Beschlussvorlage - 2012/BV/3083
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den 2. Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 01. SO. 160 "Strandbereich Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.04.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb TZR & W
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
|
Vorberatung
|
|
|
08.05.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
15.05.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
06.06.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
07.06.2012
| |||
|
14.06.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
20.06.2012
|
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 3 Abs. 3 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Auslegungsbeschluss Nr. 2010/BV/1348 vom 01.12.2010
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan verfolgt das hauptsächliche Ziel, den Bereich des Strandes von Warnemünde funktionsräumlich neu zu ordnen und zu gliedern. Dabei sollen die Versorgungs-, die Betätigungs- sowie die Erholungs- und Ruhebedürfnisse der Besucher Berücksichtigung finden. So wird z.B. durch eine Freihaltezone (F1) am Küstenverlauf die Möglichkeit langfristig gesichert, ungehindert durch Strandkörbe und Sportgeräte am Meer entlang gehen zu können.
Darüber hinaus werden die Bereiche, die für die Vermietung von Strandkörben zur Verfügung stehen, durch Sichtachsen in Verlängerung der Haupt-Strandübergänge in Form weiterer Freihaltezonen rhythmisiert und gegliedert.
Aufgrund umfangreicher Stellungnahmen der Behörden sowie anderer Träger öffentlicher Belange sowie Anregungen der Öffentlichkeit wurde die Planung gegenüber dem 1. Entwurf an mehreren Stellen geändert. Zwei wichtige Änderungen sind folgende:
Im Teilgebiet IV am westlichen Ende des Geltungsbereichs werden sich Baulichkeiten auf einer nunmehr vergrößerten überbaubaren Grundstücksfläche konzentrieren können, die neben einer gastronomischen Nutzung für die Ausübung von Wassersportarten zur Verfügung stehen werden. Bauliche Anlagen für den nicht-motorisierten Wassersport sollen prioritär hier untergebracht werden, können aber als eine Neuerung des vorliegenden 2. Entwurfs sekundär (Vertragsobliegenheit der Tourismuszentrale) auch am Bestandsstandort, der SV1-Fläche, verbleiben.
Darüber hinaus wird die Versorgung der Gäste und Besucher unter Beachtung der Belange des Hochwasser- und des Naturschutzes durch einen dauerhaften Gastronomiestandort im Uferbereich der Ostsee sowie durch drei Nutzungsflächen für temporäre gastronomische Einrichtungen (Gastro 1, 2 und 3) an geeigneten Stellen verbessert. Der dauerhafte Gastronomiestandort in der Ostsee wurde in Bezug auf die Auswirkungen auf den Küstenschutz gutachterlich untersucht mit dem Ergebnis, dass bei Beachtung bestimmter Prämissen, wie Aufständerung der Anlage auf Pfählen und Mindesthöhen, keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Der Belang des Landschaftsbildes ist Bestandteil der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und wird an anderer Stelle ausgeglichen. Bei diesem neuen Standort kann der natur- und hochwasserschutzfachlich wertvolle Dünenbereich, anders als im 1. Entwurf, komplett geschützt werden.
14.06.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | ja |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt | nein |
20.06.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Beschluss Nr. 2012/BV/3083:
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen mit folgender Änderung:
Das Baugebiet „Sondergebiet Strand Teilgebiet III“ (Plattform inklusive Seebrücke und Gebäude) ist aus dem Entwurf herauszunehmen.
(geänderte Fassung der o. g. Anlagen wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst nach Fertigstellung als Anlage 3 beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|
Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (11.02.14)
- B-Plan wurde bis 20.08.2012 ausgelegt und eine geänderte Fassung wurde nicht ausgefertigt. Es soll dazu ein Satzungsbeschluss zur Beschlussfassung für die Bürgerschaftssitzung am 14.05.2014 vorgelegt werden.