Beschlussvorlage - 2016/BV/1767

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt den ergänzenden „Lärmaktionsplan der 2. Stufe für den Ballungsraum der Hansestadt Rostock – Beitrag Schienenverkehr“ und das enthaltene Maßnahmenkonzept (entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage). Es ist in Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt (EBA) umzusetzen.

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Beschlussvorschriften:              § 22 (2) KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                           

- Nr. 1753/64/1998 „Umsetzung des Lärmminderungsprogramms und Luftreinhalteplans“

- Nr. 0610/08-BV „Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktions- und

Luftreinhalteplanung in der Hansestadt Rostock“

- Nr. 2014/BV/0230 „Umsetzung von Maßnahmen i.R. der Lärmaktionsplanung der 2.Stufe für den Ballungsraum der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung im Bundes-

Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im sechsten Teil „Lärmminderungsplanung“ durch die

§§ 47 a – f wurde durch das Amt für Umweltschutz und die projektbegleitende

Lenkungsgruppe die Ergänzung des Lärmaktionsplans für die Hansestadt Rostock um den Beitrag Schienenverkehr erarbeitet.

 

Seit 2015 liegen die Kartierungsergebnisse des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vor. Von Lärmpegeln im gesundheitsgefährdenden Bereich sind tags ca. 2.900 und nachts ca. 1.100 Einwohner durch den Schienenverkehr betroffen.

 

Die Aufstellung eines Schienen-Lärmaktionsplanes erfolgte innerhalb einer Projektlenkungsgruppe unter Mitwirkung der DB Netz AG, des EBA, der Ortsbeiräte, Vertretern der Rostocker Straßenbahn AG, der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH, der Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH, der IHK zu Rostock, des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V sowie der Ämter der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock. In der in den Jahren 2013/ 2015 erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung der HRO und der bundesweiten internetbasierten Öffentlichkeitsbeteiligung des EBA gingen Bürgerhinweise im Amt für Umweltschutz ein. Im Internet auf www.rostock-wird-leiser.de, durch die Ortsbeiräte sowie über die Presse wurde kontinuierlich über den Entwicklungsstand informiert.

 

Zu den generellen Maßnahmen der Minderung von Schienenverkehrslärm gehören Maßnahmen am Fahrweg (Gleisüberprüfung und -pflege, Schallschutzwände, Schienenstegdämpfer, Entdröhnung von Brücken), Maßnahmen am Fahrzeug (lärmarme Bremsen) und Maßnahmen am Ausbreitungsweg (Schallschutzwände und -wälle). Durch die Maßnahmen kann die Anzahl der mit sehr hohen Lärmpegeln belasteten Einwohner deutlich gesenkt werden. Dies gilt insbesondere für Lärmbrennpunkte, also akustisch besonders auffällige Bereiche mit Lärmpegeln oberhalb 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts, mit mehr als 5 Lärmbetroffenen an einem Schienenweg in oder an Misch- und Wohngebieten. Insgesamt werden im vorliegenden Lärmaktionsplan für 14 Lärmbrennpunkte geeignete aktive Minderungsmaßnahmen mit Wirkungs- und Kostenabschätzung benannt.

 

Die Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung liefern einen Beitrag zum Schutz der

Gesundheit der in der Hansestadt Rostock lebenden Menschen und erhöhen darüber hinaus

die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt. Der LAP ist im Zuge kommunaler

Fachplanungen und Planungen des EBA bzw. der DB Netze AG umzusetzen und zu berücksichtigen.

Es hat keine Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept. Es ist davon auszugehen, dass durch Beschlussfassung der Bürgerschaft in den nächsten zwei Jahren keine ungeplanten finanziellen Auswirkungen entstehen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Abschätzung der überschlägig zu erwartenden Kosten für die potentielle Umsetzung der Maßnahmenvorschläge sind im LAP Bericht Beitrag Schienenverkehr Kapitel 3.4 „Wirkungs- und Kostenabschätzung“ enthalten. Die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen erfolgt durch Priorisierung der Hansestadt Rostock und des Eisenbahnbundesamtes / der DB Netze AG.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.11.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.11.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.11.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen