29.01.2014 - 7.3 Bestellung einer bzw. eines Beauftragten in der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Frau Karin Helke als Beauftragte in die Funktion der Zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. März 2014 zu bestellen.

Die Bestellung soll mit der Übertragung der Funktion der Zweiten Stellvertreterin/des Zweiten Stellvertreters auf eine/einen neue/n Senatorin/Senator enden.

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5225:

 

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Frau Karin Helke als Beauftragte in die Funktion der Zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. März 2014 zu bestellen.


Die Bestellung soll mit der Übertragung der Funktion der Zweiten Stellvertreterin/des Zweiten Stellvertreters auf eine/einen neue/n Senatorin/Senator enden.

 

Sie endet spätestens nach drei Monaten bzw. auch, sobald Herr Senator Matthäus das Amt des Ersten Stellvertreters abgibt und die Funktion des Zweiten Stellvertreters übernimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt