Antrag - 2012/AN/3166
Grunddaten
- Betreff:
-
Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion)
Feinstaubverordnung für die Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.05.2014
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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15.03.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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21.03.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.04.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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- zurückgezogen am 6. Mai 2014 Wo./03.1
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Feinstaubvorordnung (Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge) vorzubereiten und der Bürgerschaft schnellst möglich zur Beschlussfassung vorzulegen.
Diese Verordnung soll die Einrichtung von Umweltzonen als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Stickstoff und Feinstaub beinhalten. Die Verordnung soll sicherstellen, dass nur Kraftfahrzeuge mit entsprechender Euro-Abgasnorm und ggf. Katalysator oder Rußfilter in eine Umweltzone einfahren.
Sachverhalt:
In der im Oktober 2008 von der Bürgerschaft beschlossener Lärm- und Luftreinhalteplanung sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen verabschiedet worden. So zum Beispiel die Optimierung der „Grünen Welle“ bei Tempo 50 auf der L 22, Mobile und feste Verkehrsüberwachung, die Installation von Geschwindigkeitsdisplays sowie der Einsatz lärmoptimierter Deckschichten.
Um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid bis zum Jahre 2015 zu minimieren sehen wir die Einführung einer Feinstaubverordnung als wichtiges Instrument an.
21.03.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Feinstaubvorordnung (Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge) vorzubereiten und der Bürgerschaft schnellst möglich zur Beschlussfassung vorzulegen.
Diese Verordnung soll die Einrichtung von Umweltzonen als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Stickstoff und Feinstaub beinhalten. Die Verordnung soll sicherstellen, dass nur Kraftfahrzeuge mit entsprechender Euro-Abgasnorm und ggf. Katalysator oder Rußfilter in eine Umweltzone einfahren.
Abstimmungsergebnis zum Antrag 2012/AN/3166:
Vertagt! (einstimmig)