Beschlussvorlage - 2013/BV/5103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Aufwendungen wird für folgende Produktsachkonten im Ergebnishaushalt erteilt:

 

PSK 36101.55520040    Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII), Leistungen

     innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär) - Absenkung

     der Fachkräfte-Kind-Relation Kita

                                        489.200,00 EUR

 

PSK 36101.55520030   Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII), Leistungen

                                       innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär) – Ausweitung

                                       pädagogische Arbeit

                                       20.400,00 EUR

 

PSK 31201.55210011   Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 22, 27 SGB II),

                                      Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach

                                      § 22 Abs. 1  

                                      1.281.800,00 EUR

 

 


Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge:

 

 

PSK 36101.41442075   Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII), Zuweisungen

                                       vom Land - Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation

                                       499.100,00 EUR

 

PSK 36101.41442074   Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII), Zuweisungen

                                       vom  Land – Ausweitung pädagogische Arbeit

                                       27.700,00 EUR

 

PSK 36303.42211000   Hilfe zur Erziehung (§§  27-35 SGB VIII),

                                      Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen – Kostenbeiträge

                                      und Aufwendungsersatz, Kostenersatz des überörtlichen Trägers

                                      96.700,00 EUR

 

PSK 31101.42142000   Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII),

                                      Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen –

                                      Rückzahlung gewährter Hilfen des örtlichen Trägers

                                      95.900,00 EUR

 

PSK 31201.40542000   Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 22, 27 SGB II),

                                      Leistungen des Landes aus der Umsetzung Hartz IV – Ausgleich

                                      von Sonderlasten § 11 (3a) FA

                                      77.600,00 EUR

 

PSK 36306.42413000   Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

                                      (§ 35a SGB VIII), Kostenbeteiligung und Kostenerstattung im Bereich

                                      des SGB VIII und anderer Jugendhilfe überörtlicher Träger von

                                      Gemeinden

                                      77.100,00 EUR

 

PSK 31101.42192000   Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII),

                                      Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen –

                                      sonstige Ersatzleistungen des örtlichen Trägers ohne Erstattung

                                      38.400,00 EUR

 

PSK 31103.42291000   Eingliederungshilfen für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII),

                                      Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen – sonstige

                                      Ersatzleistungen des überörtlichen Trägers

                                      22.600,00 EUR

 

PSK 31101.42132080   Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII),

                                      Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen –

                                      Leistungen von Sozialleistungsträgern des örtlichen Trägers –

                                      sonstige Sozialleistungsträger

                                      30.300,00 EUR   

 

PSK 61101. 40210000  Steuern

                                      Gemeindeanteil an der Einkommensteuer einschl. Anteil am

    Aufkommen Zinsabschlagssteuer

                                       826.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Auszahlungen wird für folgende Produktsachkonten im Finanzhaushalt erteilt:

 

PSK 36101.75520040   Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII), Leistungen

                                       innerhalb von Einrichtungen- (voll- und teilstationär)- Absenkung

                                       der Fachkräfte-Kind-Relation Kita

                                       489.200,00 EUR

 

PSK 36101.75520030   Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII), Leistungen

                                       innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär) – Ausweitung

                                       pädagogische Arbeit

                                       20.400,00 EUR

 

PSK 31201.75210011   Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 22, 27 SGB II),

                                      Leistungen für Unterkunft und Heizung nach

                                      § 22 Abs. 1  

                                      1.281.800,00 EUR

 

PSK 36303.75523020   Hilfe zur Erziehung (§§ 27-35 SGB VIII),

                                      Leistungen innerhalb von Einrichtungen (voll- und teilstationär)-

                                      Heimeinrichtungen

                                      685.700,00 EUR

 

 

Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen:

 

PSK 36101.61442075   Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII), Zuweisungen

                                       vom Land - Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation

                                       499.100,00 EUR

 

PSK 36101.61442074   Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII), Zuweisungen

                                       vom  Land – Ausweitung pädagogische Arbeit

                                       27.700,00 EUR

 

PSK 61101.60210000   Steuern

                                      Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer einschl. Anteil am

    Aufkommen Zinsabschlagssteuer

                                       826.000,00 EUR

 

diverse Produkte

Sachkonto 70222010   Dienstbezüge Arbeitnehmer - Leistungszulagen - Vorjahre  

                                     1.124.300,00 EUR          

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 49, 50 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

1.1   Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

     50

Amt für Jugend und Soziales     

Produkt

     36101

Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII)      

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

55520040

Leistungen innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär) – Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation Kita     

Finanzhaushalt

     75520040

Leistungen innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär) – Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation Kita          

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

906.800,00

906.800,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

489.200,00

489.200,00

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

1.396.000,00

1.396.000,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen

 

unabweisbar:

Lt. § 16 Abs. 2 KiföG M-V ist die zweckgebundene Nachtragszahlung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die Träger von Kindertageseinrichtungen bis 31.12.2013 weiterzuleiten.

 

unvorhersehbar:

Mit der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) zum 01. August 2013 wurde gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 2 KiföG M-V für Kinder ab vollendetem drittem Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation auf 1:16 beschlossen.

 

Damit ergab sich gemäß § 18 Abs. 3 KiföG M-V für das Jahr 2013 eine Nachtragszahlung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommerns in Höhe von

489.186,94 EUR.

 

 

 

 

1.2   Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

36101

Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

55520030

Leistungen innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär) – Ausweitung pädagogische Arbeit

Finanzhaushalt

75520030

Leistungen innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär) – Ausweitung pädagogische Arbeit

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

670.300,00

670.300,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

20.400,00

20.400,00

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

690.700,00

690.700,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Lt. § 16 Abs. 2 KiföG M-V ist die zweckgebundene Nachtragszahlung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die Träger von Kindertageseinrichtungen bis 31.12.2013 weiterzuleiten.

 

unvorhersehbar:

Aufgrund der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) zum 01. August 2013 zur Absenkung der Fachkraft- Kind- Relation auf 1:16  ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf zur Finanzierung des Zeitumfanges für die mittelbare pädagogische Arbeit gemäß § 10 Abs. 5 KiföG M-V.

 

Daraus ergab sich gemäß § 18 Abs. 3 KiföG M-V für 2013 eine Nachtragszahlung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommerns in Höhe von

20.382,80 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.3   Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

31201

Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 22, 27 SGB II)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

55210011

Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1

Finanzhaushalt

75210011

Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

61.661.100,00

61.661.100,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

1.281.800,00

1.281.800,00

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

62.942.900,00

62.942.900,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist entsprechend § 41 Abs. 1 SGB II monatlich im Voraus zu erbringen.

 

unvorhersehbar:

Der Haushaltsplanung 2013 liegen 16.360 Bedarfsgemeinschaften ohne Leistungsempfänger nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) mit monatlichen Durchschnittskosten von 308,40 EUR sowie weitere 300 Bedarfsgemeinschaften nach FlAG mit monatlichen Durchschnittskosten von 310,00 EUR zu Grunde. Dies bedeutet in Summe 61.661.100 EUR an  Leistungen für Unterkunft und Heizung.

In der Prognose ist davon auszugehen, dass insgesamt 17.263 Bedarfsgemeinschaften Leistungen für Unterkunft und Heizung in Anspruch nehmen werden. In der Haushaltsdurchführung werden im o.g. Sachkonto die Aufwendungen/Auszahlungen für die Leistungsempfänger ohne FlAG gebucht. D.h. 16.975 Bedarfsgemeinschaften erhalten monatlich im Durchschnitt 309,00 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.4   Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

36303

Hilfe zur Erziehung (§§ 27 – 35 SGB VIII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

75523020

Leistungen innerhalb von Einrichtungen (voll- und teilstationär)- Heimeinrichtungen

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

 

9.290.600,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

 

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

 

685.700,00

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

0,00

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

0,00

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

 

9.976.300,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Die Pflichtleistungen nach SGB VIII sind dem Leistungserbringer zu zahlen, um diese in die Lage zu versetzen, ihre Leistung erbringen zu können.

 

unvorhersehbar:

Während in der Haushaltsplanung für Hilfen zur Erziehung innerhalb von Einrichtungen (Heimeinrichtungen) bezüglich der Unterbringungsleistungen von monatlich durchschnittlich 190 Zahlfällen mit Auszahlungen von ca. 4.015,00 EUR ausgegangen wurde, zeigten sich im bisherigen Jahresverlauf monatlich durchschnittlich 226 Zahlfälle mit Auszahlungen von ca. 3.950,00 EUR. Da auch die Auszahlungen für die weiteren Leistungen (z. B. Barbeträge, Beihilfen) den Planansatz übersteigen werden, sind innerhalb dieses Sachkontos Mehrauszahlungen von 1.814.800,00 EUR zu erwarten. Davon können 1.129.100,00 EUR im Deckungskreis 7501 TH 50 – Amt für Jugend und Soziales Finanzhaushalt ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1               Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

11

Amt für Management und Controlling

Produkt

diverse Produkte

 

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

70222010

Dienstbezüge Arbeitnehmer - Leistungszulagen - Vorjahre

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

1.693.700,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

 

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

 

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

1.693.700,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

1.124.300,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

Das Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt. Zur Regelung der Vergabe des Leistungsentgeltes sind betriebliche Vereinbarungen abzuschließen.   

Besteht keine betriebliche Vereinbarung, erhalten die Beschäftigten im Dezember des laufenden Jahres ein Leistungsentgelt in Höhe von 6 v.H. des für den Monat September zustehenden Tabellenentgelts. 

Für die nichtausgezahlten Beträge aus dem laufenden Haushaltsjahr ist eine Rückstellung zu bilden. Da bisher keine betriebliche Vereinbarung zum Leistungsentgelt abgeschlossen wurde, kann die aus den Jahren 2008 bis 2012 gebildete Rückstellungen nicht in Anspruch genommen werden, so dass keine Auszahlung an die Beschäftigten im Haushaltsjahr 2013 erfolgt.

 

3.1 Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

36101

Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

41442075

Zuweisungen vom Land- Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation

Finanzhaushalt

61442075

Zuweisungen vom Land- Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

906.800,00

906.800,00

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

1.405.954,55

1.405.954,55

Mehrerträge, -einzahlungen

=

499.154,55

499.154,55

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0,00

0,00

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0,00

0,00

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

499.154,55

499.154,55

als Deckungsquelle eingesetzt

 

499.100,00

499.100,00

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Die Planung erfolgte in Höhe von 906.800,00 EUR. Die Zuweisung für das Haushaltsjahr 2013 wurde in Höhe von 916.767,61 EUR gewährt. Hieraus ergibt sich ein Mehrertrag/Mehreinzahlung in Höhe von 9.967,61 EUR.

Mit der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) zum 01. August 2013 wurde gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 2 KiföG M-V für Kinder ab vollendetem drittem Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule die Absenkung der Fachkraft- Kind- Relation auf 1:16 beschlossen.

Damit ergab sich gemäß § 18 Abs. 3 KiföG M-V für das Jahr 2013 eine Nachtragszahlung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommerns in Höhe von

489.186,94 EUR.

Insgesamt stehen somit 499.154,55 EUR zur Verfügung.

 

 

3.2 Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und einzahlungen
 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

36101

Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a und 23 SGB VIII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

41442074

Zuweisungen vom Land- Ausweitung pädagogische Arbeit

Finanzhaushalt

61442074

Zuweisungen vom Land- Ausweitung pädagogische Arbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

670.300,00

670.300,00

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

698.049,24

698.049,24

Mehrerträge, -einzahlungen

=

27.749,24

27.749,24

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0,00

0,00

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0,00

0,00

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

27.749,24

27.749,24

als Deckungsquelle eingesetzt

 

27.700,00

27.700,00

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Die Planung erfolgte in Höhe von 670.300,00 EUR. Die Zuweisung für das Haushaltsjahr 2013 wurde in Höhe von 677.666,44 EUR gewährt. Hieraus ergibt sich ein Mehrertrag/Mehreinzahlung in Höhe von 7.366,44 EUR.

Aufgrund der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) zum 01. August 2013 zur Absenkung der Fachkraft- Kind- Relation auf 1:16  ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf zur Finanzierung des Zeitumfanges für die mittelbare pädagogische Arbeit gemäß § 10  Abs. 5 KiföG M-V.

 

Daraus ergab sich gemäß § 18 Abs. 3 KiföG M-V für 2013 eine Nachtragszahlung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommerns in Höhe von

20.382,80 EUR.

Insgesamt stehen somit 27.749,24 EUR zur Verfügung.

 

 

3.3 Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

36303

Hilfe zur Erziehung (§§ 27-35 SGB VIII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

42211000

Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen -Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz des überörtlichen Trägers

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

688.500,00

 

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

785.220,64

 

Mehrerträge, -einzahlungen

=

96.720,64

 

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0,00

 

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0,00

 

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

96.720,64

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

96.700,00

 

Begründung der Mehrerträge und –einzahlungen

Werden für Kinder und Jugendliche Leistungen  über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses erbracht so haben sich die Eltern angemessen an den Kosten der Leistung zu beteiligen. Bezieht einer der Elternteile Kindergeld für den jungen Menschen, so hat dieser einen Kostenbeitrag mindestens in Höhe des Kindergeldes zu zahlen und ggf. auf Grund des nach § 93 SGB VIII ermittelten Einkommens einen Kostenbeitrag zu leisten.

Höhere Aufwendungen in den Leistungen bei Hilfe zur Erziehung führen zu Mehrerträgen durch Kostenbeiträge der Eltern.

 

3.4 Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

31101

Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

42142000

Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen – Rückzahlung gewährter Hilfen des örtlichen Trägers

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

 

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

95.936,11

 

Mehrerträge, -einzahlungen

=

95.936,11

 

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0,00

 

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0,00

 

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

95.936,11

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

95.900,00

 

Begründung der Mehrerträge und –einzahlungen

In diesem Sachkonto werden alle Niederschlagungen aus dem kameralen Haushalt in der Gruppierung – Rückzahlung gewährter Hilfen, Tilgung und Zinsen von Darlehen – wieder aufgeführt, deren Befristung endet. Im doppischen Haushalt werden Darlehen auf Bestandskonten geführt. Daher erfolgte keine Planung im Ergebnishaushalt.

 

3.5 Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

31201

Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 22,27 SGB II)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

40542000

Leistungen des Landes aus der Umsetzung Hartz IV – Ausgleich von Sonderlasten § 11 (3a) FA

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

11.153.400,00

 

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

11.231.015,05

 

Mehrerträge, -einzahlungen

=

77.615,05

 

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0,00

 

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0,00

 

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

77.615,05

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

77.600,00

 

 

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Die Verteilung der sich vom Land ergebenden Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt nach ihrem prozentualen Anteil der Bedarfsgemeinschaften die Leistungen nach dem SGB II erhalten. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2013 die für die Berechnung notwendigen revidierten Daten aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lediglich für die ersten Perioden vorlagen, leitet sich die Planung 2013 auf Grundlage der entsprechenden Daten aus 2011 und einhergehenden Schätzungen ab.

Die Zuweisung erfolgte mit Runderlass 07/2013 vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg Vorpommern in Höhe von 11.231.015,04 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

3.6 Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

36306

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

42413000

Kostenbeteiligung und Kostenerstattung im Bereich des SGB VIII und anderer Jugendhilfe überörtlicher Träger von Gemeinden

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

 

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

77.137,09

 

Mehrerträge, -einzahlungen

=

77.137,09

 

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0,00

 

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0,00

 

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

77.137,09

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

77.100,00

 

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Hier erfolgte eine Buchung zur Kostenerstattung über geleistete Jugendhilfe.

