07.03.2012 - 10.3.2 Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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1. Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012 wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Der Haushaltsplan wird entsprechend den Anlagen 2 - 9 fortgeschrieben.

 

2. Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das städtebauliche Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

3. Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 12.220.600,00 EUR zur anteiligen Abdeckung der planmäßigen Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik beschlossen.

 

(o. g. Anlagen - Änderungslisten und Fortschreibungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes - liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 9 b bei