Nachtrag Beschlussvorlage - 2014/BV/0484-01 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung des Angebotes für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen über einen weiteren Zuschuss von 50 EUR unter der Voraussetzung, dass sich im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 mehr als 2.000 Studierende mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anmelden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.11.2014
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Zentrale Steuerung; Stadtamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.12.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst.
Studierende, die sich im Zeitraum vom 26.11.2014 bis 31.12.2014 mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anmelden, erhalten einen weiteren Zuschuss in Höhe von 50 EUR. Studierende deren Anmeldung mit Haupt- und alleiniger Wohnung im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 25.11.2014 erfolgte, erhalten, unter der Voraussetzung, dass sich im Jahr 2014 mehr als 2.000 Studierende mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock anmelden, rückwirkend einen Zuschuss in Höhe von 50 EUR.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Die Begründung wurde dementsprechende angepasst. Zwischen den Studentenvertretungen, dem Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Rostock und der studentischen Prorektorin der Universität Rostock sowie dem Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und dem Finanzverwaltungsamt wurde die Ergänzung zu § 1 der Zielvereinbarung zwischen der Universität Rostock und der Hansestadt Rostock zur Einflussnahme auf die Studierenden zur Anmeldung der Hauptwohnung am 25.11.2014 besprochen.
Aufgrund der noch erforderlichen, besonderen Aktivitäten bis zum Jahresende ist als Mobilisierungsanreiz eine gesicherte Erhöhung des Zuschusses um 50 EUR bis zum Jahresende - unabhängig von der Anzahl der Gesamtmeldungen mit Haupt- und alleiniger Wohnung im Jahr 2014 in die Zusatzvereinbarung aufgenommen worden. Unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft ist vorgesehen, die Auszahlungen bis zum 18.12.2014 aus dem bislang nicht in Anspruch genommenen Auszahlungsansatz von insgesamt 250 TEUR für das Jahr 2014 vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 32
Produkt: 12002 Bezeichnung: Zuschüsse, Verbände, Vereine
Teilhaushalt: 90
Produkt: 61103 Bezeichnung: Schlüsselzuweisungen vom Land
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 12202.54190020/74190020 61103.41110000/61110000 |
1.164.396 | 375.000 |
1.164.396 | 375.000 |
2016 | 12202.54190020/74190020 61103.41110000/61110000 |
1.520.500 | 250.000 |
1.520.500 | 250.000 |
Unter der Voraussetzung, dass sich im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 mehr als 2000 Studierende mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock anmelden, erhalten diese Studierenden einmalig einen zusätzlichen Zuschuss i. H. v. 50,- EUR, welcher im Jahr 2015 ausgezahlt wird.
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Die Maßnahme hat einen Bezug zur Maßnahme 2014/2.07 – Erhöhung der Landeszuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Dr. Chris Müller
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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