Beschlussvorlage - 2013/BV/4392

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die oberste Schulaufsichtsbehörde wird die 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2013/14 bis 2017/18 und für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2022/23 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock bestätigt.

 

Die 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock wird als Planungsdokument für den Zeitraum bis 2017/18 nachfolgend in Kraft gesetzt.

 

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Beschlussvorschriften:

 

-          Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006

-          Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern
vom 4. Oktober 2005

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte gewährleisten gemäß § 102 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in der aktuell gültigen Fassung ein bedarfsgerechtes öffentliches Angebot an schulischen Einrichtungen, dass es den Erziehungsberechtigten für ihre Kinder und den volljährigen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, den Bildungsgang zu wählen. Auf dieser Grundlage weist das Schulgesetz im § 107 – Schulentwicklungsplanung – die Forderung an die Schulträger aus, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Der § 108 - Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen – regelt fortführend erforderliche Verfahrensfragen bei der Gestaltung der Schulnetze. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die Schulentwicklungspläne und die Beschlüsse der Schulträger über Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen nachfolgend einer Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bedürfen.

 

Die jüngste Verordnung über die Schulentwicklungsplanung, erstmals separat für die beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung berufliche Schulen – SEPVOBS M-V) vom 11. Dezember 2012 legt in § 2 – Planungszeiträume und Fortschreibung – den neuen Planungszeitraum der Schulentwicklungspläne vom Beginn des Schuljahres 2013/14 bis zum Ende des Schuljahres 2017/18, sowie die geforderten Prognosen jedes einzelnen Schulstandortes im erweiterten Planungszeitraum bis 2022/23 fest.

 

Insofern wurde der vorliegende Schulentwicklungsplan der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 als 4. Fortschreibung der bisherigen Schulentwicklungspläne aufgestellt. Damit beinhaltet der Entwurf der vorliegenden 4. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung alle schulgesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend der aktuell ergangenen Erlasslagen.

 

Der aus der vollständigen Überarbeitung resultierende Entwurf der 4. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock enthält ein vollständiges und gut erreichbares Bildungsangebot der in der Hansestadt Rostock bestehenden Ausbildungseinrichtungen. Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung wurden gleichermaßen beachtet.

 

Im Rahmen der vorgesehenen Beteiligungsverfahren gemäß § 1 Abs. 4 und 5 der SEPVOBS M-V wurden die entsprechenden behördlichen Stellen fristgerecht einbezogen und angehört. Erwähnt sei insbesondere, dass sowohl mit dem Staatlichen Schulamt Rostock als untere Schulaufsichtsbehörde des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern als auch mit der Schulverwaltung des benachbarten Landkreises Rostock intensive Abstimmungen stattfanden.

 

Auch die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft wurden ergänzend wie bislang im Rahmen der vorliegenden 4. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock informatorisch berücksichtigt.

 

Die beigefügten Stellungnahmen mit den darin enthaltenen  Anregungen und Hinweisen wurden zur Kenntnis genommen und soweit erforderlich entsprechende Änderungen vorgenommen.

 

Innerhalb der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock waren das Amt für Jugend und Soziales
Amt für Kultur und Denkmalpflege
Amt für Management und Controlling
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
Brandschutz- und Rettungsamt
Büro für Behindertenfragen
Büro für Gleichstellungsfragen
Büro für Integrationsfragen für Migrantinnen und Migranten
Eigenbetrieb KOE
Finanzverwaltungsamt
Gesundheitsamt
Hauptverwaltungsamt
Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Konservatorium
Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur
Stadtamt
Volkshochschule beteiligt.

 

Ausdrücklich sei abschließend nochmals formuliert, dass auch die vorliegende 4. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung trägt. Insofern handelt es sich nicht um eine starre bzw. statische Planungsgrundlage. Demnach ist die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der beruflichen Schulen auch zukünftig jährlich zu aktualisieren und bei Bedarf an gegebenenfalls zukünftig entstehende und heute noch nicht erkennbare Veränderungen in der Schulgesetzlichkeit oder der Wirtschaftsentwicklung anzupassen.

 

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Roland Methling

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

- Keine -

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.04.2013 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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23.05.2013 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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28.05.2013 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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04.06.2013 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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04.06.2013 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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06.06.2013 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - abgelehnt

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11.06.2013 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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11.06.2013 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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11.06.2013 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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19.06.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen