21.11.2013 - 4.2 Gründung der "Stiftung zur Förderung von Kultur...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder begrüßen die beabsichtigte Stiftungsgründung grundsätzlich, sprechen sich aber mehrheitlich dafür aus, den Stiftungszweck nur auf den Theater-Neubau auszurichten. Der entsprechende Änderungsantrag der CDU-Fraktion findet mehrheitlich die Unterstützung der Mitglieder. Es wird aber ein hoher Änderungsbedarf bei der Satzung gesehen, hier müsse die Verwaltung, basierend auf den Empfehlungen von Hauptausschuss und Kulturausschuss, nachbessern.

Hinweise und Empfehlungen der Ausschussmitglieder:

  • Zur Änderung des Stiftungszwecks ist die Zustimmung des zweiten Kapitalgebers, der Ostseesparkasse, einzuholen.
  • Als kritisch wird die Entnahme von Haushaltsmitteln in Höhe von 250.000 Euro aus dem engen Budget des Volkstheaters gesehen. Hier sollte eine andere Deckungsquelle gefunden werden.
  • Es wird auf bestehende Organisationsstrukturen verwiesen (Förderverein VTR, Kulturstiftung, Bürgerstiftung), über die das Geldsammeln auch ohne neue Stiftungsgründung und ohne großen Verwaltungsaufwand möglich wäre.
  • Befürchtet wird, dass die Ostseesparkasse ihr Engagement bei der Förderung anderer Kulturträger zurückfährt.
  • Die Regelung in der Satzung, dass unter Umständen der Vorstandsvorsitzende allein über die Verwendung der Gelder entscheiden kann, ist zu ändern. Die Entscheidungswege sind zu überdenken.
  • Bei der Vorstandszusammensetzung ist die Bürgerschaft zu beteiligen (siehe 2013/BV/5027-01 ÄA).
  • Die Erwartung der Verwaltung, 20 Mio. Euro über die Stiftung einzusammeln, erscheint unrealistisch. Alternative Finanzierungskonzepte für den Theaterneubau sind dringend weiterzuverfolgen.
  • Der geänderte Satzungszweck hat zur Folge, dass die gesamte Finanzierung und das Verhältnis Grundstockvermögen – Verbrauchsvermögen zu überdenken ist.
  • Regelmäßige Information der Bürgerschaft über die Entwicklung der Stiftungsmittel und das Verhältnis zwischen Grundstock- und Verbrauchsvermögen

 

 

Frau Knitter stellt den Antrag auf Vertagung der Vorlage.

Frau Dr. Bacher hält die Gegenrede.

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

x

 

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich auf folgenden Änderungsantrag des Kulturausschusses:

 

Punkt 1 des Beschlussvorschlags wird wie folgt geändert:

 

Der Konkretisierung des Stiftungszwecks  „Theaterneubau“ wird zugestimmt.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach Rücksprache mit der Ostseesparkasse

eine Überarbeitung der Satzung vorzunehmen. Dabei sind der geänderte

Stiftungszweck sowie die Empfehlungen des Hauptausschusses (Sitzung am

19.11.2013) und des Kulturausschusses (Sitzung am 21.11.2013) zu beachten.

Insbesondere sind Fragen zur Finanzierungsproblematik und zum

Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. Die überarbeitete Satzung ist der

Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist die Beratungsfolge einzuhalten. Die Bürgerschaft ist halbjährlich über die Entwicklung der Stiftungsmittel zu informieren.

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Beschluss:

 

  1. Der Konkretisierung des Stiftungszwecks  „Theaterneubau“ wird zugestimmt.
    Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach Rücksprache mit der Ostseesparkasse eine Überarbeitung der Satzung vorzunehmen. Dabei sind der geänderte Stiftungszweck sowie die Empfehlungen des Hauptausschusses (Sitzung am 19.11.2013) und des Kulturausschusses (Sitzung am 21.11.2013) zu beachten. Insbesondere sind Fragen zur Finanzierungsproblematik und zum

            Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. Die überarbeitete Satzung ist der

Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist die Beratungsfolge
          einzuhalten. Die Bürgerschaft ist halbjährlich über die Entwicklung der
          Stiftungsmittel zu informieren.

 

 

  1.          Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage