09.10.2012 - 8.2 Katrin Schankin (Mitglied des Jugendhilfeaussch...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Hier liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters vor.

 

Der Dringlichkeitsantrag ist aufgehoben (s. TOP 8.1).

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Feststellung des aktuellen Status der Förderbeschlüsse des Jugendhilfeausschusses im März 2012 für das laufende HH-Jahr nach jetzigem Vorliegen des bestätigten Haushaltes HRO - möglichst vor Inkrafttreten einer möglichen Haushaltssperre

a.              weiter gültig mit Vorbehalt

b.              verbindlich in Kraft, nach Vorliegen der Haushaltsbestätigung (wenn auch mit

Auflagen, jedoch nicht im JH-Bereich)

c.              nichtig, vor dem Hintergrund vorgegebener Sparauflagen für die Jugendhilfe

 

2. Im Falle 1 c neue Festsetzung des finanziellen Rahmens für die Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz durch die Bürgerschaft §71 (3) 5GB VIII mit abgesicherten Zahlen.

 

3. Umgehende Beratung im Jugendhilfeausschuss über eventuelle Maßnahmen zur Einsparung bzw. zur Kompensation verminderter finanzieller Mittel unter Berücksichtigung den kurz-, mittel- und Iangfristigen Auswirkungen auf die Situation der betroffenen Zielgruppe (Kinder und Jugendliche!), §71 (2) 5GB VIII.

 

4. Erarbeitung von Fördervorschlägen durch die Verwaltung unter Berücksichtigung folgender Maßgabe

a.              Ausschöpfung der vorgegebenen HH-Eckwerte für den Jugendhilfebereich,

§ 74 SGB VIII

b.              Saubere Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens und der Gleichbehandlung von freien Trägern, § 74 SGB VIII

c.              Keine rückwirkenden Kürzungen bzw. Berücksichtigung

o bestehender vertraglicher Bindungen und

o bereits erbrachter Leistungen

d.              Keine Gefährdung von Drittmitteln

 

5. Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss, §71 (3) SGB VIII,

 

6. Ausstellung der endgültigen Zuwendungsbescheide bzw. Ablehnungsbescheide durch die Verwaltung und Mitteilung an die freien Träger (unverzichtbare Grundlage für vertragsrechtliche Maßnahmen!)

 

7. Umsetzung notwendiger Maßnahmen durch die Freien Träger unter Einhaltung von Kündigungsfristen u.a.