17.02.2016 - 5.2 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Gel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mi., 17.02.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Maronde erläutert dazu, dass das negative Erscheinungsbild an diesem stadträumlichen wichtigen Standort, direkt gegenüber dem Stadthafen, einen städtebaulichen Missstand darstellt.
Die Veränderungssperre ist zeitlich befristet (für 2 Jahre), somit wird der Zeitplan für die Erstellung des B-Planes "Kehrwieder" vorgegeben. Gespräche mit den Eigentümern wurden und werden geführt, um Lösungen zu finden.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder“, siehe Anlage, beschließt die Hansestadt Rostock eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für diesen Planbereich als Satzung (Anlage).
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder“ vom 05.10.2011, Vorlagen-Nr. 2011/BV/2483, und dessen Bekanntmachung am 19.10.2011, liegen die erforderlichen Voraussetzungen für die Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB vor.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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