Stellungnahme - 2014/AN/5256-01 (SN)

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Beratungsfolge

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  1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den sog. Warnemünder Veranda-Streit umgehend beizulegen.

 

  1. Hierzu wird der Oberbürgermeister beauftragt, auf Basis der Vorschläge der Bürgerinitiative sowie der Empfehlungen des Bürgerbeauftragten des Landes vom 08.02. 2013 eine einvernehmliche Lösung mit den Betroffenen zu erarbeiten.

 

  1. Für gerichtliche Weiterungen erteilt die Bürgerschaft keine Zustimmung.

Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.

 

In der Begründung des Antrages wird ausgeführt, die Hansestadt Rostock sei in den gerichtlichen Verfahren bisher unterlegen. Dies ist unzutreffend. Hierzu wird auf die  Entscheidung des Oberlandesgerichts  vom 12.11.2009 verwiesen, in der der Stadt ein Nutzungsentgelt für einen Verandaanbau zugesprochen wurde.

Dass die Hansestadt Rostock kürzlich in einem Verfahren vor dem Landgericht mit ihrer Nutzungsentgeltforderung unterlegen ist, steht den grundsätzlich geltend gemachten Nutzungsentgeltforderungen der Stadt nicht entgegen. In diesem Verfahren ging das Gericht von einem genehmigten Überbau aus und nicht von einem Anbau der Veranda. Insofern stellte sich die Frage von Nutzungsentgelten in diesem konkreten Fall für das Gericht hinsichtlich der Veranda nicht.

Das Urteil des Landgerichts lässt daher auch keine allgemeinen Rückschlüsse auf die weiteren Nutzungsentgeltforderungen der Stadt zu. Im Übrigen werden Überbauten, wo sie zweifelsfrei feststehen, bereits seit jeher gemäß der gesetzlichen Vorschriften durch die Stadt behandelt und nicht als Anbauten.

 

 

 

 

 

 

Soweit weiterhin auf die Auffassung des Ministeriums für Inneres und Sport hingewiesen wird, bleibt anzumerken, dass die eigenverantwortliche Entscheidung kein Freibrief für jedwede Entscheidung ist, sondern immer nur im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften besteht. In diesem Zusammenhang wird daher auf das anliegende Schreiben vom 18.06.2012 verwiesen, indem sich das Ministerium nochmals deutlich zugunsten der Rechtsauffassung der Hansestadt Rostock geäußert hat.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.01.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

27.02.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben