25.02.2014 - 5.1 Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kamke, Leiterin des Finanzverwaltungsamtes, begründet die Beschlussvorlage. Aufgrund der pauschalen Abführung der Gewerbesteuerumlage im IV. Quartal 2013 und der endgültigen Festsetzung der Höhe mit Bescheid im Januar 2014, sei die Abführung der Differenz zwischen Vorauszahlung IV. Quartal und Endabrechnung aufwandsseitig noch im Haushaltsjahr 2013, auszahlungsseitig im Haushaltsjahr 2014 zu erfassen.

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Beschluss:

 

Die Zustimmung zur Leistung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt im

TH 90 - Zentrale Finanzdienstleistungen, Produkt 61101 - Steuern wird für folgendes Produktkonto erteilt: 61101.54310000 - Gewerbesteuerumlage

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt