Beschlussvorlage - 2012/BV/3973

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage aufgeführten Immobilien lfd. Nummer 1 - 15 werden einschließlich der jeweiligen Kreditbelastungen mit Wirkung ab 01. Januar 2013 dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock zugeordnet.

Die Immobilien des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege – lfd. Nummer 17 - 22 der Anlage und des Tief- und Hafenbauamtes – lfd. Nummer 23 - 24 der Anlage – sowie die Theaterwerkstätten – lfd. Nummer 16 - werden einschließlich der jeweiligen Kreditbelastungen zum 01. Januar 2014 an den KOE übertragen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2003 - 2005 (Maßnahme Nr.: 2003/063 – Optimierung der Gebäudeverwaltung, Fortschreibung 2006, Ziff. II 2.2.) hat die Bürgerschaft, bezogen auf die Gebäudeverwaltung, die Errichtung eines Zentralen Immobilienmanagements (ZIM) beschlossen.

 

Das Innenministerium M-V hat in seinem Prüfbericht vom 08. Januar 2009 zur rechtsaufsichtlichen Prüfung der Immobilienbewirtschaftung bei der Hansestadt Rostock durch den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung die Zentralisierung der immobilienbezogenen Aufgaben beim Eigenbetrieb bestätigt und eindringlich empfohlen, diese im Interesse der Haushaltskonsolidierung konsequent und zügig voranzutreiben.

 

Im Rahmen der weiteren Zentralisierung werden die immobilienbezogenen Aufgaben für die in der Anlage aufgeführten Objekte mit den lfd. Nummern 1 - 15 mit Wirkung ab 01. Januar 2013 dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock übertragen und die entsprechenden Immobilien dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock zugeordnet. Der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock übernimmt zum gleichen Zeitpunkt die den Immobilien zuzuordnenden Kredite in Höhe von 27.317,98 Euro.

 

Die Kosten für die Bewirtschaftung der in der Anlage mit der lfd. Nummer 6 aufgeführten Immobilie sind ab 2013 ausschließlich im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock dargestellt. In den Haushalt der Hansestadt Rostock ist für dieses von der Hansestadt Rostock selbst genutzte Objekt ab dem 01. Januar 2013 ein an den tatsächlichen Aufwand ausgerichtetes Nutzungsentgelt bereits eingestellt.

Die anderen Objekte befinden sich bereits in der vollständigen Bewirtschaftung durch den KOE, so dass sich keine weiteren Auswirkungen auf den Haushalt 2013 der Hansestadt Rostock bzw. den Wirtschaftsplan 2013 des KOE ergeben.

 

Die organisatorischen Prüfungen hinsichtlich der öffentlichen Bedürfnisanstalten sind noch nicht in Gänze abgeschlossen. Eine Entscheidung hierzu wird im I. Quartal 2013 erwartet. Bis dahin wird eine Entscheidung zur Übertragung ausgesetzt.

 

Die Immobilien des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege – lfd. Nummer 17 - 22 der Anlage – und des Tief- und Hafenbauamtes – lfd. Nummer 23 - 24 der Anlage – sowie die Theaterwerkstätten – lfd. Nummer 16 - werden zum 01. Januar 2014 an den KOE übertragen und die entsprechenden Immobilien dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock zugeordnet.

 

Der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock übernimmt zum gleichen Zeitpunkt die den Immobilien zuzuordnenden Kredite in Höhe von 2.603.259,58 Euro. In den Haushalt der Hansestadt Rostock wird für diese von der Hansestadt Rostock selbst genutzten Objekte ab dem 01. Januar 2014 ein an den tatsächlichen Aufwand ausgerichtetes Nutzungsentgelt  eingestellt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:                            11

Produkt:                                 11301                                          Bezeichnung: Organisationsmanagement

Deckungskreis:              5804/7804

 

Unter Punkt 6 der Anlage ist das Gebäude der Feuerwache im Überseehafen benannt. Für dieses Objekt ist ein Entgelt im Haushalt der Hansestadt Rostock aufzuführen. Bereits mit der Aufstellung der Haushaltsplanung 2013 wurden im Rahmen der Kalkulation der Einheitsmiete alle Aufwendungen für dieses Objekt berücksichtigt und in die Planung mit aufgenommen.

 

Mithin entfallen auf dieses Objekt Aufwendungen in Höhe von 181.300 Euro jährlich und finden sich im Gesamtansatz des Deckungskreises 5804/7804 wieder.

 

Die Übertragung der Objekte mit den lfd. Nummern 1 - 5 und 7 - 15 haben keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da in diesen Objekten keine Nutzung durch Verwaltungseinheiten der Stadtverwaltung erfolgt.

 

Mit der Übertragung zum 01. Januar 2013 wird ein Kreditvolumen in Höhe von 27.317,98 Euro an den KOE übergeleitet.

 

Für die Objekte der laufenden Nummern 16 - 24 wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 ein Entgelt im Haushalt der Hansestadt Rostock einzustellen sein.


Die Höhe kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmt werden, da sich dieses in Abhängigkeit der Ermittlung der Einheitsmiete 2014 ergeben wird. Die zu entrichtenden Aufwendungen werden dann im Deckungskreis 5804/7804 eingestellt.

 

Mit der Übertragung zum 01. Januar 2014 wird ein Kreditvolumen in Höhe von 2.603.259,58 Euro an den KOE übergeleitet.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.01.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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22.01.2013 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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24.01.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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30.01.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen