Beschlussvorlage - 2016/BV/1469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder“, siehe Anlage, beschließt die Hansestadt Rostock eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für diesen Planbereich als Satzung (Anlage).

 

Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder“ vom 05.10.2011, Vorlagen-Nr. 2011/BV/2483, und dessen Bekanntmachung am 19.10.2011, liegen die erforderlichen Voraussetzungen für die Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB vor.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§§ 14,16 und 17 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2011/BV/2483 vom 05.10.2011


Sachverhalt:

 

Das betreffende Gebiet befindet sich direkt gegenüber dem Stadthafen. Die Umnutzung und Gestaltung des Stadthafens ist eine vordergründige Zielstellung der Stadtentwicklung, da diese Flächen als Verbindung zwischen Stadt und Wasser ein hohes funktionales und gestalterisches Potenzial besitzen. In diesem Zusammenhang rücken auch die angrenzenden Flächen, wie das Bebauungsplangebiet, wieder verstärkt in den Blickpunkt planerischer Überlegungen.

 

Der Bereich entlang der Straße Warnowufer ist geprägt durch eine ungeordnete Bebauung, die überwiegend aus eingeschossigen Gebäuden besteht. Dieses negative Erscheinungsbild stellt an diesem stadträumlich wichtigen Standort einen städtebaulichen Missstand dar, der durch eine Bebauungsplanung beseitigt werden soll. Die Flächen werden zu einem hohen Anteil durch Autohäuser, Autowerkstätten und fahrzeugbezogene Dienstleistungen genutzt und weisen einen hohen Versiegelungsgrad auf. Es handelt sich hierbei um eine historisch gewachsene Nutzung, die wesentlich aus der unmittelbaren Lage an der nördlich angrenzenden Straße Warnowufer, einer vierspurige Landesstraße (L22) mit sehr hohem Verkehrsaufkommen, resultiert. Die vorhandenen Anbindungen der einzelnen Grundstücke an die Straße Warnowufer mit entsprechendem Zu- und Abgangsverkehr sowie Lieferverkehr stellen aus verkehrsrechtlicher Sicht eine Gefahrensituation dar.

 

Zum Zweck der städtebaulichen Ordnung des Plangebietes durch die Schaffung einer Stadtkante zum Wasser, die Strukturierung des Blockinnenbereichs sowie die Regelung der Verkehrserschließung, ist es notwendig, bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder“ eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.02.2016 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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11.02.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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17.02.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.02.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.03.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen