Beschlussvorlage - 2016/BV/1897
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 37 Brandschutz- und Rettungsamt in Höhe von 26.967,07 Euro im Ergebnis und Finanzhaushalt für die Bombenbergung Petriviertel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.07.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.07.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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19.07.2016
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Beschlussvorschlag:
Zur Finanzierung des Bescheides über die Auslagen des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V für die Bombenbergung am 19.07.2015 in Rostock, Petriviertel, Baufeld 090 Nord wird die Zustimmung für überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 37 für folgende Produktkonten erteilt:
Ergebnishaushalt
12601 12800*.56290010 – Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten – Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte in Höhe
von 26.967,07 Euro
Finanzhaushalt
12601 12800*.76290010 – Auszahlungen für Dienstleistungen durch Dritte in Höhe von
26.967,07 Euro
* redaktionelle Änderung am 13.07.2016
Die Deckung erfolgt aus folgenden Produktkonten:
Ergebnishaushalt
12601.43120014 – Verwaltungsgebühren Brandeinsätze in Höhe von 26.967,07 Euro
Finanzhaushalt
12601.63120014 - Verwaltungsgebühren Brandeinsätze in Höhe von 26.967,07 Euro
Beschlussvorschriften:
§ 50 Kommunalverfassung M-V; § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die Entscheidung zur Bewilligung der Mittel für die Auszahlung innerhalb des Teilhaushaltes 37 ist dringend erforderlich, da die vorliegende Rechnung mit dem 09.12.2015 datiert ist und die Zahlungsfrist bereits überschritten wurde.
Durch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V wurde dem Brandschutz- und Rettungsamt Rostock mit Datum vom 03.09.2015 eine Rechnung über zusätzliche Kosten zur Munitionsbergung übergeben.
Die durchgeführten Untersuchungen und die Kampfmittelbergung durch die Fa. Koch Munitionsbergung GmbH werden vom LPBK M-V als unmittelbare Gefahrenabwehr angesehen und die entstandenen Kosten übernommen.
Da durch den Verwaltungsstab der Hansestadt Rostock der Termin zur Bergung der Bombe vom 14.07.2015 auf den 19.07.2015 verlegt wurde, sind zusätzliche Kosten zur Vorhaltung von Personal und Technik, zur Absicherung der Räumstelle und Betreiben der Wasserhaltung entstanden, die teilweise durch die Hansestadt Rostock zu tragen sind.
Durch das BRA wurde am 17.12.2015 Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt, der aus formellen Gründen und insbesondere wegen der durch die Hansestadt Rostock gewollten Verlegung des Bergungstermins abgelehnt wurde.
Da durch das BRA keine Mittel für die Bombenbergung geplant werden und der Haushalt auch keine Möglichkeiten innerhalb des Deckungskreises aufzeigt, um die Rechnung zu begleichen, wurde mit dem Finanzverwaltungsamt die Möglichkeit der Umverteilung aus Mehrerträgen/-einzahlungen erörtert.
unvorhersehbar:
Der Fund metallischer Anomalien bei Bauarbeiten, die dann Munitionsfunde sind, können nicht vorhergesehen werden.
unabweisbar:
Um die Belastung der Bevölkerung durch diese Evakuierung und die nötigenfalls erforderlichen Sicherungsmaßnahmen der direkt anliegenden Gebäude so gering wie möglich zu halten, war eine Terminverschiebung zur Bergung der Kampfmittel zweck- und verhältnismäßig. So wären mehrere Alten- und Pflegeheime (zum Teil mit Intensivbetreuung) und eine Reihe von Heimpflegeplätzen betroffen gewesen, für deren Räumung umfangreiche Maßnahmen erforderlich gewesen wären. Durch die Lage des Verdachtspunktes in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohngebäuden wären ohne umfangreiche Schutzmaßnahmen bei einer Detonation im Zuge der Entschärfungsarbeiten massive Schäden an den Fassaden aufgetreten.
Nach der Identifizierung des Fundkörpers als Brandbombe konnten wesentliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die Hansestadt Rostock abgesagt werden. Darüber mussten die betroffenen Anwohner zum großen Teil schriftlich informiert werden. Daher wurde in der Sitzung des Verwaltungsstabes am 14.07.2015 beschlossen, am für den 19.07.2015 geplanten Räumungstermin festzuhalten. Der durch diese Verschiebung entstandene Anteil an den Gesamträumungskosten von 117.387,73 Euro ist in Höhe von 26.967,07 Euro durch die Hansestadt Rostock als Auftraggeber zu übernehmen.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12800 | Zivil- und Katastrophenschutz |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 56290010 | Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte |
Finanzhaushalt | 76290010 | Auszahlungen für Dienstleistungen durch Dritte |
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in UR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 3.500,00 | 3.500,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 26.967,07 | 26.967,07 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 30.467,07 | 30.467,07 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen
unabweisbar:
Bei Erschließungs- und Bauarbeiten in der Östlichen Altstadt – Petriviertel – wurden unbekannte metallische Gegenstände im Boden festgestellt. Aufgrund großer Bombardements in den letzten Tagen des 2. Weltkriegs 1945 musste von möglichen Bombenfunden ausgegangen werden. Deshalb wurden durch die Firma Koch Munitionsbergung GmbH am 01. und 23.07.2015 Kampfmittelsondierungen mit einem positiven Ergebnis durchgeführt.
Daraufhin wurde die Öffnung, Identifizierung und Bergung veranlasst und am 19.07.2015 durchgeführt.
Durch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern wurde für diese Arbeiten eine Rechnung anteilig in Höhe von 26.967,07 EUR übergeben.
unvorhersehbar:
Kampfmittel- und Munitionsfunde sind das traurige und gefährliche Erbe militärischer Gewalt.
Durch Korrosion im Boden über Jahrzehnte hinweg wird die Bergung und Vernichtung zu einer
Gefahr für Mensch und Umwelt. Da das Stadtgebiet Rostock in den letzten Monaten und Tagen des 2. Weltkrieges Ziel zahlreicher alliierter Bombenangriffe war, sind Bombenfunde bei Bauarbeiten immer möglich. Es ist aber nie vorherzusehen, an welchem Ort und bei welcher Gelegenheit diese Funde gemacht werden.
Deshalb ist die Planung finanzieller Mittel für diese Ereignisse nicht möglich.
- Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12601 | Brandschutz |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 43120014 | Verwaltungsgebühren Brandeinsätze |
Finanzhaushalt | 63120014 | Verwaltungsgebühren Brandeinsätze |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme |
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Investitionsposition |
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz |
| 0,00 | 0,00 | |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 51.628,80 | 72.055,43 | |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 51.628,80 | 72.055,43 | |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0,00 | 0,00 | |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0,00 | 0,00 | |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 51.628,80 | 72.055,43 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 26.967,07 | 26.967,07 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Mit dem Urteil 1 L 93/08 des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald vom 30.11.2011 zur Kalkulation der Feuerwehrgebühren musste die bis zu diesem Zeitpunkt verbindliche Gebührensatzung der Hansestadt Rostock für öffentliche Feuerwehren vom 01.02.2002 außer Kraft gesetzt werden.
Damit wurde die Neukalkulation zwingend erforderlich. Die auf der Grundlage der Doppik ausgewiesenen Kosten wurden in die neue Gebührensatzung eingearbeitet.
Die Satzung zur Regelung des Kostensatzes für öffentliche Feuerwehren der Hansestadt Rostock wurde am 25.02.2015 in der Bürgerschaft beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft gesetzt.
Bedingt durch die Zeit zwischen dem Urteil und dem Beschluss der Bürgerschaft wurde für
Erträge und Einzahlungen für Leistungen der Feuerwehr keine Planung im Haushalt der Hansestadt Rostock vorgenommen, da ja auch keine Gebührenbescheide erstellt wurden. Die ausgewiesenen Erträge und Einzahlungen sind damit Mehrerträge bzw. -einzahlungen.
Verbindliche Planansätze sind erst ab dem Haushalt 2017 vorhanden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 37 Brandschutz- und Rettungsamt
Produkt: 12601 Bezeichnung: Brandschutz
12800 Bezeichnung: Zivil- und Katastrophenschutz
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 12601.43120014 Verwaltungsgebühren Brandeinsätze | 26.967,07 |
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| 12800.56290010 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte |
| 26.967,07 |
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| 12601.63120014 Verwaltungsgebühren Brandeinsätze |
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| 26.967,07 |
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| 12800.76290010 Auszahlungen für Dienstleistungen durch Dritte |
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| 26.967,07 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Die ungeplanten Mehreinzahlungen in Höhe von 72.055,43 EUR im Finanzhaushalt können somit nicht in voller Höhe zur Reduzierung der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eingesetzt werden.
Die ungeplanten Mehrerträge in Höhe von 51.628,80 EUR im Ergebnishaushalt können nicht in voller Höhe zur Ergebnisverbesserung eingesetzt werden.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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247,5 kB
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