Beschlussvorlage - 2016/BV/1919

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:
 

  1. Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:
     
  • Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich
  • Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet
  • Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet
  • Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).

  1. Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:

 

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Warnemünde Kernbereich

250 m

500 m

6

Warnemünde Wandergebiet

500 m

1.000 m

7

Markgrafenheide Kernbereich

500 m

1.000 m

4

Markgrafenheide Wandergebiet

1.000 m

2.000 m

2

Innenstadt

250 m

250 m

5

sonstige besondere Lagen

 

 

5

Summe

 

 

29

 

Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

  1. Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:
  • Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt
  • Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche
  • Barrierefreiheit
  • Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“

 

  1. Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:

kurzfristig:1,150 Mio. EUR

mittelfristig:2,685 Mio. EUR

 

  1. Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.

 

  1. Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. 
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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2, 3 Nr. 13 und § 38 Kommunalverfassung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0527/07-BV vom 09.04.2008

2015/AN/0967

 

Sachverhalt:

Der Sachverhalt ist in der als Anlage 1 beigefügten „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ dargelegt.

Wie mit den zur Beschlussvorlage 2014/BV/0072 eingebrachten Hinweisen und Änderungsvorschlägen umgegangen wurde, ist dem als Anlage 2 beigefügten Abwägungsdokument zu entnehmen. Die genannte Beschlussvorlage wurde zurückgezogen und überarbeitet.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  73

Produkt:57301Bezeichnung: Öffentliche Bedürfnisanstalten

Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

 

HHJahr

Konto Investitionsmaßnahme/ Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus- zahlungen

2015

78532000, 7357301201500201-02, Neubau TC Warnemünde, Wandergebiet 2

0 €/Jahr

1.686 €/Jahr

 

20.000,00 €

2015

78532000, 7357301201500303-02, Neubau TC Markgrafenheide, Wandergebiet 1

0 €/Jahr

1.686 €/Jahr

 

20.000,00 €

2016

78532000, 7357301201500201-04, Neubau TC Warnemünde, Wandergebiet 3

0 €/Jahr

1.686 €/Jahr

 

20.000,00 €

2016

78532000, 7357301201500303-06, Neubau TC Markgrafenheide, Wandergebiet 3

0 €/Jahr

1.686 €/Jahr

 

20.000,00 €

2017

78532000, 7357301201500303, Neubau TC Markgrafenheide, Wandergebiet 4

0 €/Jahr

1.686 €/Jahr

 

20.000,00 €

2018

78532000, Neubau TC sonstige Lage, Barnstorfer Wald West

0 €/Jahr

1.686 €/Jahr

 

20.000,00 €

2020

78532000, Neubau TC sonstige Lage, Barnstorfer Wald Ost

0 €/Jahr

1.686 €/Jahr

 

20.000,00 €

2021

78532000, Neubau WC sonstige Lage, Gehlsdorfer Ufer Ost

0 €/Jahr

1.686 €/Jahr

 

20.000,00 €

8 TCs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2015

Afa TC

 

0,00 €

 

 

2016

Afa TC

 

4.000,00 €

 

 

2017

Afa TC

 

8.000,00 €

 

 

2018

Afa TC

 

10.000,00 €

 

 

2019

Afa TC

 

12.000,00 €

 

 

2020

Afa TC

 

12.000,00 €

 

 

2021

Afa TC

 

14.000,00 €

 

 

2022

Afa TC

 

16.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Produkt 57301

 

0,00 €

76.000,00 €

0,00 €

160.000,00 €

 

 

Teilhaushalt:  73

Produkt:57302Bezeichnung: Öffentliche Bedürfnisanstalten - BgA

Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Hinweis: Es werden nur die Erträge und Aufwendungen benannt, die bei Umsetzung der Konzeption zusätzlich entstehen, also nicht bereits Bestandteil der Haushaltsplanungen sind.

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.07.2017 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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08.08.2017 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:

 

1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:

 

Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich

Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet

Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet

Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).

2.

Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:

 

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Warnemünde Kernbereich

250 m

500 m

6

Warnemünde Wandergebiet

500 m

1.000 m

7

Markgrafenheide Kernbereich

500 m

1.000 m

4

Markgrafenheide Wandergebiet

1.000 m

2.000 m

2

Innenstadt

250 m

250 m

5

sonstige besondere Lagen

 

 

5

Summe

 

 

29

 

Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt

Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche

Barrierefreiheit

Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“

 

4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:

kurzfristig:1,150 Mio. EUR

mittelfristig:2,685 Mio. EUR

 

5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.

