12.08.2014 - 9.2.1 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gründel erläutert ausführlich die Beschlussvorlage.

Bis zum 15.10. jeden Jahres werden die Anträge zur Förderung gestellt. 2008 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern festgelegt, dass mit jedem FM-Antrag eine aktualisierte Prioritätenliste vorzulegen ist. Dort werden die Maßnahmen und der Durchführungszeitraum näher bezeichnet.

 

Da die Ortsbeiräte Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Stadtmitte noch nicht abgestimmt haben, erfolgt das Votum vorbehaltlich der Zustimmung der OBR.

Frau Gründel beantwortet Fragen der Mitglieder an Beispielen wie Eselföter Str. (ehem. "Kleines Haus"), August-Bebel-Str. (Schifffahrtsmuseum), Volkstheater, Umfeld Marienkirche.

 

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Beschluss:

Die Prioritätenliste 2015 zur städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ (Anlage) wird beschlossen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage