Beschlussvorlage - 2014/BV/5225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Frau Karin Helke als Beauftragte in die Funktion der Zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom
1. März 2014 zu bestellen. Die Bestellung soll mit der Übertragung der Funktion der Zweiten Stellvertreterin/des Zweiten Stellvertreters auf eine/einen neue/n Senatorin/Senator enden.

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Beschlussvorschriften:

§§ 40 und 83 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2013/DV/4688 vom 19.06.2013

 

Sachverhalt:

 

Der Erste Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herr Senator Scholze wurde am 19. Juni 2013 durch Beschluss der Bürgerschaft abberufen.

 

Darüber hinaus endete das Wahlamt der Frau Senatorin Dr. Liane Melzer mit Ablauf des 31. August 2013. Damit sind 2 Senatorenposten unbesetzt.

 

Die Handlungsfähigkeit der Stadt ist zu gewährleisten. Für den Zeitraum vom 1. September 2013 bis zum 28. Februar 2014 wurde deshalb Frau Karin Helke zur Zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters von der Rechtsaufsichtsbehörde bestellt.

 

Der Dienstposten der/des Beigeordneten wurde ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete am 18. Dezember 2013. Es sind insgesamt zwölf Bewerbungen eingegangen. Derzeit erfolgt die Sichtung der Unterlagen.

Eine Wahl durch die Mitglieder der Bürgerschaft könnte nach dem gegenwärtigen Sachstand frühestens in der Sitzung im März erfolgen. Unter Einbeziehung der Frist für die Beteiligung der Rechtsaufsichtsbehörde würde die/der Auswahlsiegerin/-sieger dann im Mai ernannt werden können.

 

Die Bestellung hat weiterhin vorübergehenden Charakter und soll mit der Übertragung der Funktion der Zweiten Stellvertreterin/ des Zweiten Stellvertreters auf eine/ einen neue/n Senatorin/ Senator enden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Dauer der Bestellung ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Festlegung der Höhe erfolgt in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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29.01.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Frau Karin Helke als Beauftragte in die Funktion der Zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. März 2014 zu bestellen.

Die Bestellung soll mit der Übertragung der Funktion der Zweiten Stellvertreterin/des Zweiten Stellvertreters auf eine/einen neue/n Senatorin/Senator enden.

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5225:

 

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Frau Karin Helke als Beauftragte in die Funktion der Zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. März 2014 zu bestellen.


Die Bestellung soll mit der Übertragung der Funktion der Zweiten Stellvertreterin/des Zweiten Stellvertreters auf eine/einen neue/n Senatorin/Senator enden.

 

Sie endet spätestens nach drei Monaten bzw. auch, sobald Herr Senator Matthäus das Amt des Ersten Stellvertreters abgibt und die Funktion des Zweiten Stellvertreters übernimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt