Beschlussvorlage - 2012/BV/3651

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

1.        Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.        Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt

 

im Nordosten:              durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:              durch Freiflächen des Reiterhofes

im Südosten:              durch den Biestower Damm

im Südwesten:               durch den Damerower Weg

 

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erneut als Satzung beschlossen.

(Anlage 2)

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

(Anlage 3)

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 KV M-V, § 10 BauGB

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Satzungsbeschluss Nr. 2011/BV/2375 vom 05.10.2011

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ wurde am 05.10.2011 von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. 2011/BV/2375).

Zum Satzungsbeschluss wurden 5 Änderungsbeschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse machen gegenüber den zum Satzungsbeschluss vorgelegten Unterlagen entsprechende Einarbeitungen/Änderungen in der Planzeichnung, der Begründung und den Abwägungsunterlagen erforderlich.

Um für die Hansestadt Rostock und den Vorhabenträger eine rechtssichere Situation zu erhalten, sollen die entsprechend den Änderungsbeschlüssen überarbeiteten Unterlagen erneut als Satzung beschlossen werden. Dieser erneute Beschluss wird als erforderlich betrachtet, da einzelne Aussagen in den Änderungsbeschlüssen teilweise nicht eindeutig formuliert sind und damit eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht, ob die vorgenommenen Einarbeitungen dem konkreten Willen der Bürgerschaft entsprechen.

 

Die einzelnen Änderungsanträge wurden in folgender Form umgesetzt.

 

Beschluss Nr. 2011/BV/2375-01 (ÄA)

„Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ergänzen: Die festgesetzte Verkehrsfläche im Kurvenbereich des Damerower Weges ist bis an die private Grundstücksgrenzen zu verbreitern. Die Aufweitung muss das gefahrlose Begegnen von zwei Fahrzeugen sowie gleichzeitig den ausreichenden Platz für Fußgänger ermöglichen. Hierzu sind auch geeignete verkehrsorganisatorische Maßnahmen darzustellen. Die Planzeichnungen und die textlichen Festsetzungen sind entsprechend zu ändern. In der Begründung ist diese Veränderung darzustellen.“

 

Im Zufahrtsbereich des Damerower Weges wurde die Verkehrsfläche um 2,0 m bis an die Grundstücksgrenze verbreitert, so dass sich eine Gesamtbreite von ca. 7,8 m ergibt. Konzeptionell ist vorgesehen, den Gehweg aus dem Biestower Damm bis an die Hausecke des „Rittmeisters“ in den Damerower Weg hineinzuführen. Im unmittelbaren Kurvenbereich wurde die Verkehrsfläche bis an den bestehenden Zaun ausgedehnt.

Im Bereich des Wirtschaftshofes und Küchentrakts würde die Ausdehnung der Verkehrsfläche bis auf die Grundstücksgrenze dazu führen, dass diese nicht mehr nutzbar bzw. teilweise abgerissen werden müssten. Diese Eingriffe in den Bestand werden aus planerischer Sicht als unverhältnismäßig bewertet, da sie die funktionalen Abläufe des Betriebes im Grundsatz betreffen würden. Aus diesem Grund wird hier von einer entsprechenden Aufweitung abgesehen.

Damit beträgt die schmalste Stelle der Verkehrsfläche ca. 6 m, wobei unmittelbar angrenzend Aufweitungen zur Verfügung stehen.

Mit der vorgenommenen Ausdehnung der Verkehrsfläche wird dem Änderungsbeschluss dahingehend gefolgt, dass zwei Fahrzeuge sich gefahrlos begegnen können und für Fußgänger zusätzlich teilweise ein eigener Gehweg bzw. ausreichend breite Seitenbereiche zur Verfügung stehen.

In der Begründung wurden Aussagen zur Umgestaltung des Damerower Weges unter 3.3 (Verkehrserschließung) und 6. (Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) aufgenommen.

Die Änderungen wurden mit dem Vorhabenträger abgestimmt und dieser hat seinen Vorhaben- und Erschließungsplan entsprechend angepasst.

 

 

2011/BV/2375-02 (ÄA)

„Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ergänzen: Die Anzahl der Stellplätze auf dem Grundstück „Landhotel Rittmeister“ ist zu erhöhen, um den Druck auf die angrenzenden Stellplätze zu reduzieren. Hierzu sind entsprechende Festsetzungen zu ergänzen.“

 

In Abstimmung mit dem Vorhabenträger wurden im Bereich des vorhandenen Hotels 4 zusätzliche Stellplätze angeordnet und in der Planzeichnung festgesetzt. Diese werden anteilig der Restaurant- und Hotelnutzung zugeordnet. Die Aussagen in der Begründung unter 3.3. wurden angepasst. Die geänderte Stellplatzanzahl wurde an allen relevanten Stellen in der Begründung und den Abwägungsunterlagen korrigiert. Mit der Änderung erhöht sich die Gesamtstellplatzanzahl von 36 auf 40 Stellplätze, was einer Steigerung von über 10 % entspricht. Eine weitere Möglichkeit der Erhöhung wird auf Grund der vorhandenen Platzverhältnisse nicht gesehen. Als Ausgleich für die neue Flächenversiegelung wurden im angrenzenden Fußgängerbereich Flächen in Grünflächen geändert. Mögliche Auswirkungen der Lärmsituation wurden vom Gutachter geprüft, mit dem Ergebnis, dass an der Nachbarbebauung keine Änderung gegenüber der im bisherigen Verfahren beschriebenen Situation auftreten.

 

 

2011/BV/2375-03 (ÄA)

„Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ergänzen: In der Abwägung ist die Aussage zur Leistungsfähigkeit des Biestower Damms zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.“

 

Die Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Biestower Damms beruhen auf der verkehrsplanerischen Einstufung der Straße und der damit verbundenen Leistungsfähigkeit, gemäß den Regelwerken. Mit der Formulierung sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass der Biestower Damm durchaus in der Lage ist, die mit dem Vorhaben verbundenen Verkehre aufzunehmen.

In der Abwägung sowie in der Begründung (Seite 9) wurden die Aussagen dahingehend korrigiert, dass die Verträglichkeit des zusätzlichen Verkehrs mit der Belastbarkeit des Biestower Damms gegeben ist. Zahlenmäßige Obergrenzen für eine theoretische Belastung wurden aus den Abwägungsunterlagen entfernt, um Missverständnisse im Bezug auf eine zukünftige Verkehrsbelegung auszuschließen.

 

 

2011/BV/2375-10 (ÄA)

„Der Beschlussvorschlag wird geändert: Die Ladezone vor dem Landhotel Rittmeister ist so anzuordnen, dass die ungestörte Ver- und Entsorgung des gegenüberliegenden Friedhofs gewährleistet wird. Diese planerische Absicht ist in die Begründung des B-Plans einzuarbeiten.“

 

In der Planzeichnung ist die Lage der Ladezone dargestellt. Sie ist mit ca. 40 m so weit vom Eingang des Friedhofs entfernt, dass eine ungestörte Zufahrt für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge möglich ist. In der Begründung erfolgt eine kurze Erläuterung auf Seite 13. In der Abwägung der Einwendungen der Kirchgemeinde wird auf die freie Zugänglichkeit des Friedhofs eingegangen.

 

 

2011/BV/2375-11 (ÄA)

„Der Beschlussvorschlag wird geändert: Durch geeignete verkehrsorganisatorische Maßnahmen und Regelungen ist ein ungestörter Zug der Trauergäste zum Friedhof zu gewährleisten sowie ein unberechtigtes Parken auf den Zeitparkplätzen vor dem Friedhof zu unterbinden. Die Kirchgemeinde ist einzubeziehen.

Das Parkverbot auf der rechten Seite des Haupteinganges (südlich) sollte durch bauliche Veränderungen durchgesetzt werden. Diese planerische Absicht ist in die Begründung des B-Plans einzuarbeiten.“

 

Die Planungsabsicht wurde in die Begründung auf Seite 13 aufgenommen.

Es ist vorgesehen, dass südlich des Haupteingangs zum Friedhof eine Reihe von Pollern gesetzt werden, die ein widerrechtliches Parken in diesem Bereich unterbinden.

Eine unmittelbare Regelung der Problematik des widerrechtlichen Parkens über Festsetzungen des B-Planes ist nicht möglich. Entsprechende Aussagen finden sich in den Abwägungsunterlagen im Bezug zu den Einwendungen der Kirchgemeinde.

 

 

Der Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Hansestadt Rostock wurde entsprechend den Änderungen angepasst.

 

Alle sonstigen Planungsinhalte wurden unverändert beibehalten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            Keine (Kosten trägt der Vorhabenträger)

 

 

 

 

 

 

Roland Methling 

 

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Beschlüsse

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01.08.2012 - Ortsbeirat Biestow (13) - abgelehnt

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07.08.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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23.08.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen