Dringlichkeitsantrag - 2015/DA/0709

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wird folgendermaßen geändert:

In der Anlage 4 – Aufwandsentschädigungen wird

 

1. im Absatz (2) folgender Satz gestrichen:

„Der Bezug von funktionsbezogener schließt einen Anspruch auf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung aus.“

 

2. In der Tabelle wird die Spalte Ortsbeiräte folgendermaßen ergänzt:

 

Ortsbeiräten

Mitglieder (außer Ortsbeiratsvorsitzende) und gemäß § 1 Abs. 3 Orts-beiratssatzung zur Sitzung beigezogene Einwohner-

innen/Einwohner

20 EUR

 

Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2015 in Kraft

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Sachverhalt/ Dringlichkeit:

In Umsetzung der neuen Entschädigungsverordnung des Landes hat die Bürgerschaft beschlossen, auch den kombinierten Anspruch auf funktionsbezogene und sitzungsbezogene Aufwandentschädigung in den rechtlich möglichen Grenzen einzuführen.

 

 

Dies wurde auch in der entsprechenden beschlossenen Tabelle der Hauptsatzung realisiert. Versäumt wurde, die damit jetzt widersprüchliche Formulierung im Absatz (2) zu streichen.

 

Dies führte dazu, dass an die betroffenen Mandatsträger mit funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen keine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen durch die Stadtverwaltung gezahlt wurden. Dies sollte dringend nachgeholt werden. 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger                                             gez. Berthold Majerus

Fraktion DIE LINKE.                                                                      CDU-Fraktion

 

 

gez. i.V.  Dr. Cathleen Kiefert-Demuth                     gez. Simone Briese-Finke

Fraktion der SPD                                                                      Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann                                       gez. Dr. Dr. Malte Philipp

Fraktion Rostocker Bund/Graue/ Aufbruch 09              Fraktion UFR/FDP

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wird folgendermaßen geändert:


In der Anlage 4 - Aufwandsentschädigungen wird

 

1. im Absatz (2) folgender Satz gestrichen:

„Der Bezug von funktionsbezogener schließt einen Anspruch auf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung aus.“

 

2. In der Tabelle wird die Spalte Ortsbeiräte folgendermaßen ergänzt:

 

Ortsbeiräten

Mitglieder (außer Ortsbeiratsvorsitzende
und gemäß § 1 Abs. 3 Orts-beiratssatzung zur Sitzung beigezogene Einwohnerinnen/ Einwohner

20 EUR

 

Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2015 in Kraft

 

 


Beschluss Nr. 2015/DA/0709:

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wird folgendermaßen geändert:


In der Anlage 4 - Aufwandsentschädigungen wird:

 

1. in Ziffer 1 Absatz (1) folgender Satz gestrichen:

„Es werden funktions- und sitzungsbezogene Entschädigungen wie folgt gezahlt:“

und wie folgt ersetzt:

"Neben funktionsbezogenen Entschädigungen werden zusätzlich sitzungsbezogene Entschädigungen wie folgt gezahlt:"

 

2. in Ziffer 1 Absatz (2) folgender Satz gestrichen:

„Der Bezug von funktionsbezogener schließt einen Anspruch auf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung aus.“

 

3. Ziffer 1 Absatz (2) wie folgt ergänzt:

„Die Mitglieder des Präsidiums sowie Fraktions- und Ortsbeiratsvorsitzende erhalten neben der funktionsbezogenen auch sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen. Ortbeiratsvorsitzenden werden die sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen auch dann gewährt, wenn sie als sachkundige Einwohner an der Sitzung der Bürgerschaft oder eines Ausschusses teilnehmen.“

 

 

Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2015 in Kraft

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt