Beschlussvorlage - 2012/BV/3335
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.17.1 Sondergebiet "Warnemünde - An der Stadtautobahn"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.04.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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08.05.2012
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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15.05.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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25.04.2012
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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07.06.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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20.06.2012
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Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ortseingang von Warnemünde soll der Bebauungsplan 01.GE.17 in einer Teilfläche als Bebauungsplan Nr. 01.SO.17.1 Sondergebiet Warnemünde - An der Stadtautobahn im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB neu aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden: durch die Lortzingstraße und angrenzender Wohnbebauung
im Osten: S-Bahntrasse Rostock-Warnemünde mit paralleler Busspur und Karl-F-Kerner-Straße
im Süden: Grundstück Autohaus Krüger
im Westen: An der Stadtautobahn (B103)
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
· städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des Eingangsbereiches von Warnemünde durch hochwertige Bebauung
· Ausweisung einer Sonderbaufläche für die bauliche Erweiterung des Technologiezentrums entlang der Stadtautobahn
· Konkretisierung der Sonderbaufläche Einkaufszentrum mit Büronutzung, Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke u.a.
· Sicherung des Stellplatzbedarfes für Warnemünde durch Festsetzung einer Stellplatzfläche in Form eines öffentlich nutzbaren Parkhauses mit integriertem Nahversorger
Beschlussvorschriften: § 2 Abs. 1 BauGB, § Abs. 2. KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die derzeitige städtebauliche Struktur im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird durch schlecht nutzbare Parkplätze, angrenzend an ein entwickeltes Sondergebiet Einkaufszentrum geprägt.
Diese Struktur führte in ihrer Gesamtheit zu städtebaulichen Missständen und ruft deshalb ein Planungsbedürfnis hervor. Dieser Missstand soll mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans aufgehoben werden.
Die zu überplanenden Flächen zeichnen sich durch eine gute Lage an der Stadtautobahn aus. Sie sind gut an den Nahverkehr (S-Bahn Haltepunkt ).
Eine Aufwertung der Flächen soll u. a. durch die Festsetzung einer Erweiterungsfläche für das gegenüberliegende Technologiezentrum erfolgen.
Die bereits bebaute Sondergebietsfläche Einkaufszentrum wird in ihren Zulässigkeitsfestsetzungen überprüft, aber planungsrechtlich beibehalten.
Eine dritte Fläche soll der Schaffung von öffentlich nutzbaren Parkmöglichkeiten am Rand von Warnemünde dienen. Hier soll ein mehrgeschossiges Parkhaus mit einem integrierten Nahversorger entstehen.
Auf Grund der Lage der zu überplanenden Flächen wird der Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13a) BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung, aufgestellt. Die überbaubare Fläche beträgt ca. 18000 m2.
Der Bebauungsplan umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,15 ha.
Der Hansestadt entstehen Planungskosten auf Grundlage der HOAI.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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