Beschlussvorlage - 2012/BV/3083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V, § 3 Abs. 3 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Auslegungsbeschluss Nr. 2010/BV/1348 vom                                                                                     01.12.2010             

 

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan verfolgt das hauptsächliche Ziel, den Bereich des Strandes von Warnemünde funktionsräumlich neu zu ordnen und zu gliedern. Dabei sollen die Versorgungs-, die Betätigungs- sowie die Erholungs- und Ruhebedürfnisse der Besucher Berücksichtigung finden. So wird z.B. durch eine Freihaltezone (F1) am Küstenverlauf die Möglichkeit langfristig gesichert, ungehindert durch Strandkörbe und Sportgeräte am Meer entlang gehen zu können.

Darüber hinaus werden die Bereiche, die für die Vermietung von Strandkörben zur Verfügung stehen, durch Sichtachsen  in Verlängerung der Haupt-Strandübergänge in Form weiterer Freihaltezonen rhythmisiert und gegliedert.

 

Aufgrund umfangreicher Stellungnahmen der Behörden sowie anderer Träger öffentlicher Belange sowie Anregungen der Öffentlichkeit wurde die Planung gegenüber dem 1. Entwurf an mehreren Stellen geändert. Zwei wichtige Änderungen sind folgende:

 

Im Teilgebiet IV am westlichen Ende des Geltungsbereichs werden sich Baulichkeiten auf einer nunmehr vergrößerten überbaubaren Grundstücksfläche konzentrieren können, die neben einer gastronomischen Nutzung für die Ausübung von Wassersportarten zur Verfügung stehen werden. Bauliche Anlagen für den nicht-motorisierten Wassersport sollen prioritär hier untergebracht werden, können aber als eine Neuerung des vorliegenden 2. Entwurfs sekundär (Vertragsobliegenheit der Tourismuszentrale) auch am Bestandsstandort, der SV1-Fläche, verbleiben.

 

Darüber hinaus wird die Versorgung der Gäste und Besucher unter Beachtung der Belange des Hochwasser- und des Naturschutzes durch einen dauerhaften Gastronomiestandort im Uferbereich der Ostsee sowie durch drei Nutzungsflächen für temporäre gastronomische Einrichtungen (Gastro 1, 2 und 3) an geeigneten Stellen verbessert. Der dauerhafte Gastronomiestandort in der Ostsee wurde in Bezug auf die Auswirkungen auf den Küstenschutz gutachterlich untersucht mit dem Ergebnis, dass bei Beachtung bestimmter Prämissen, wie Aufständerung der Anlage auf Pfählen und Mindesthöhen, keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Der Belang des Landschaftsbildes ist Bestandteil der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und wird an anderer Stelle ausgeglichen. Bei diesem neuen Standort kann der natur- und hochwasserschutzfachlich wertvolle Dünenbereich, anders als im 1. Entwurf,  komplett geschützt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              61

Produkt:              51102

 

Haushaltsjahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Erträge

Aufwendungen

 

Einzahlungen

 

Auszahlungen

 

2012

Aufwendungen für die Erstellung des Bebauungsplans

 

15.290.60

 

15.290.60

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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08.05.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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15.05.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.06.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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07.06.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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14.06.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

ja

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

nein

 

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20.06.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

 

Beschluss Nr. 2012/BV/3083:

 

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen mit folgender Änderung:

 

Das Baugebiet „Sondergebiet Strand Teilgebiet III“ (Plattform inklusive Seebrücke und Gebäude) ist aus dem Entwurf herauszunehmen.

 

(geänderte Fassung der o. g. Anlagen wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst nach Fertigstellung als Anlage 3 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (11.02.14)

- B-Plan wurde bis 20.08.2012 ausgelegt und eine geänderte Fassung wurde nicht ausgefertigt.  Es soll dazu ein Satzungsbeschluss zur Beschlussfassung für die Bürgerschaftssitzung am 14.05.2014 vorgelegt werden.