25.04.2012 - 5.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert die grundsätzlichen Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses. Es soll Planungsrecht für eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des Eingangsbereiches von Warnemünde geschaffen werden. Es werden Sonderbauflächen für die Erweiterung des TZW ausgewiesen und Planungsrecht für die Sicherung von Stellplätzen, in Form eines Parkhauses mit einem integrierten Nahversorger geschaffen.

 

Seitens der Ausschussmitglieder gibt es Bedenken zur Ausweisung eines weiteren Nahversorgers, da an dem Standort bereits zwei Einkaufsmärkte existieren.

Im Rahmen des Strukturkonzeptes Warnemünde wurde dieser Sachverhalt diskutiert und fand eine mehrheitliche Zustimmung. Weiterhin handelt es sich um eine Verlagerung des Pennys aus der Rostocker Straße.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ortseingang von Warnemünde soll der Bebauungsplan 01.GE.17 in einer Teilfläche als Bebauungsplan Nr. 01.SO.17.1 Sondergebiet  „Warnemünde -  An der Stadtautobahn“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB neu aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden:               durch die Lortzingstraße und angrenzender Wohnbebauung

im Osten:              S-Bahntrasse Rostock-Warnemünde mit paralleler Busspur und Karl-F-Kerner-Straße

im Süden:              Grundstück Autohaus Krüger

im Westen:              An der Stadtautobahn (B103)

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die      Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

 

 

·              städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des Eingangsbereiches von Warnemünde durch hochwertige Bebauung

 

·              Ausweisung einer Sonderbaufläche für die bauliche Erweiterung des Technologiezentrums entlang der Stadtautobahn

 

·              Konkretisierung der Sonderbaufläche Einkaufszentrum mit Büronutzung, Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke u.a.

 

·              Sicherung des Stellplatzbedarfes für Warnemünde durch Festsetzung einer Stellplatzfläche in Form eines öffentlich nutzbaren  Parkhauses mit integriertem Nahversorger

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2012/BV/3335:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage