Beschlussvorlage - 2014/BV/0036
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" - Prioritätenliste 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.08.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Vorzimmer Senatoren; Zentrale Steuerung; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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12.08.2014
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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13.08.2014
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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20.08.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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28.08.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.09.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V
§ 38 (3) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
- Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
- Beschl.-Nr. 0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“
- Beschl.-Nr. 0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012
- Beschl.-Nr. 2010/BV/0850 Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes „Ehemaliger Güterbahnhof“ zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
- Beschl.-Nr. 2013/BV/4646 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ – Prioritätenliste 2014
Sachverhalt:
Aufgrund der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (MVBL) vom 25.09.2008 ist mit jedem Antrag auf Städtebauförderungsmittel eine aktualisierte Prioritätenliste vorzulegen. In ihr sollen die Einzelmaßnahmen in der Rang- und Reihenfolge aufgeführt werden, wie sie für die Durchführung der Stadterneuerung wichtig sind. Die Gemeinden sind aufgefordert, den erforderlichen Bedarf für Maßnahmen, die durch die Städtebauförderung finanziert werden sollen, unter Berücksichtigung eines realistischen Fördervolumens selbst zu definieren.
Die Priorität der einzelnen städtebaulichen Projekte ergibt sich im Wesentlichen aus ihrer Bedeutung für die Stadterneuerung, aus den von Bürgerschaft und Hauptausschuss beschlossenen konzeptionellen Vorgaben und den Vorstellungen der Verwaltung sowie aus weiteren Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung und Abhängigkeiten voneinander. Letztlich werden auch die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel und der zu erbringende Eigenanteil zu berücksichtigen sein.
Grundlage für die Festlegung der Projekte ist der von der Bürgerschaft beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“. In der 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes werden im Abschnitt 7 wesentliche Maßnahmen benannt und im „Plan wesentlicher Maßnahmen“ dargestellt. In der Prioritätenliste werden diese Maßnahmen näher bezeichnet und in einen vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet. Die genaue Festlegung des Durchführungszeitpunktes der jeweiligen Maßnahme erfolgt dann mit dem jährlich aufzustellenden Maßnahmeplan.
Aufgrund der Reduzierung der Bundesfinanzhilfen wurden durch das MVBL mit Erlass – Nr. 1/2010 vom 12.05.2010 die Bedingungen zur Förderung von Erschließungsanlagen gemäß E 6.3 Städtebauförderungsrichtlinien M-V geändert. Von der förderfähigen Summe hat die Stadt einen zusätzlichen Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 15 % zu erbringen, welcher in den in Spalte 5 angegebenen Beträgen enthalten ist.
Sofern eine Änderung der Priorität gegenüber dem Vorjahr erfolgte, sind in Spalte 7 Begründungen enthalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,5 kB
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