Nachtrag Beschlussvorlage - 2011/BV/2924-28 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1.      Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012 wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Der Haushaltsplan wird entsprechend  den Anlagen 2 - 9 fortgeschrieben.

2.      Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das städtebauliche Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.      Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 12.220.600,00 EUR zur anteiligen Abdeckung der planmäßigen Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik beschlossen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 


Sachverhalt:

 

1.      Entsprechend der Anlage 2 (Änderungsliste Ergebnis- und Finanzhaushalt) ergibt sich nachfolgende Fortschreibung der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012:

 

In der Haushaltssatzung sind in § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt die internen Leistungsverrechnungen in Höhe von 579.200,00 EUR nicht mehr enthalten. Der Ergebnis- und Finanzhaushalt (Anlagen 3 und 4) stimmen somit zahlenmäßig mit der Haushaltssatzung überein.

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

1.1 Im Ergebnishaushalt

- in EUR -

 

von

1. Nachtrag

um

ILV

um Änderungen aus Anlage 2

auf

2. Nachtrag

 

a)  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

502.603.800

./. 579.200

1.810.400

503.835.000

 

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

517.056.500

./. 579.200

./. 421.700

516.055.600

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

./. 14.452.700

0

2.232.100

./. 12.220.600

 

 

 

 

 

b)  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0

0

0

0

 

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c)  das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen

./. 14.452.700

0

2.232.100

./. 12.220.600

 

 

 

 

 

     die Einstellung in Rücklagen

0

0

0

0

     die Entnahme aus Rücklagen

14.452.700

0

./. 2.232.100

12.220.600

Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

0

0

0

0

 


1.2 Im Finanzhaushalt

 

- in EUR -

 

von

1. Nachtrag

um

ILV

um

Änderungen aus Anlage 2

auf

2. Nachtrag

 

a)  die ordentlichen Einzahlungen

477.424.500

./. 579.200

1.775.600

478.620.900

die ordentlichen Auszahlungen

479.443.300

./. 579.200

./. 243.200

478.620.900

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

./. 2.018.800

0

2.018.800

0

 

 

 

 

 

b)  die außerordentlichen Einzahlungen

0

0

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c)  die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

74.815.700

0

6.559.200

81.374.900

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

92.920.500

0

6.102.400

99.022.900

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

./. 18.104.800

0

456.800

./. 17.648.000

 

 

 

 

 

d)  die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

34.980.300

0

./. 1.641.900

33.338.400

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

14.506.400

0

830.000

15.336.400

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

20.473.900

0

./. 2.471.900

18.002.000

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

- in EUR -

 

von

1. Nachtrag

um

auf

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt

18.104.800

./. 456.800

17.648.000

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

- in EUR -

 

 

von

1. Nachtrag

um

auf

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

6.584.200

1.794.700

8.378.900

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt:

- in EUR -

 

von

um

auf

 

191.000.000

-

191.000.000

 

 

2.      Mit dem 2. Nachtrag zum Entwurf der Haushaltssatzung ergibt sich nachfolgende Entwicklung für den Ergebnis- und den Finanzhaushalt

 

Das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat mit Blick auf das Jahr 2012, dem ersten Haushaltsjahr, in dem alle Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden führen, haushaltswirtschaftliche Hinweise gegeben. Insbesondere wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die sachlich dem Jahr 2011 zuzuordnenden Zahlungsverpflichtungen auch noch nach dem Abschluss des Haushaltsjahres (31.12.2011) abzuwickeln sind. Um dieser Verwaltungsvorschrift zu entsprechen, ist es notwendig, dass im Haushaltsplan – Finanzhaushalt 2012 auch die Haushaltsermächtigungen eingestellt und beschlossen werden. Mit dem 2. Nachtrag zum Haushaltsplan 2012 wurden insbesondere die wirtschaftlich  dem Haushaltsjahr 2011 zuzuordnenden Geschäftsvorfälle, die bisher noch nicht mit dem Entwurf zum Haushaltsplan 2012 und dem 1. Nachtrag veranschlagt waren, in die Teilfinanzhaushalte eingestellt.

 

In den Monaten Januar und Februar 2012 waren nachfolgende Zahlungsverpflichtungen aus dem Haushaltsjahr 2011 kassenmäßig abzuwickeln:

 

 

- in Mio. EUR -

Verwaltungshaushalt:

 

Einnahmen

0,4

Ausgaben

2,0

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Einnahmen

4,8

Ausgaben

5,6

 

 

Darüber hinaus sind mit dem 2. Nachtrag zum Haushaltsplan 2012 entsprechend den Zuordnungsvorschriften zum Kontenplan Haushaltsansätze neu veranschlagt worden, die der Anlage 2 zu entnehmen sind.

 

Mit der Änderung der Haushaltsansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt sind die Anlagen 3 bis 9 zum Haushaltsplan anzupassen.

 

2.1  Ergebnishaushalt (ohne interne Leistungsverrechnung) - Anlage 3

 

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt:

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

von

1. Nachtrag

um

auf

Erträge einschl. Zinserträge u. sonstige Finanzerträge

502,0

1,8

503,8

Aufwendungen einschl. Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen

     darunter: Abschreibungen

516,4

 

 

32,4

./. 0,4

 

 

0,1

516,0

 

 

32,5

ordentliches Ergebnis

./. 14,4

2,2

./. 12,2

Entnahme Kapitalrücklage

14,4

./. 2,2

12,2

Jahresergebnis

0

0

0

 

2.2  Finanzhaushalt (ohne interne Leistungsverrechnung) – Anlage 4

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt:

                                                                                   - in Mio. EUR -

 

von

2. Nachtrag

um

auf

laufende Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

476,8

1,8

478,6

laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

478,8

./. 0,2

478,6

Saldo Verwaltungstätigkeit

./. 2,0

2,0

0

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

74,8

6,6

81,4

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

92,9

6,1

99,0

Saldo Investitionstätigkeit

./. 18,1

0,5

./. 17,6

 

 

 

 

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Umschuldung

26,7

0,3

27,0

davon: Umschuldung

8,6

0,8

9,4

             Kredite

18,1

./. 0,5

17,6

 

 

 

 

Auszahlungen zur Tilgung von Krediten und Umschuldung

14,5

-

14,5

davon:

 

 

 

Auszahlung zur Umschuldung

8,6

-

8,6

Auszahlung zur Tilgung

5,9

-

5,9

 

 

 

 

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (einschl. Saldo durchlaufende Gelder 0,4 Mio. EUR)

./. 8,3

2,8

./. 5,5

2.3  Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 18,1           Mio. EUR wird mit dem 2. Nachtrag um 0,5 Mio. EUR wie folgt reduziert:

 

 

- in Mio. EUR -

 

Einzahlungen

Auszahlungen

-          Sonderbedarfszuweisungen (Hochwasserschäden)

0,4

 

-          Fährterminal LP - 54

 

 

Auszahlung

 

1,9

Einzahlung

1,9

 

-          ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde

 

 

Einzahlung vom Land und Dritter

2,9

 

Auszahlung

 

4,2

-          Einzahlung KOE für den übernommenen Kredit

1,0

 

-          verkehrsentlastende Maßnahmen

 

0,1

-          Vorpommernbrücke

 

0,4

-          Rathausanbau

 

0,9

-          Schleusenbrücke (kassenwirksam 2013)

 

./. 0,7

-          Straßenerneuerung Am Strande (kassenwirksam 2013)

 

./. 0,3

-          Erneuerung Regenwasserleitung

 

./. 0,8

 

 

 

 

 

 

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Roland Methling

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Beschlüsse

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21.02.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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21.02.2012 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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23.02.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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28.02.2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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28.02.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt

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07.03.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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27.03.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - zur Kenntnis gegeben