Beschlussvorlage - 2016/BV/1795

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“, begrenzt / einschließlich:

 

im Norden durch:              - Strandstraße

- Seestraße

- Seepromenade

 

im Osten durch:              - Am Strom

 

im Süden durch:              - Am Bahnhof

                                          - Alte Bahnhofsstraße

- Lilienthalstraße

- Lortzingstraße

- An der Stadtautobahn

 

im Westen durch:              - Friedrich-Barnewitz-Straße

                                          - Wiesenweg

                                          - Gartenstraße

                                          - Parkstraße

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V, § 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            2012/BV/4108 – Aufstellungsbeschluss vom 30.01.2013

 

Sachverhalt:

Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und die Errichtung von Ferienwohnungen vor allem in Bereichen, die durch Wohnnutzung geprägt sind, können eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Ortsteils insgesamt gefährden. Das Strukturkonzept Warnemünde hat die Notwendigkeit der Wahrung eines verträglichen Verhältnisses von Ferienwohnungen und Dauerwohnen zum Erhalt eines „urbanen Gleichgewichts“ im Seebad Warnemünde herausgearbeitet. Als mögliches Instrument wurde u.a. ein Bebauungsplanverfahren vorgeschlagen.

 

Zum Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in Kenntnis der Ergebnisse des Strukturkonzeptes Warnemünde am 05.10. 2011 beschlossen, geeignete Instrumente zur Sicherung der Wohnfunktion zu schaffen.

 

Ein Bebauungsplan kann für das Seebad Warnemünde, mit Ausnahme der Bereiche mit bereits rechtskräftigen und sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen, in einer notwendigerweise differenzierten Staffelung die Zulässigkeit von Ferienwohnungen je nach Vorprägung und Entwicklungsziel für die verschiedenen Quartiere festsetzen.

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen.

 

Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf enthält auf der Grundlage einer umfangreichen Bestandserfassung Festsetzungen für alle baulich genutzten Flächen, die dem Ziel der Planung „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ Rechnung tragen und ein verträgliches Verhältnis von Wohnen und Ferienwohnen sichern soll.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102                          Bezeichnung: städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

15.952,88€

 

15.952,88€

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.06.2016 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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16.06.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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22.06.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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28.06.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.07.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen