Warnemünde Wandergebiet | 500 m | 1.000 m | 7 |
Markgrafenheide Kernbereich | 500 m | 1.000 m | 4 |
Markgrafenheide Wandergebiet | 1.000 m | 2.000 m | 2 |
Innenstadt | 250 m | 250 m | 5 |
sonstige besondere Lagen |
|
| 5 |
Summe |
|
| 29 |
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:
Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt,
Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche,
Barrierefreiheit,
Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“.
4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:
kurzfristig:1,150 Mio. EUR,
mittelfristig:2,685 Mio. EUR.
5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.
6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen zur Installation einer WC-Anlage für die Großmarkt GmbH und die Öffentlichkeit in die derzeitigen Bauplanungen für den Markt Reutershagen einzuordnen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Konzeption dahingehend zu ändern, den für 2022 geplanten Neubau der WC-Anlage am Dierkower Kreuz bereits für 2020 vorzusehen.
Zu Punkt 8, Seite 8 der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ wird der Oberbürgermeister gebeten, bis Dezember 2017 ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorzulegen:
- zu den konkreten mittelfristigen Planungen für den Neubau und die Komplettsanierung
von kommunalen Sanitäranlagen bis zum Jahr 2022
- sowie für den detaillierten Umsetzungsstand der bereits erfolgten Maßnahmen 2014/2015 und 2015/2016.
Anlagen:
1 Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock
2 Abwägungspapier (Abwägung von Vorschlägen der Bürgerschaft und Ortsbeiräte)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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