Informationsvorlage - 2012/IV/3736

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

Hauptsatzung § 6 Absatz 6

Ortsbeiratssatzung §3 Absatz 3 Punkt 4

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Mit der Information zu den Eckdaten wird der Stand der Ausarbeitung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2013 dargestellt und ein Vorschlag hinsichtlich der Rahmendaten für den Haushaltsplan 2013, die integrierte mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 – 2016 einschließlich Investitionstätigkeit unterbreitet.

 

Mit der grundsätzlichen Zielvorgabe, die Finanzen der Hansestadt Rostock zu stabilisieren, hat die Verwaltung bei der Aufstellung der Entwürfe der Haushaltspläne und haben die politischen Gremien bei der Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzungen nachfolgende Orientierung zu berücksichtigen:

 

 

Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2013

 

 

1.      Der Prozess der Planausarbeitung ist so zu gestalten, dass im Ergebnishaushalt die Aufwendungen durch Erträge gedeckt werden. Fehlbeträge, die durch planmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entstanden sind, können durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage gedeckt werden. Zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2013 kann eine Entnahme aus der zweckgebunden Kapitalrücklage von maximal 14,4 Mio. EUR veranschlagt werden.
 

2.      Der in der Haushaltssatzung 2013 festzusetzende Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 450 auf 520 v.H. erhöht.
 

3.      Die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf höchstens 11,0 Mio. EUR festgesetzt.

 

4.      Die Konsolidierungsstrategie und die darzustellenden Maßnahmen sind der Finanzlage für den Haushaltsplan 2013 und für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2014 – 2016 anzupassen. Im weiteren Prozess der Planausarbeitung sind die Mehrerträge/-einzahlungen und Minderaufwendungen/-auszahlungen zu erschließen, um den Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von derzeit 5,0 Mio. EUR zu reduzieren und darüber hinaus die ordentliche Tilgung von 7,5 Mio. EUR zu erwirtschaften.

 

 

Die vorstehend aufgeführten Rahmendaten sind für die politischen Gremien und Verwaltung unter dem Vorbehalt verbindlich, dass keine unvorhergesehenen gravierenden Veränderungen eintreten.

 

Für den Teilhaushalt Zentrale Finanzdienstleistungen (Nachweis der allgemeinen Deckungsmittel) liegen die vom Ministerium für Inneres und Sport durch Erlass bekannt zu gebenden Orientierungsdaten nach § 8 Absatz 5 der GemHVO-Doppik noch nicht vor. Mit Schreiben vom 29.06.2012 wurde den Kommunen mitgeteilt, dass die Datengrundlage für eine genaue Berechnung fehlt. Somit sind die Leistungen aus dem FAG, die Zuweisung des Landes für die laufenden Erträge und Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit sowie für Einzahlungen aus Investitionstätigkeit unter Änderungsvorbehalt zu sehen und können sich im weiteren Planungsprozess entsprechend verändern. Dies gilt insbesondere, da derzeit nicht klar ist, wie das Land M-V die nicht verfassungskonforme Ausgestaltung der Stadt-Umland-Umlage (Auswirkung 1,6 Mio. EUR) sowie den Finanzausgleich selbst neu regeln wird, um eine aufgabengerechte Finanzausstattung der größeren Städte zu garantieren.

 

Darüber hinaus können unvorhersehbare gravierende Veränderungen durch grundlegende Gesetzesänderungen, durch die weitere Übertragung zusätzlicher Aufgaben vom Land und die Entwicklung der Steuereinnahmen (eigene- bzw. Landessteuern) zu weiteren Korrekturen der Planansätze führen.

 

 

1.              Stand der Ausarbeitung des Haushaltsplanes 2013 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Im nachfolgenden werden die Planungsstände für den Ergebnis- und Finanzhaushalt 2013 dargestellt.

 

Aufgrund der Bedarfsanmeldungen ergibt sich für den Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 14,3 Mio. EUR, der durch Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage vollständig reduziert werden kann.

 

Der Saldo der ordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit beträgt derzeit im Finanzhaushalt ./. 5,0 Mio. EUR. Somit ist für den gesetzlichen Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der zu erwirtschaftenden ordentlichen Tilgung für Investitionskredite von 7,5 Mio. EUR noch eine Finanzierungslücke in Höhe von insgesamt 12,5 Mio. EUR im Jahr 2013 zu schließen.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt ./. 11,0 Mio. EUR, so dass zur Finanzierung der angemeldeten Investitionsmaßnahmen eine Neukreditaufnahme in dieser Höhe erforderlich wäre.

 

In den Anlagen wird ein erster Entwurf der Haushaltspläne beigefügt, die insbesondere zur mittelfristigen Finanzplanung noch Anpassungsbedarf aufweisen. Nachfolgende Anlagen sind der Informationsvorlage beigefügt:

 

Anlage 1

Ergebnishaushalt 2013

Anlage 2

Finanzhaushalt 2013

Anlage 3

Übersicht über Erträge und Aufwendungen

Anlage 4a

Übersicht über die Eckwerte sowie eingearbeiteten Änderungen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung 2012 für das Haushaltsjahr 2013 im Ergebnishaushalt - Verwaltungstätigkeit nach dem Bereich des Oberbürgermeisters, den Senatsbereichen und Teilhaushalten

Anlage 4b

Übersicht über die Eckwerte sowie eingearbeiteten Änderungen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung 2012 für das Haushaltsjahr 2013 im Finanzhaushalt  - Verwaltungstätigkeit  nach dem Bereich des Oberbürgermeisters, den Senatsbereichen und Teilhaushalten

Anlage 4c

Begründungen zu den angemeldeten und eingearbeiteten Änderungen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung 2012 für das Haushaltsjahr 2013 im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt  - Verwaltungstätigkeit

Anlage 5

Investitionsplan

Anlage 6

Investitionsplan nach Ortsteilen

Anlage 7

Maßnahmepläne für die 10 Städtebaulichen Sondervermögen

Anlage 8

Information zur Hebesatzerhöhung

Anlage 9

Terminplan

 


1.1     Ergebnishaushalt

 

Nach § 16 Abs. 1 GemHVO Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsjahren ausgeglichen ist. Im ersten Jahr der Umstellung auf den doppischen Haushalt wurde im Ergebnishaushalt kein Fehlbetrag ausgewiesen.

 

Enthalten sind für die Abnutzung des Anlagevermögens Abschreibungen (32,3 Mio. EUR). Da die Erfassung und Bewertung des beweglichen Anlagevermögens noch nicht abgeschlossen ist, werden dieser Planansatz und der Planansatz für Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (14,6 Mio. EUR) im weiteren Planungsprozess noch anzupassen sein.

 

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Entwurfes des Ergebnishaushaltes 2013 gegenüber dem Planjahr 2012 und des Finanzplanes 2013:

 

      - in Mio. EUR -

 

Ergebnishaushalt

Ansatz 2012

 

Finanzplan 2013

Entwurf Haushaltsplan 2013

 

ordentl. Erträge

503,8

502,5

510,5

 

ordentl. Aufwendungen

516,0

511,2

524,8

 

davon vorl. Abschreibungen

32,5

31,8

32,3

 

ordentl. Ergebnis

- 12,2

- 8,7

- 14,3

 

Entnahme aus der zweck-gebundenen Kapitalrücklage

12,2

8,7

14,3

 

Jahresergebnis

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1.1        Erträge

 

Die wesentlichen Abweichungen bei den Erträgen im Ergebnishaushalt gegenüber dem Finanzplan 2013 stellen sich wie folgt dar:

 

                                                                                                                                                   - in Mio. EUR -

Ertragsstruktur (ohne ILV)

Ansatz 2012

Finanzplan2013

Abweichung

Entwurf HHP2013

·          

Steuern und ähnliche Abgaben

darunter Gewerbesteuer

173,8

 

70,0

178,1

 

72,0

./. 0,8

 

./. 3,0

177,3

 

69,0

·          

Zuwendungen und allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge

darunter:

Leistungen des Landes Hartz IV

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

159,0

 

 

 

20,9

 

14,1

161,7

 

 

 

20,9

 

14,1

+ 3,6

 

 

 

./.1,1

 

+ 0,5

 

165,3

 

 

 

19,8

 

14,6

·          

Erträge der sozialen Sicherung

67,0

67,6

+ 2,4

70,0

·          

öffentlich rechtliche Leistungsentgelte

40,2

40,2

./.  0,7

39,5

·          

privatrechtliche Leistungsentgelte

8,6

8,6

+ 0,3

8,9

·          

Kostenerstattung und Kostenumlagen

10,0

9,3

./. 0,1

9,2

·          

sonstige laufende Erträge

26,0

21,0

+ 0,3

21,3

·          

Finanzerträge

19,2

16,0

+ 3,0

19,0

 

Erträge insgesamt

503,8

502,5

+ 8,0

510,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1.2        Aufwand

 

Die wesentlichen Abweichungen bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt gegenüber den Finanzplan 2013 stellen sich wie folgt dar:

 

                                                                                                                - in Mio. EUR -

 

Aufwandsstruktur (ohne ILV)

Ansatz 2012

Finanz-plan 2013

Abweichung

Entwurf Haushalts-plan

2013

·          

Personalaufwendungen

104,8

104,3

+ 4,0

108,3

·          

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

63,3

61,5

+ 2,8

64,3

·          

Abschreibungen

32,6

31,8

+ 0,5

32,3

·          

Zuwendungen, Umlage und sonstige Transferaufwendungen

46,0

43,7

 

+ 0,7

 

44,4

 

·          

Aufwendungen der sozialen Sicherung

218,0

221,5

+ 5,6

227,1

·          

sonstige laufende Aufwendungen

darunter Einheitsmiete TH 11

              Einheitsmiete TH 40

41,1

 

8,9

9,2

38,0

 

8,9

9,2

+ 2,2

 

  + 0,8

+0,4

40,2

 

9,7

9,6

·          

Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen

10,3

10,4

./. 2,2

8,2

 

Aufwendungen insgesamt

516,0

511,2

+ 13,6

524,8

 

 

1.2    Finanzhaushalt

 

Der Finanzplan gibt durch die zusammengefasste Darstellung aller geplanten Einzahlungen und Auszahlungen einen Überblick über die tatsächliche finanzielle Lage in der Hansestadt Rostock. Er wird in Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterteilt.

 

Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 ist der Finanzhaushalt ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu decken.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen weist einen Minusbetrag in Höhe von 5,0 Mio. EUR aus. Somit ist unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung der Kredite für Investitionen in Höhe von 7,5 Mio. EUR eine Finanzierungslücke von insgesamt 12,5 Mio. EUR zu decken.


Die Entwicklung des Entwurfes des Finanzhaushaltes 2013 gegenüber dem Planjahr 2012 und des Finanzplanes 2013 ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 

Finanzhaushalt

Ansatz 2012

Finanzplan 2013

 

Abweichung

Plananmel-dung 2013

Einzahlungen

478,6

480,2

+ 7,5

487,7

Auszahlungen

478,6

474,2

+ 18,5

492,7

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

0

6,0

./. 11,0

./. 5,0

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

92,2

30,4

+ 22,4

52,8

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

109,8

34,3

+ 29,5

63,8

Saldo aus

Investitionstätigkeit - Kreditaufnahme

./. 17,6

./. 3,9

./. 7,1

./. 11,0

 

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist durch Aufnahme eines Kredites für Investitionen zu schließen. Wegen den erheblichen Folgewirkungen der Kreditaufnahmen auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft ist eine besondere Ermächtigungsgrundlage in der Form einer satzungsrechtlichen Regelung notwendig. Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern regelt in § 52 Abs. 2 Satz 2, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die beschlossene Kreditaufnahme nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft zu überprüfen hat. Sie kann versagt werden, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock nicht im Einklang stehen.

 

Die Investitionstätigkeit der Hansestadt Rostock wird in den nächsten Jahren wesentlich durch Maßnahmen zur dringlichen Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz  (Verkehrssicherung) sowie der Innenstadtentwicklung (SSV) bestimmt.

 

Vor Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen waren diese dahingehend zu prüfen, inwieweit sie für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind oder die Stadt zu ihrer Veranschlagung rechtlich verpflichtet ist. Neben fortzuführenden Maßnahmen wären neue Investitionen nur zu veranschlagen, wenn deren Finanzierung aus liquiden Mitteln und/oder Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gesichert ist sowie notwendige Maßnahmen, die als unaufschiebbar eingeordnet wurden.

 

Für das Jahr 2013 ist für die finanzielle Sicherstellung der Maßnahmen im Investitionsprogramm ein Kreditbedarf in Höhe von 11,0 Mio. EUR geplant. Vor dem Hintergrund begrenzter Einzahlungen aus Investitionstätigkeit besteht im Rahmen der Fortschreibung der Investitionsplanung fortwährend ein zwingender Priorisierungsbedarf. In der Anlage 5 sind die Investitionsmaßnahmen für den Bereich des Oberbürgermeisters, je Senatsbereich und Teilhaushalt zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

1.3  Städtebauliches Sondervermögen

 

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung M-V § 64 Abs. 2 und 4 in Verbindung mit den Städtebauförderungsrichtlinien M-V ist für das städtebauliche Sondervermögen (SSV) zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eine Sonderrechnung nach den Vorschriften des Abschnittes 4 der KV M-V zu führen. Daraus ergibt sich das Erfordernis für die in der Anlage 7 übergebenen städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eine gesonderte Haushaltsplanung zu erstellen.

 

Im Kernhaushalt der Hansestadt Rostock sind für die 10 städtebaulichen Sondervermögen folgende finanzielle Mittel eingestellt worden:

 

·         Für investive und immaterielle Zwecke:                            5.011.200,00 EUR

·         Für laufende Zwecke:              Ergebnishaushalt:              1.537.500,00 EUR

Finanzhaushalt:              1.255.800,00 EUR

 

Der in der Anlage 7 übergebene Planungsstand für die einzelnen städtebaulichen Sondervermögen ist bis zur Erstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2013 weiter zu qualifizieren. Auch wenn die Maßnahmepläne für das städtebauliche Sondervermögen bereits den Mitgliedern der Bürgerschaft und der Ortsbeiräte zur Beratung vorliegen, ist der enge Bezug zur Erstellung des Entwurfes Haushaltsplan 2013 auch mit dieser Informationsvorlage herzustellen.

 

 

 

2.      Grundsätzliche Zielvorgabe zum Entwurf des Haushaltesplanes 2013

 

Das mit dem Haushaltsplan 2012 für das Finanzplanungsjahr 2013 geplante Jahresergebnis bildete die Grundlage für die Haushaltsplanung 2013 der Organisationseinheiten. Zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen sollten - unter Beachtung des § 43 KV M-V Allgemeine Haushaltsgrundsätze – nur innerhalb dieses Rahmens, d.h. durch Reduzierung oder Umschichtung bei den Aufwendungen/Auszahlungen und/oder durch Generierung von Mehrerträgen sowie –einzahlungen berücksichtigt werden. Ziel der Beschränkung der Haushaltsplanung auf den gesetzten Rahmen nach § 16 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik ist es den Haushaltsausgleich für den Ergebnis- und Finanzhaushalt zu erreichen und die Aufnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Finanzplanzeitraum 2013 – 2016 zurückzuführen.

 

Hierfür ist es notwendig, die geplanten und darüber hinausgehenden Haushaltssicherungsmaßnahmen konsequent umzusetzen und das erforderliche Maß der kommunalen Leistungserbringung streng am bestehenden Finanzspielraum zu messen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsprozesse in den Organisationseinheiten waren im Zuge der Planungsausarbeitung zwingend zu berücksichtigen, da bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt war, dass sowohl der Ergebnis- wie auch der Finanzhaushalt beginnend mit dem Haushaltsjahr 2013 durch höhere Personalaufwendungen und –auszahlungen infolge jüngster Tarifveränderungen zusätzlich belastet werden.

 

Darüber hinaus war zum Zeitpunkt der Vorarbeiten zum Entwurf des Haushaltsplanes 2013 bekannt, dass die bereits in der Finanzplanung für den Ergebnishaushalt 2013 erhöhten Planansätze für die soziale Sicherung von 3,0 Mio. EUR =  1,3   % nicht ausreichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf der Grundlage des Ergebnisses des Haushaltsjahres 2011, des Erfüllungsstandes des 1. Halbjahres 2012 und die jeweiligen Fallzahlen für Leistungen:

 

-          der Hilfe zur Erziehung

-          nach dem Unterhaltsvorsehensgesetz

-          der Sozialhilfe nach SGB XII

-          der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

-          Betreuung von Kindern in Kitas und Horten

 

sind die Haushaltsansätze für soziale Sicherung im Entwurf des Haushaltsplanes 2013 angepasst worden.

 

Aufgrund der vorliegenden Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung, der Einnahmeentwicklung der Gemeinden aus der Maisteuerschätzung  sowie der für M-V regionalisierten Ergebnisse wurde die Aufkommensentwicklung der Gewerbesteuer in der Hansestadt Rostock nochmals überprüft.

 

Die Steuerschätzungen gingen noch vor einem Jahr von einem deutlichen Aufkommenszuwachs von 8,7 % für das Jahr 2012 aus, daraufhin wurde unter Berücksichtigung des Veranlagungsstandes der Ansatz mit  70,0 Mio. EUR geplant. Das tatsächliche Steueraufkommen per 31.12.2011 blieb ebenfalls hinter den geplanten Erwartungen zurück (./. 6,1 Mio. EUR).

 

Die aktuellen Ergebnisse lassen darauf schließen, dass die für 2012 geplanten Gewerbesteuereinnahmen von 70,0 Mio. EUR nicht erreicht werden. Zum Jahresende wird nunmehr mit höchstens 66 Mio. EUR Gewerbesteuererträge gerechnet.

 

Davon ausgehend wurde für das Jahr 2013 die HH-Planung nach unten angepasst. Für das Jahr 2013 kann daher durch die erwartete Steigerung von 4,2 % auf das erreichte Vorauszahlungsaufkommen 2012 nur mit einem Aufkommen von 69,0 Mio. geplant werden.

 

Mit einer Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 450 auf 520 % sind zusätzliche Erträge und Einzahlungen im Entwurf des Haushaltsplanes 2013 von 3,2 Mio. EUR einzuplanen. Eine ausführliche Argumentation ist der Anlage 8 zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der nachstehenden Übersicht sind die wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen – laufende Verwaltungstätigkeit – aufgezeigt:

 

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

TH 03 Büro des Oberbürgermeisters

 

 

 

 

Stadtmarketing

 

0,1

 

0,1

Sportförderung TH 03

 

0,1

 

0,1

TH 11 Amt für Management und Controlling

 

 

 

 

Dienstleistungen Dritte HASIKO

 

0,1

 

0,1

TH 12 Beteiligungen und Eigenbetriebe

 

 

 

 

Gewinnabführung WIRO

2,0

 

2,0

 

Klinikum Südstadt Rostock

1,0

 

 

 

TH 40 Amt für Schule und Sport

 

 

 

 

Schulkostenbeiträge

 

0,6

 

0,6

Dienstleistungen Dritter/Projekte

 

0,1

 

0,1

Sportförderung TH 40

 

0,1

 

0,1

TH 50 Amt für Jugend- und Soziales

 

 

 

 

Soziale Sicherung

1,6

6,1

2,2

5,5

TH 61 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

 

 

 

 

Planungsleistungen für Gewerbegebiete

 

0,3

 

0,3

städtebaulicher Wettbewerb Theater

 

0,2

 

0,2

Planung Hafenentwicklung

 

0,2

 

0,2

TH 62 Kataster- Vermessungs- und Liegenschaftsamt

 

 

 

 

Pachterhöhung KGA

0,1

 

0,1

 

Abbruchaufwendungen -auszahlungen

 

0,4

 

0,4

bauliche Unterhaltung

 

0,2

 

0,2

TH 66 Tief- und Hafenbauamt

 

 

 

 

Dienstleistungen Dritter Verkehrskonzept

 

0,2

 

0,2

Dienstleistungen Dritter Planungsleistungen

 

0,1

 

0,1

Betriebsaufwendungen/ Straßenbeleuchtg.

 

0,1

 

0,1

Unterhaltung Hafenanlagen

 

0,1

 

0,1

TH 67 Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege

 

 

 

 

bauliche Unterhaltung

 

0,3

 

0,3

 


 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

TH 73 Amt für Umweltschutz

 

 

 

 

Umlage Boden und Wasserverband

 

0,2

 

0,2

TH 82 Stadtforstamt

 

 

 

 

bauliche Unterhaltung

 

0,1

 

0,1

Umlage Boden und Wasserverband

 

0,1

 

0,1

TH 90 Zentrale Finanzdienstleistungen

 

 

 

 

Erträge aus der Auflösung der zweckgebundenen Kapitalrücklage

5,6

 

 

 

Schlüsselzuweisungen

2,2

 

2,2

 

Kassenkredite (Anpassung an die aktuelle Zinslage)

 

-2,0

 

-2,0

langfristige Kredite (Anpassung an die aktuelle Zinslage)

 

-0,3

 

-0,3

Grundsteuer (Hebesatzerhöhung)

3,2

 

3,2

 

Gewerbesteuer / Umlage

-3,0

-0,3

-3,0

-0,3

alle TH

 

 

 

 

Gebäudeverwaltung KOE (Einheitsmiete/Betriebskosten

 

0,8

 

0,8

Gebäudeverwaltung KOE Schulen (Einheitsmiete/Betriebskosten

 

1,0

 

1,0

Personalaufwendungen und - auszahlungen

 

4,0

 

8,9

privatrechtliche Leistungsentgelte

0,2

 

0,2

 

öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

-0,7

 

-0,7

 

Abschreibungen OE

 

0,5

 

 

 

 

 

Die Eckwerte für den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Begründungen für die zusätzlichen Haushaltsanmeldungen im Einzelnen sind für den Bereich des Oberbürgermeisters, die Senatsbereiche und je Teilhaushalt den Anlagen 4a bis 4c zu entnehmen.

 

Folgende beantragte Mehrbedarfe wurden aufgrund der fehlenden Deckungsmittel nicht veranschlagt:

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

TH 12 Beteiligungen und Eigenbetriebe

 

 

 

 

Zuschuss Zoo

 

300.000

 

300.000

Zuschuss TZRW

 

88.000

 

288.000

Zuschuss VTR Rostock GmbH

 

1.549.000

 

1.549.000

Die Unternehmen und der Eigenbetrieb wurden aufgefordert, ihre Wirtschaftspläne entsprechend zu überarbeiten.

TH 41 Kultur

 

 

 

 

Dienstleistungen Dritter Kulturentwicklungsplan

 

50.000

 

50.000

TH 66 Tief- und Hafenbauamt

 

 

 

 

Wartung und Pflege der Rad- und Gehwege, Fahrbahnen

 

350.000

 

350.000

 


Schlussbemerkungen:

 

Mit der Information zu den Eckwerten der Haushaltsplanung 2013 wird den Mitgliedern der Bürgerschaft, den Fraktionen und den Ortsbeiräten die Möglichkeit gegeben, schon frühzeitig auf den Inhalt der Haushaltssatzung Einfluss zu nehmen. Der Entwurf der Eckwerte zum Haushaltsplan 2013 wird in einer Beratung den Vorsitzenden der Fraktionen, den Mitgliedern des Finanzausschusses, den Ortsbeiräten und im September dem Hauptausschuss durch die Verwaltung vorgestellt.

 

Mit der Informationsvorlage über die Eckwerte zum Entwurf des Haushaltsplanes sind über die Budgets, d.h. über die Finanzmittel der Teilhaushalte, Grundsatzentscheidungen zu treffen, welche Leistungen künftig notwendig und unabweisbar sind.

 

Mit der Übergabe des Entwurfes des Investitionsplanes 2013 und die Maßnahmelisten für die 10 SSV werden die Grundlagen für eine sorgfältige Prüfung und Beratung der veranschlagten Investitionsmaßnahmen ermöglicht (Anlagen 5, 6 und 7). Darüber hinaus wird der Investitionsplan nach Ortsteilen den Mitgliedern der Ortsbeiräte für ihre Planberatungen zur Verfügung gestellt.

 

In Auswertung der Beratungen zum Planentwurf 2013 sind die Änderungsvorschläge an das Finanzverwaltungsamt zu übergeben.

 

Der Terminplan zur weiteren Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2013 und der Haushaltspläne mit Anlagen ist in der Anlage 9 beigefügt.

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.08.2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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21.08.2012 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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21.08.2012 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - zur Kenntnis gegeben

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23.08.2012 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - zur Kenntnis gegeben

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28.08.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - zur Kenntnis gegeben

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28.08.2012 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - zur Kenntnis gegeben

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30.08.2012 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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04.09.2012 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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04.09.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - zur Kenntnis gegeben

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04.09.2012 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - zur Kenntnis gegeben

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05.09.2012 - Ortsbeirat Biestow (13) - zur Kenntnis gegeben

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06.09.2012 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - zur Kenntnis gegeben

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06.09.2012 - Ortsbeirat Südstadt (12) - zur Kenntnis gegeben

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11.09.2012 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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11.09.2012 - Ortsbeirat Evershagen (6) - zur Kenntnis gegeben

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11.09.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - zur Kenntnis gegeben

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11.09.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben

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12.09.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - zur Kenntnis gegeben

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18.09.2012 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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19.09.2012 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - zur Kenntnis gegeben

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19.09.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben