Beschlussvorlage - 2013/BV/5027

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 20.12.2013 und durch Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/5194 für Bürgerschaft 29.01.2014 ersetzt, die eine aktualisierte Fassung beinhaltet             03.1/Wo. (20.12.2013)

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs zugestimmt.

 

  1. Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Nr. 9 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

 

Zur Förderung der Kultur in der Hansestadt Rostock und insbesondere des Volkstheaters Rostock ist die Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts beabsichtigt. Ziel ist es, das öffentliche Interesse an Kultur und Theater zu fördern und interessierte Bürger, Einrichtungen und Unternehmen anzuregen, sich an einer weiteren Entwicklung der Rostocker Kultur zu beteilige.

 

Es ist geplant, die Stiftung gemeinsam mit der Ostseesparkasse Rostock zu gründen. Beide Stifter, die Hansestadt Rostock und die OstseeSparkasse, bringen bei Gründung jeweils 250.000 EUR in die Stiftung ein. Davon werden 250.000 EUR als Grundstockvermögen festgeschrieben und 250.000 EUR dem Verbrauchsvermögen zugeführt.

 


Es wurde anliegende Stiftungssatzung entworfen, die bereits mit der OstseeSparkasse, der Stiftungsbehörde (Justizministerium M-V) und dem Finanzamt abgestimmt ist. Zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Stiftung wurden spezielle Formulierungen eingehalten, das Finanzamt hat vorläufig die Steuerbefreiung bestätigt.

 

Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Oberbürgermeister, einem für Kultur zuständigen Mitarbeiter der Hansestadt Rostock sowie einem Vertreter der OstseeSparkasse.

 

Das Kuratorium soll über fünf Mitglieder verfügen. Nach Abstimmung mit der OstseeSparkasse soll sich das Kuratorium aus zwei Mitgliedern der Bürgerschaft, einem Vertreter der OstseeSparkasse und zwei Kulturschaffenden zusammensetzen.

 

Für die beiden Kulturschaffenden schlagen wir folgende Personen vor, die auch von der OstseeSparkasse mitgetragen werden:

 

Frau Dr. Winnacker (Leitung Hochschule für Musik und Theater Rostock)

Frau Witte (Leitung Compagnie de Comédie Rostock)

 

Nach positivem Votum der Bürgerschaft wird die zeitnahe Gründung angestrebt. Im Hinblick auf die Gründungsurkunde wird gebeten, die beiden Mitglieder der Bürgerschaft zu benennen, die zukünftig die Posten im Kuratorium einnehmen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: TH 12 – Beteiligungen und Eigenbetriebe

Produkt: Volkstheater Rostock GmbH                            Bezeichnung: 26101.7843000

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

26101.7843000

 

-

 

250.000

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

- kein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.11.2013 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussempfehlung:

 

1.              Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs zugestimmt.

 

2.              Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.

 

 

 

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Empfohlen

x

Enthaltungen:

2

 

Nicht empfohlen

 

 

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21.11.2013 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Konkretisierung des Stiftungszwecks  „Theaterneubau“ wird zugestimmt.
    Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach Rücksprache mit der Ostseesparkasse eine Überarbeitung der Satzung vorzunehmen. Dabei sind der geänderte Stiftungszweck sowie die Empfehlungen des Hauptausschusses (Sitzung am 19.11.2013) und des Kulturausschusses (Sitzung am 21.11.2013) zu beachten. Insbesondere sind Fragen zur Finanzierungsproblematik und zum

            Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. Die überarbeitete Satzung ist der

Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist die Beratungsfolge
          einzuhalten. Die Bürgerschaft ist halbjährlich über die Entwicklung der
          Stiftungsmittel zu informieren.

 

 

  1.          Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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04.12.2013 - Bürgerschaft - überwiesen