03.12.2014 - 9.8.1 Ergänzung des Angebotes für Studierende, die in...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:
 

Studierende, die sich im Zeitraum vom 26.11.2014 bis 31.12.2014 mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anmelden, erhalten einen weiteren Zuschuss in Höhe von 50 EUR.
Studierende deren Anmeldung mit Haupt- und alleiniger Wohnung im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 25.11.2014 erfolgte, erhalten, unter der Voraussetzung, dass sich im Jahr 2014 mehr als 2.000 Studierende mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock anmelden, rückwirkend einen Zuschuss in Höhe von 50 EUR.

 

(o.g. Nachtrag einschließlich geänderter Fassung der Ergänzung zur Zielvereinbarung
liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage bei)

 

 

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Anlagen zur Vorlage