Dringlichkeitsantrag - 2012/DA/3909

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Feststellung des aktuellen Status der Förderbeschlüsse des Jugendhilfeausschusses im März 2012 für das laufende HH-Jahr nach jetzigem Vorliegen des bestätigten Haushaltes HRO — möglichst vor Inkrafttreten einer möglichen Haushaltssperre

a.              weiter gültig mit Vorbehalt

b.              verbindlich in Kraft, nach Vorliegen der Haushaltsbestätigung (wenn auch mit

Auflagen, jedoch nicht im JH-Bereich)

c.              nichtig, vor dem Hintergrund vorgegebener Sparauflagen für die Jugendhilfe

 

2. Im Falle 1 c neue Festsetzung des finanziellen Rahmens für die Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz durch die Bürgerschaft §71 (3) 5GB VIII mit abgesicherten Zahlen.

 

3. Umgehende Beratung im Jugendhilfeausschuss über eventuelle Maßnahmen zur Einsparung bzw. zur Kompensation verminderter finanzieller Mittel unter Berücksichtigung den kurz-, mittel- und Iangfristigen Auswirkungen auf die Situation der betroffenen Zielgruppe (Kinder und Jugendliche!), §71 (2) 5GB VIII.

 

4. Erarbeitung von Fördervorschlägen durch die Verwaltung unter Berücksichtigung folgender Maßgabe

a.              Ausschöpfung der vorgegebenen HH-Eckwerte für den Jugendhilfebereich,

§ 74 SGB VIII

b.              Saubere Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens und der Gleichbehandlung von freien Trägern, § 74 SGB VIII

c.              Keine rückwirkenden Kürzungen bzw. Berücksichtigung

o bestehender vertraglicher Bindungen und
o bereits erbrachter Leistungen

d.              Keine Gefährdung von Drittmitteln

 

5. Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss, §71 (3) SGB VIII,

 

6. Ausstellung der endgültigen Zuwendungsbescheide bzw. Ablehnungsbescheide durch die Verwaltung und Mitteilung an die freien Träger (unverzichtbare Grundlage für vertragsrechtliche Maßnahmen!)

 

7. Umsetzung notwendiger Maßnahmen durch die Freien Träger unter Einhaltung von Kündigungsfristen u.a.

 

 

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Beschlussvorschriften:              §§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschlüsse zur Förderung von Angeboten der freien Jugendhilfe am 27.03.2012

 

Sachverhalt:

Lt. Offenem Brief des Rostocker Stadtjugendringes vom 30.08.2012:

 

 

Eventuelle Sparauflagen im laufenden Jahr können nur unter Beachtung o.g. Prämissen vorgenommen werden. Es geht darum, dass auch in schwieriger finanzieller Lage ein angemessener Anteil am Gesamthaushaushalt der Stadt für bedarfsgerechte Aufgaben del Jugendhilfe zur Verfügung gestellt wird. Leistungen im pflichtgemäßen Ermessen sind keine freiwilligen Leistungen, § 74 SGB VIII. Die Stadt hat den freien Trägern Aufgaben der Jugendhilfe übertragen und hat mit diesen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten nach § 4 SGB VIII.

Mit einer bloßen Mitteilung ist dieser Pflicht nicht Genüge getan. Die Träger müssen in die Lage versetzt werden auch bei drastischen Kürzungen, tatsachlich angemessen und rechtzeitig reagieren zu können. Aus eigenem Erleben, kennt die Stadtverwaltung, dass man auch bei Kürzungen und insbesondere bei Personalabbau an Gesetze, Vereinbarungen und vorgegebene Ablaufe (Kündigungsfristen und Zeitschienen) gebunden ist. Von den Trägern der freien Jugendhilfe kann keine andere Vorgehensweise erwartet werden.

 

 

gezeichnet

K. Schankin

Mitglied Jugendhilfeausschuss

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Beschlüsse

Erweitern

25.09.2012 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

09.10.2012 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt