06.06.2012 - 5.2 Beschluss über den 2. Entwurf und die Auslegung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Maronde, vom Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaft erläutert die wesentlichen Änderungen zum ersten Entwurf:

- Erweiterung des Geltungsbereiches im westl. Bereich um Waldfläche nördl. der Parkstraße

- Erweiterung der Baugrenzen im Baufeld am westlichen Ende des Geltungsbereiches,

- Baufeld für nur einen Standort für dauerhafte Gastronomie (erster Entwurf zwei Standorte)

- Standort für dauerhafte Gastronomie auf dem Wasser (Änderung gegenüber 1. Entwurf aufgrund von Schutz des Dünenbereiches und des Küstenwaldes sowie Heranrücken an baulich geprägten Bereich) wurde verschoben in Höhe des jetzigen griechischen Restaurants und Konzentration für nicht-motorisierten Wassersport.

Die temporäre Gastronomie als auch der nicht-motorisierte Wassersport können auch am Bestandsstandort verbleiben.

 

Die Verantwortung für Nutzungsverträge, Bewirtschaftung und Erschließung für temporäre Vorhaben hat die Tourismuszentrale.

 

 

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2012/BV/3083:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt