15.03.2012 - 4.4 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Nozon fasst die Stellungnahme zusammen. Auf Grundlage der 35. BImSchV kann eine Umweltzone festgelegt werden. Unter anderem sind auch Maßnahmen im Luftreinhalteplan vorgesehen. Durch Verbesserungen des Verkehrs nach der Baumaßnahme Vorpommernbrücke können sich die Werte auch verbessert haben. Dazu müssen weitere Beobachtungen durchgeführt werden. Die Einführung der Umweltzone muss fachlich gerechtfertigt sein und auch vom Aufwand verhältnismäßig sein. Derzeit muss eingeschätzt werden, dass dies nicht gegeben ist.

Frau Jahnel weist auf den Handlungsbedarf hin. Die Stadt könnte sonst zu Strafzahlungen verpflichtet werden.

Herr Engelmann stellt klar, dass das Feinstaubproblem mit der Umweltzone nicht gelöst werden kann, da dieses wesentlich durch die Wetterlagen bestimmt ist.

Frau Jahnel schlägt dem Ausschuss vor, einen Änderungsantrag mit dem Ziel der Prüfung der Einrichtung einer Umweltzone zu stellen. Der Ausschuss lehnt das ab.

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

x