 

6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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15.08.2017 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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30.08.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock" (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:

 

1. Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:

 

Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich

Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet

Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet

Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).

2. Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in  der Zukunft angestrebt:

 

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Warnemünde Kernbereich

250 m

500 m

6

Warnemünde Wandergebiet

500 m

1.000 m

7

Markgrafenheide Kernbereich

500 m

1.000 m

4

Markgrafenheide Wandergebiet

1.000 m

2.000 m

2

Innenstadt

250 m

250 m

5

sonstige besondere Lagen

 

 

5

Summe

 

 

29

 

Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.    Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt

Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche

Barrierefreiheit

Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme"

 

4     Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:

       kurzfristig:1,150 Mio. EUR

       mittelfristig:2,685 Mio. EUR

 

5.    Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.

 

6.    Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. 

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage einschließlicher der Änderungsanträge:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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30.08.2017 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

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31.08.2017 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:

 

1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:

 

Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich

Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet

Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet

Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).

2.

Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:

 

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Warnemünde Kernbereich

250 m

500 m

6

Warnemünde Wandergebiet

500 m

1.000 m

7

Markgrafenheide Kernbereich

500 m

1.000 m

4

Markgrafenheide Wandergebiet

1.000 m

2.000 m

2

Innenstadt

250 m

250 m

5

sonstige besondere Lagen

 

 

5

Summe

 

 

29

 

Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt

Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche

Barrierefreiheit

Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“

 

4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:

kurzfristig:1,150 Mio. EUR

mittelfristig:2,685 Mio. EUR

 

5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.

 

6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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05.09.2017 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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07.09.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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07.09.2017 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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12.09.2017 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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13.09.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:

 

1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:

 

Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich,

Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet,

Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet,

Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).

 

2.Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage
wird in der Zukunft angestrebt:

 

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Warnemünde Kernbereich

     250 m

     500 m

    6

Warnemünde Wandergebiet

     500 m

  1.000 m

    7

Markgrafenheide Kernbereich

     500 m

  1.000 m

    4

Markgrafenheide Wandergebiet

  1.000 m

  2.000 m

    2

Innenstadt

     250 m

     250 m

    5

sonstige besondere Lagen

 

 

    5

Summe

 

 

  29

 

Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

 

Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt,

Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche,

Barrierefreiheit,

Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“.


4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:

 

kurzfristig:1,150 Mio. EUR,

mittelfristig:2,685 Mio. EUR.

 

5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.

 

6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. 

 

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/1919:

 

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:

 

1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:

 

Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich,

Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet,

Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet,

Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).

 

2.Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage
wird in der Zukunft angestrebt:

 

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Warnemünde Kernbereich

     250 m

     500 m

    6

Warnemünde Wandergebiet

     500 m

  1.000 m

    7

Markgrafenheide Kernbereich

     500 m

  1.000 m

    4

Markgrafenheide Wandergebiet

  1.000 m

  2.000 m

    2

Innenstadt

     250 m

     250 m

    5

sonstige besondere Lagen

 

 

    5

Summe

 

 

  29

 

Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

 

Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt,

Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche,

Barrierefreiheit,

Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“.

 


4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:

 

kurzfristig:1,150 Mio. EUR,

mittelfristig:2,685 Mio. EUR.

 

5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.

 

6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen zur Installation einer WC-Anlage für die Großmarkt GmbH und die Öffentlichkeit in die derzeitigen Bauplanungen für den Markt Reutershagen einzuordnen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Konzeption dahingehend zu ändern, den für 2022 geplanten Neubau der WC-Anlage am Dierkower Kreuz bereits für 2020 vorzusehen.

 

Zu Punkt 8, Seite 8 der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ wird der Oberbürgermeister gebeten, bis Dezember 2017 ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorzulegen:

 

- zu den konkreten mittelfristigen Planungen für den Neubau und die Komplettsanierung
von kommunalen Sanitäranlagen bis zum Jahr 2022
 

- sowie für den detaillierten Umsetzungsstand der bereits erfolgten Maßnahmen 2014/2015 und 2015/2016.

 

 

Anlagen:
1 Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock
2 Abwägungspapier (Abwägung von Vorschlägen der Bürgerschaft und Ortsbeiräte)
 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt