Dringlichkeitsvorlage - 2013/DV/4305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft zur Hauhaltssatzung 2013 und deren Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde,  die Förderung der Projekte der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013, entsprechend den Fördervorschlägen der Verwaltung vom 29.01.2013.

 

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Beschlussvorschriften: § 80 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Aufgrund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses am 15.01.2013, wurde die Beschlussvorlage 2012/BV/4223 in die Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung am 29.01.2013 verwiesen. Die Dringlichkeit begründet sich mit der Kurzfristigkeit, da der Jugendhilfeausschuss für eine notwendige Beschlussfassung eine außerordentliche Sitzung bereits für den 05.02.2013 einberufen hat, um eine am 15.01.2013 nicht erfolgte Beschlussfassung auf Basis der Ergebnisse der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 29.01.2013 kurzfristig nachzuholen.

 

  

Sachverhalt:

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel 2013 in Höhe von 5.799.900,00 EUR können nicht alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der §§ 11 bis 16 SGB VIII, so wie von den Trägern beantragt – Höhe der Anträge 6.357.277,50 EUR - gefördert werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat daher in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Verwaltung aufgefordert, das „Verfahren zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 – 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren)“ anzuwenden.

 

Die Verwaltung hat bei der Erarbeitung der Fördervorschläge, den Vorgaben des Unterdeckungsverfahrens  folgend, nachstehende Grundsätze berücksichtigt:

 

- Absicherung der vorhandenen Angebote in Abhängigkeit der Prüfung des Einzelfalls

- die Umsetzung von Bundes- und Landesprogrammen haben in der Kofinanzierung Priorität

- sozialräumliche Angebote haben Vorrang gegenüber regionalen und stadtweiten

- vergleichbare Angebote wurden analog bewertet

- Stellenerweiterungen wurden dem Grunde nach nicht berücksichtigt

- Eigenmittel in geforderter bzw. angemessener Höhe werden vorausgesetzt

 

Die Ergebnisse aus dem 2. Förderschritt des o. g. Verfahrens waren Ausgangspunkt für die weitere Aufstockung bzw. Umverteilung von finanziellen Mitteln.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss hat auf seiner Sitzung am 15.01.2013 die Vorlage 2012/BV/4223 in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung verwiesen. Dazu wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Maßnahmeträgern in Kontakt zu treten, mit der Fragestellung, welche Leistungen zukünftig obsolet würden, wenn die beantragten Fördersummen 2013 nicht beschieden werden können (Personal, Leistungen, sozialräumliche und stadtweite Auswirkungen).

 

Auf der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 29.01.2013 wurde nach intensiver Diskussion beschlossen, einen weiteren, von der Verwaltung im Rahmen der Sitzung eingebrachten Fördervorschlag zur Beschlussfassung auf der außerplanmäßigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.02.2013 einzubringen, da sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung selbst nicht in der Lage sah, eigene Vorschläge zu entwickeln.

 

Mit o. g. Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss ist die Grundlage für die Verwaltung geschaffen, vorläufige Zuwendungsbescheide an die Träger der freien Jugendhilfe für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013 zu erstellen. Es finden die Bedingungen des Zuwendungsrechtes und der Geschäftsanweisung zur vorläufigen Haushaltsführung 2013 Beachtung. Die Fördervorschläge der Verwaltung werden im Rahmen der Jugendhilfeplanungsstruktur bis spätestens zum 30.06.2013 fachlich-inhaltlich bewertet und deren unabweisbare Notwendigkeit geprüft. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung zeitnah vorgelegt. 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50 -  Amt für Jugend und Soziales

Haus-halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

36200.55511020

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen - Kinder- u. Jugenderholung

 

26.000 €

 

 

2013

36200.75511020

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen - Kinder- u. Jugenderholung

 

 

 

 

 

26.000 €

Haus-halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Ver-bände und Vereine

 

 

2.498.600 €

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Ver-bände und Vereine

 

 

 

 

2.528.000 €

2013

36200.54190024

Zuschüsse an Ver-

bände und Vereine

Mehrgenerationen-

haus I

 

 

10.000 €

 

 

2013

36200.74190024

Zuschüsse an Ver-

bände und Vereine

Mehrgenerationen-

haus I

 

 

 

 

10.000 €

2013

36200.54190025

Zuschüsse an Ver-

Bände und Vereine

Mehrgenerationen-

haus II

 

 

10.000 €

 

 

2013

36200.74190025

Zuschüsse an Ver-

bände und Vereine

Mehrgenerationen-

haus II

 

 

 

 

 

10.000 €

2013

36200.55511010

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen – außer-schulische Jugend-bildung

 

 

8.000 €

 

 

2013

36200.75511010

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen – außer-schulische Jugend-bildung

 

 

 

 

8.000,00 €

2013

36200.55511030

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen – interna-tionale Jugendarbeit

 

 

2.500 €

 

 

2013

36200.75511030

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen – interna-tionale Jugendarbeit

 

 

 

 

2.500 €

2013

36200.55511040

Leistungen außer-

Halb von Einrich-

tungen – Fortbildung im Bereich der Jugendarbeit nach § 74 Abs. 6 SGB VIII

 

 

 

 

2.500 €

 

 

Haus-halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

36200.75511040

Leistungen außer-

halb von Einrich-

tungen – Fortbildung im Bereich der Jugendarbeit nach § 74 Abs. 6 SGB VIII

 

 

 

2.500 €

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen-Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

934.900 €

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen-Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

 

 

 

934.900 €

2013

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen-Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII von der HRO)

 

 

 

518.300 €

 

 

2013

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen-Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII von der HRO)

 

 

 

 

 

518.300 €

2013

36301.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine 

 

 

 

5.000 €

 

 

2013

36301.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine 

 

 

 

 

5.000 €

2013

36301.55512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – SSA (§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

 

 

402.300 €

 

 

2013

36301.75512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – SSA (§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

 

 

 

 

402.300 €

Haus-halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

36301.55512012

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – JBH (§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

20.000 €

 

 

2013

36301.75512012

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – JBH (§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

 

 

 

 

20.000 €

2013

36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – JBH

(§ 13 SGB VIII)

von HRO

 

 

362.200 €

 

 

2013

36301.75512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – JBH

(§ 13 SGB VIII)

von HRO

 

 

 

375.100 €

2013

36301.55512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –SSA

(§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

444.200 €

 

 

2013

36301.75512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –SSA

(§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

 

 

 

444.200 €

2013

36301.55512030

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

(§ 14 SGB VIII)

 

 

 

2.000 €

 

 

2013

36301.75512030

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

(§ 14 SGB VIII)

 

 

 

 

2.000 €

2013

36301.55512040

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –SSA

Finanzierung nach § 46 SGB II

 

 

 

261.000 €

 

 

Haus-halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

36301.75512040

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –SSA

Finanzierung nach § 46 SGB II

 

 

 

261.000 €

2013

36302.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

292.400 €

 

 

2013

36302.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

 

 

292.400 €

2013

36200.41442050

Zuweisungen vom Land – Jugend-förderungsgesetz

 

158.800 €

 

 

 

2013

36200.61442050

Zuweisungen vom Land – Jugend-förderungsgesetz

 

 

158.800 €

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer                                                       

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.02.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft zur Hauhaltssatzung 2013 und deren Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde,  die vorläufige Förderung der Projekte der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013. Die Höhe der Förderung orientiert sich an den Fördervorschlägen der Verwaltung  vom 29.01.2013. Die Fördervorschläge der Verwaltung werden im Rahmen der Jugendhilfeplanungsstruktur bis spätestens 30.06.2013 fachlich-inhaltlich bewertet und deren unabweisbare Notwendigkeit geprüft. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung zeitnah vorgelegt.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt