Beschlussvorlage - 2014/BV/5308

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt im

TH 90 – Zentrale Finanzdienstleistungen, Produkt 61101 – Steuern wird für folgendes Produktkonto erteilt: 61101.54310000 - Gewerbesteuerumlage

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Beschlussvorschriften: § 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Sachverhalt:

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

5.300.000

 

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

416.212,96

0

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

5.716.212.96

 

 


Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzreformgesetzes, § 6, wird die Gewerbesteuerumlage ermittelt, indem die Gewerbesteuereinzahlungen im Erhebungsjahr durch den gültigen Hebesatz (465 v.H.) geteilt und mit dem gültigen Vervielfältiger (35) multipliziert werden.

 

Gemäß § 6 der Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom 6. August 1997, die zuletzt durch die Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung vom 24. Mai 2012 geändert worden ist, erfolgt die Berechnung vierteljährlich. Auf das 4. Vierteljahr wird eine Vorauszahlung in Höhe der Gewerbesteuerumlage des 3. Vierteljahres geleistet. Die Abrechnung des 4. Vierteljahres erfolgt zum 1. Februar des Folgejahres. Die Gewerbesteuerumlage wird technisch mit dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verrechnet, ist aber von den Gemeinden in korrekter Höhe auf den Produktkonten darzustellen.

 

Mit dem Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Inneres und Sport M-V vom 23. Januar 2014 erfolgte die Berechnung der Gewerbesteuerumlage für das 4. Vierteljahr 2013. Da die Einzahlungen der Gewerbesteuer im 4. Vierteljahr 2013 weit über denen des 3. Vierteljahres lagen, ergibt sich daraus für den Ergebnishaushalt 2013 ein Aufwand von 579.614 EUR. Da im Deckungskreis nur noch Mittel in Höhe von 163.401,04 EUR verfügbar sind, wird die Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 416.212,96 EUR notwendig, um den Aufwand in das Jahr 2013 buchen zu können.

 

 

unvorhersehbar:

Die Entwicklung des Gewerbesteueristaufkommens und der abzuführenden Gewerbesteuerumlage stellt sich für das Jahr 2013 wie folgt dar:

 

Zeitraum

Gewerbesteueristauf-kommen

Gewerbesteuerumlage

 

1. Vierteljahr

18.839.000 EUR

1.417.989,25 EUR

2. Vierteljahr

17.936.942 EUR

1.350.092,41 EUR

3. Vierteljahr

15.230.522 EUR

1.146.383,38 EUR

Vorauszahlung 4. Vierteljahr

-

1.146.383,38 EUR

4. Vierteljahr (Abrechnung)

22.931.108 EUR

1.725.997,38 EUR

 

Differenz zwischen

Vorausz. u. Abrechnung 4. VJ

 

-

 

+ 579.614,00 EUR

 

Die Entwicklung der Gewerbesteuereinzahlungen für das 4. Vierteljahr 2013 war in der eingetretenen Höhe nicht vorhersehbar und ist der guten Zahlungsmoral der Steuerpflichtigen zu den Fälligkeitsterminen sowie dem hohen Abbau ausstehender Forderungen (1,3 Mio. EUR) zuzuschreiben. Im Jahresergebnis werden die Einzahlungen aus der Gewerbesteuer voraussichtlich 2,5 Mio. EUR über dem Planansatz liegen.

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

62

Kataster, Vermessungs- und Liegenschaftsamt

Produkt

11402

Liegenschaften     

 


Produktkonto:

 

Ergebnishaushalt

56520000

Verluste aus Wertminderungen und dem Abgang von Gegenständen

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

4.960.000,00

 

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

0

 

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

1.171.187,73

 

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

3.788.812,27

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

  416.212,96

 

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

Da die Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken nicht in geplanter Höhe realisiert werden konnten, sind auch die Aufwendungen für den Abgang von Umlaufvermögen geringer als geplant in Anspruch genommen worden. Im Haushaltsjahr 2013 standen den erwirtschafteten Erträgen von 3.935.283,46 EUR aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden Restbuchwerte im Anlagevermögen von 1.171.187,73 EUR gegenüber.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              90

Produkt:              61101                                                        Bezeichnung: Steuern

Investitionsmaßnahme Nr.:              -                            Bezeichnung:  -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

54310000-Gewerbe-

steuerumlage

 

416.212,96

 

 

 

 

 

 

 

 

2014

7431000-Gewerbe-

steuerumlage

 

 

 

416.212,96

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: Keine Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

25.02.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.03.2014 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen