25.02.2014 - 5.1 Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 25.02.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kamke, Leiterin des Finanzverwaltungsamtes, begründet die Beschlussvorlage. Aufgrund der pauschalen Abführung der Gewerbesteuerumlage im IV. Quartal 2013 und der endgültigen Festsetzung der Höhe mit Bescheid im Januar 2014, sei die Abführung der Differenz zwischen Vorauszahlung IV. Quartal und Endabrechnung aufwandsseitig noch im Haushaltsjahr 2013, auszahlungsseitig im Haushaltsjahr 2014 zu erfassen.