Beschlussvorlage - 2014/BV/0336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt der Umsetzung des Konzepts für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV) zum 01.07.2018, dem „Nordwasser-Modell“, zu.
 

2. Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Nordwasser-GmbH spätestens bis zum 31. März 2015 auf der Grundlage des vorgelegten Gesellschaftsvertragsentwurfes. Die Geschäftsanteile halten zu 51 % die RVV GmbH und zu 49 % der WWAV.
 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bürgerschaft kontinuierlich über den Stand der Umsetzung des Nordwasser-Modells einschließlich der abzuschließenden Vertragswerke zu informieren.

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Beschlussvorschriften:              § 22 Abs. 3 Nr. 10 Kommunalverfassung des Landes M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:               Nr. 2013/BV/5191 vom 05.03.2014

 

Sachverhalt:

Basierend auf den Beschlüssen der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom 07.03.2012, des Vorstandes des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV) vom 14.11.2012 sowie des Vorstandes des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land (Zweckverband) vom 03.12.2012 hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des WWAV und der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) ein „Konzept für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes  ab dem 01.07.2018“ mit entsprechenden Beschlussempfehlungen erarbeitet und im Frühjahr 2014 der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock sowie den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes und des WWAV zur Entscheidung vorgelegt:


  • Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Nr. 2013/BV/5191 vom 05.03.2014;
  • Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land vom 14.04.2014;
  • Beschluss der Verbandsversammlung des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes Nr. 5-50-03/14 vom 08.05.2014.

 

Auf der Grundlage vorgenannter Beschlüsse wurde der bestehende Betreibervertrag mit der EURAWASSER Nord GmbH vom WWAV am 12.05.2014 vertragskonform zum 30.6.2018 gekündigt.

Neben der sofortigen ordentlichen Kündigung des Betreibervertrages mit EURAWASSER zum 30.06.2018 und einer fünfjährigen Beschäftigungsgarantie beschlossen die o.g. Gremien, dass das im Frühjahr vorgelegte Konzept wie folgt erweitert und präzisiert werden soll:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens zur Bürgerschaftssitzung im Oktober 2014 ein mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmtes und genehmigungsfähiges Konzept zur zukünftigen Organisation der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Hansestadt Rostock vorzulegen. Dieses Konzept soll im Vergleich zum vorgeschlagenen Nordwasser-Modell auch ein höheres Maß an kommunaler Mitbestimmung prüfen.“

Mit Schreiben vom 07.04.2014 beauftragte der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des WWAV und der RVV, folgende Anforderungen innerhalb des Nordwasser-Modells umzusetzen und inhaltlich zu hinterlegen:

 

  • Umsetzung des Public Governance Kodex der Hansestadt Rostock inklusive der Bestellung von zwei Geschäftsführern;
  • Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages der Nordwasser GmbH hinsichtlich Anzahl und Verteilung der Aufsichtsratsmandate sowie Umsetzung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung (BetrVG);
  • Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Personenidentität der Vertreter der Bürgerschaft in der Verbandsversammlung des WWAV und im Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH
  • Prozedere der Stimmbildung für Vertreter der Hansestadt Rostock in der Verbandsversammlung des WWAV;
  • Mitwirkung beim Verfahren der Bestellung der Geschäftsführer der Nordwasser GmbH;
  • Zusammenspiel von Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH und Verbandsversammlung des WWAV;
  • Gesellschaftsrechte und –pflichten des WWAV und der RVV GmbH.

Die Arbeitsgruppe hat das Nordwasser-Konzept entsprechend den durch die Gremien präzisierten Anforderungen weiterentwickelt und insbesondere das Maß der kommunalen Mitbestimmung anhand der o. g. Prüfanmerkungen bewertet. Im Ergebnis stellt die Arbeitsgruppe fest, dass aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag der Nordwasser GmbH und der Verbandssatzung des WWAV ein größtmögliches Maß an kommunaler Mitbestimmung gewährleistet wird.

Darauf aufbauend beinhaltet das Konzept folgende Empfehlung der Arbeitsgruppe:

„Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Umsetzung des „Konzeptes für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes ab dem 01.07.2018 - Nordwasser-Modell“ durch:

  • die Gründung der Nordwasser GmbH auf der Basis des vorgelegten Gesellschaftsvertrages zur Vorbereitung der Rekommunalisierung und Begleitung der Vertragsabwicklung mit EURAWASSER durch den WWAV und die RVV ab Anfang 2015,
  • Beschluss der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes durch die Verbandsversammlung,
  • Beschluss der Änderung der Verbandssatzung des WWAV durch die Verbandsversammlung,

und zu gegebener Zeit durch:

  • Beschluss des Betriebsführungsvertrages zwischen dem WWAV und der Nordwasser GmbH durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und die Verbandsversammlungen des Zweckverbandes und des WWAV.
  • Beschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem WWAV und der RVV sowie des Mietvertrages zwischen dem WWAV und der Nordwasser GmbH durch die Verbandsversammlungen des Zweckverbandes und des WWAV.“

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V als Rechtsaufsichtsbehörde der RVV und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V als Rechtsaufsichtsbehörde des WWAV sind über die Inhalte des Konzeptes sowie die Ergebnisse der Prüfung informiert worden und unterstützen das aufgezeigte Vorgehen.

 

Die Geschäftsführungen der RVV und des WWAV haben die Industrie- und Handelskammer zu Rostock und die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern über das Vorhaben informiert und ein positives Signal erhalten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Konzept dient zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme 2014/2.05 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2025 (Beschl.-Nr. 2014/BV/5420).

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.11.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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13.11.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.11.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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18.11.2014 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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03.12.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt der Umsetzung des Konzepts für die Wasserversorgung und Abwasser­beseitigung im Verbandsgebiet des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV) zum 01.07.2018, dem „Nordwasser-Modell“, zu.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Nordwasser-GmbH spätestens bis zum 31. März 2015 auf der Grundlage des vorgelegten Gesellschaftsvertragsentwurfes.
Die Geschäftsanteile halten zu 51 % die RVV GmbH und zu 49 % der WWAV.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bürgerschaft kontinuierlich über den Stand der Umsetzung des Nordwasser-Modells einschließlich der abzuschließenden Vertragswerke zu informieren.

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/0336:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt der Umsetzung des Konzepts für die Wasserversorgung und Abwasser­beseitigung im Verbandsgebiet des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV) zum 01.07.2018, dem „Nordwasser-Modell“, zu.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Nordwasser-GmbH spätestens bis zum 31. März 2015 auf der Grundlage des vorgelegten Gesellschaftsvertragsentwurfes.
Die Geschäftsanteile halten zu 51 % die RVV GmbH und zu 49 % der WWAV.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bürgerschaft kontinuierlich über den Stand der Umsetzung des Nordwasser-Modells einschließlich der abzuschließenden Vertragswerke zu informieren.

 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, auf welche Weise dauerhaft gewährleistet werden kann, dass die 6 Vertreter der Hansestadt Rostock im Aufsichtsrat (4 über RVV GmbH
+ 2 über WWAV) insgesamt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft zur Januarsitzung 2015 vorzulegen.

 

(o.g. Konzept liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage … bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt