01.08.2012 - 5.1 Erneuter Satzungsbeschluss über den Bebauungspl...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Pagenkopf und Herr Maronde informieren den Ortsbeirat über die getroffenen

Veränderungen, an Hand von Planzeichnung.

Die 5 Änderungsanträge  aus der Stellungnahme des OBR sind abgewogen worden.

Die für den Ausbau des Dammerower Weges vorgesehenen Grundstücke befinden sich nach Auskunft von Herrn Pagenkopf und Herrn Maronde im Eigentum der Hansestadt Rostock.

 

Der Ausschuss Bau und Verkehr des Ortbeirates erkennt in dem "Erneuten Satzungsbeschluss..." keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem vorherigen Beschluss (Nr. 2011/BV/2375) und sieht wegen der geringfügigen

" kosmetischen Veränderung" keine Veranlassung, seinen Standpunkt zu korrigieren. Der Ausschuss empfiehlt, die Ablehnung des Projektes und des "Erneuten Satzungsbeschlusses".

Unabhängig von dem Projekt " Erweiterung Rittmeister" ist die Verkehrssituation im  Dammerower Weg, wie mehrfach gefordert, endgültig zu lösen. Um die Sicherheit in dem betreffenden unübersichtlichen Kurvenabschnitt zu gewährleisten, wird nachhaltig der Rückbau bis auf die Grundstücksgrenze gefordert.

 

Auszugsweise aus der schriftlichen Stellungnahme von Herrn Reuschel:

"Für mich hat sich an der Ablehnung dieses Erweiterungsbaus, auch durch eingearbeitete und dargestellte Abwägungsergebnisse, nichts  geändert.

Erweiterung passt in keinem Fall in den Dorfkern von Biestow. Er ist überdimensioniert und atypisch für die Dorfkernbebauung".

 

Ebenfalls auszugsweise aus der schriftlichen Stellungnahme von Herr Pehn:

"Der " Erneute Satzungsbeschluss ...2012/BV/3651 vom 10.07.2912 ändert substantiell nichts am Bauvorhaben "Landhotel Rittmeister". Insoweit wird auf die ablehnende Stellungnahme des OBR Biestow zu diesem Vorhaben verwiesen".

 

Frau Krüger unterbreitet den Vorschlag, sowohl im Bauausschuss als auch im Stadtentwicklungsausschuss und möglicherweise auch in der Bürgerschaft das Rederecht wahrzunehmen. Das Ortsamt nimmt die entsprechenden Anmeldungen bei den Auschüssen vor.

Nach reger Diskussion zwischen Mitgliedern des Ortsbeirates wird folgender Beschluss getroffen:

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister" vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.      Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt

 

im Nordosten:              durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:              durch Freiflächen des Reiterhofes

im Südosten:              durch den Biestower Damm

im Südwesten:               durch den Damerower Weg

 

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erneut als Satzung beschlossen.

(Anlage 2)

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

(Anlage 3)

 

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

-

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

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