Nach § 89 c SGB VIII wurden die Kosten bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung nach Zuständigkeitswechsel geltend gemacht.

Diese Kostenerstattung konnte nicht geplant werden und führt nun zum Mehrertrag.

 

 

3.7 Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

31101

Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

42192000

Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen  - sonstige Ersatzleistungen des örtlichen Trägers ohne Erstattung

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

35.500,00

 

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

74.050,16

 

Mehrerträge, -einzahlungen

=

38.550,16

 

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0,00

 

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0,00

 

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

38.550,16

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

38.400,00

 

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

In diesem Sachkonto werden überzahlte Leistungen – Hilfe zum Lebensunterhalt – gebucht.

Für dieses Konto erfolgt die Planung durch Schätzung. Tatsächlich wurden in der Haushaltsdurchführung bis zum 11.11.2013 Leistungen in Höhe von 74.050,16 EUR zurück gefordert.

 

 

3.8 Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

31103

Eingliederungshilfen für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

42291000

Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen – sonstige Ersatzleistungen des überörtlichen Trägers

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

111.000,00

 

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

133.642,54

 

Mehrerträge, -einzahlungen

=

22.642,54

 

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0,00

 

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0,00

 

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

22.642,54

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

22.600,00

 

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

In diesem Sachkonto werden überzahlte Leistungen – Eingliederungshilfen für behinderte Menschen– gebucht.

Für dieses Konto erfolgt die Planung durch Schätzung. Tatsächlich wurden in der Haushaltsdurchführung bis zum 11.11.2013 Leistungen in Höhe von 133.642,54 EUR zurück gefordert.

 

3.9 Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

31101

Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

42132080

Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen – Leistungen von Sozialleistungsträgern des örtlichen Trägers – sonstige Sozialleistungsträger

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

10.000,00

 

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

44.299,88

 

Mehrerträge, -einzahlungen

=

34.299,88

 

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0,00

 

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0,00

 

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

34.299,88

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

30.300,00

 

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

 

In diesem Sachkonto werden Erstattungsansprüche durch sonstige Sozialleistungsträger erfasst. Die Planung für in Vorleistung gegangener Leistungen erfolgt durch Schätzung. 

3.10           Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

20

Finanzverwaltungsamt

Produkt

61101

Steuern

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

40210000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer einschl. Anteil am Aufkommen Zinsabschlagssteuer

Finanzhaushalt

60210000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer einschl. Anteil am Aufkommen Zinsabschlagssteuer

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

44.775.800,00

45.273.500,00

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

45.601.804,00

46.099.546,05

Mehrerträge, -einzahlungen

=

826.004,00

826.046,05

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0,00

0,00

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0,00

0,00

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

826.004,00

826.046,05

als Deckungsquelle eingesetzt

 

826.000,00

826.000,00

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Gemäß § 3 der Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage beträgt die Vorauszahlung auf die Zahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das vierte Vierteljahr mindestens 105 % der Zahlung des dritten Vierteljahres.

Nach Vorliegen des Bescheides für die Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer lassen sich aufgrund der gesetzlichen Regelung Mehrerträge/Mehreinzahlungen herleiten.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mit Erstellung der Prognose zum 31.12.2013 ergeben sich Fehlbeträge im  Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt des Amtes für Jugend und Soziales:

- Deckungskreis 5501     1.791.400,00 EUR

- Deckungskreis 7501     2.477.100,00 EUR

 

Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales

Produkt:        36101 Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)

 

HHJ

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

55520040

Leistungen innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär) – Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation Kita

 

489.200,00

 

 

2013

75520040

Leistungen innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär) – Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation Kita

 

 

 

489.200,00

2013

55520030

Leistungen innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär)- Ausweitung pädagogische Arbeit

 

20.400,00

 

 

2013

75520030

Leistungen innerhalb von Einrichtungen – (voll- und teilstationär)- Ausweitung pädagogische Arbeit

 

 

 

20.400,00

2013

41442075

Zuweisungen vom Land – Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation

 

499.100,00

 

 

 

2013

61442075

Zuweisungen vom Land – Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation

 

 

499.100,00

 

2013

41442074

Zuweisungen vom Land – Ausweitung pädagogische Arbeit

27.700,00

 

 

 

2013

61442074

Zuweisungen vom Land – Ausweitung pädagogische Arbeit

 

 

27.700,00

 

gesamt:

 

 

526.800,00

509.600,00

526.800,00

509.600,00

 

 

Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales

Produkt:        31201 Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 22, 27 SGB II)

 

HHJ

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

55210011

Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1

 

1.281.800,00

 

 

 

75210011

Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1

 

 

 

1.281.800,00

 

40542000

Leistungen des Landes aus der Umsetzung Hartz IV – Ausgleich von Sonderlasten § 11 (3a) FA

77.600,00

 

 

 

gesamt:

 

 

77.600,00

1.281.800,00

 

1.281.800,00

 

 

Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales

Produkt:        36303 Hilfe zur Erziehung (§§ 27-35 SGB VIII)

 

HHJ

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

75523020

Leistungen innerhalb von Einrichtungen (voll- und teilstationär) - Heimeinrichtungen

 

 

 

685.700,00

2013

42211000

Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen – Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz des überörtlichen Trägers

96.700,00

 

 

 

gesamt:

 

 

96.700,00

 

 

685.700,00

 

 

Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales

Produkt:        36306 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§

                                35a SGB VIII)

 

HHJ

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

42413000

Kostenbeteiligung und Kostenerstattung im Bereich des SGB VIII und anderer Jugendhilfe überörtlicher Träger von Gemeinden

77.100,00

 

 

 

gesamt:

 

 

77.100,00

 

 

 

 

 

Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales

Produkt:        31101 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

 

HHJ

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

42142000

Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen – Rückzahlung gewährter Hilfen des örtlichen Trägers

 

95.900,00

 

 

 

2013

42192000

Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen – sonstige Ersatzleistungen des örtlichen Trägers ohne Erstattungen

38.400,00

 

 

 

2013

42132080

Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen – Leistungen von Sozialleistungsträgern des örtlichen Trägers – sonstige Sozialleistungsträger

30.300,00

 

 

 

gesamt:

 

 

164.600,00

 

 

 

 

 

Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales

Produkt:        31103 Eingliederungshilfen für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII)

 

HHJ

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

42291000

Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen – sonstige Ersatzleistungen des überörtlichen Trägers

22.600,00

 

 

 

gesamt:

 

 

22.600,00

 

 

 

 

 

 

Teilhaushalt: 20 Finanzverwaltungsamt

Produkt:         61101 Steuern

 

HHJ

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

40210000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer einschl. Anteil am Aufkommen Zinsabschlagssteuer

826.000,00

 

 

 

 

60211000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer einschl. Anteil am Aufkommen Zinsabschlagssteuer

 

 

826.000,00

 

gesamt:

 

 

826.000,00

 

826.000,00

 

 

 

Teilhaushalt: 11 Amt für Management und Controlling

Produkt:        diverse Produkte

 

HHJ

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

70222010

Dienstbezüge Arbeitnehmer – Leistungszulagen - Vorjahre

 

 

 

- 1.124.300,00

gesamt:

 

 

 

 

 

- 1.124.300,00

 

                                                                                                                                      (Angaben in EUR)

 

 

Die Auszahlungen des Amtes für Jugend und Soziales führen zu einer tatsächlichen Verschlechterung des Jahresergebnisses im Finanzhaushalt in Höhe von 1.124.300 EUR, so dass die Altfehlbeträge in dieser Höhe nicht reduziert werden können.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.11.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.12.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben