Beschlussvorlage - 2011/BV/2983

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die „Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs-planes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2012/13“ (Anlage).

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

-          § 22 Abs. 3 KV M-V              -              2. VO zur Änderung der SEP-VO M-V vom

-          SchulG M-V § 107/108                            26. Januar 2010

-          SEP-VO M-V vom 4. Oktober 2005               -              SchulkapVO M-V vom 26. Januar 2010

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0030/06-BV, 1135/06-BV, 0124/07-BV, 0970/07-BV, 0202/08-BV, 1004/08-BV, 2010/BV/0862, 2011/BV/1931, 2011/BV/2150

 

Sachverhalt:

Auf der Basis des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006, geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2009 sowie der Verordnung über die Schulent­wick­lungs­planung in Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Oktober 2005 hat die Bürgerschaft der Han­se­stadt Rostock mit ihren Beschlüssen 0030/06-BV vom 14. Juni 2006 sowie 1135/06-BV vom 31. Januar 2007 die „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen sowie der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11“ beschlossen. Mit Beschluss vom 14. März 2007 (Beschluss-Nr. 0124/07-BV) wurde die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs­planes der Hansestadt Rostock und der daraus resultierenden schulorganisatorischen Maß­nah­men, in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08, entschieden. Die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resul­tierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09 wurde mit den Beschlüssen vom 05. Dezember 2007 (Beschluss-Nr. 0970/07-BV) und vom 07. Mai 2008 (Beschluss-Nr.: 0202/08-BV) festgelegt.
Die Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisa­torischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2009/10 wurden mit Beschluss der Bürgerschaft vom 28. Januar 2009 (Beschluss-Nr. 1004/08-BV) beschlossen. Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 17. März 2010 (Beschluss-Nr. 2010/BV/0862) wurde die Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2010/11 entschieden.

 

Die Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2011/12 wurden mit Beschluss der Bürgerschaft vom 09. März 2011 (Beschluss-Nr. 2011/BV/1931) beschlossen. Die 1. Ergänzung zum Beschluss der jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2011/12 wurden mit Beschluss der Bürgerschaft vom 18. Mai 2011 (Beschluss-Nr. 2011/BV/2150) entschieden.

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern hatte den fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden und der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock und alle ausgewiesenen Nachfolgebeschlüsse genehmigt. Die beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne der Hansestadt Rostock weisen jeweils im Punkt 2 den Auftrag aus:

 

„Die Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum bis 2010/11 erhält den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung. Sie ist jährlich zu aktualisieren und kontinuierlich fortzuschreiben“.

 

In der Schulentwicklungsplanungsverordnung vom 04. Oktober 2005 zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Mai 2011 (Mitteilungsblatt BM M-V S. 286/GVOBl. M-V S. 834) wurde der Planungszeitraum der Schulentwicklungspläne vom Beginn des Schuljahres 2006/07 bis zum Ende des Schuljahres 2012/13 neu festgelegt.

 

Der vorliegende Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock sowie zur Umsetzung daraus abgeleiteter schulorganisatorischer Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2012/13 enthält alle die Aussagen, die sich einerseits aus der weiteren Entwicklung des Schüleraufkommens ableiten, die andererseits damit folgerichtig aus den bislang bereits in Kraft getretenen neuen schulgesetzlichen Regelungen entstehen und die in ihrem Aussageinhalt Novellierungen gegenüber den bereits gültigen Schulentwicklungsplänen der Hansestadt Rostock enthalten.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

- keine -

 

 

 

Roland Methling

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

18.01.2012 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Reduzieren

01.02.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs­planes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2012/13“.

 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/2983:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs­planes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2012/13“.

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Sitzung am 20. Juni 2012 vorzulegen:

 

a) Rahmendaten, welche die Grundlage der Schulentwicklungsplanung bilden,

 

b) Darstellung des Verfahrens, mit dem die Schulentwicklungsplanung für das nächste Schuljahr unter Einbeziehung der Schulkonferenzen und des Stadtelternrates entwickelt werden soll.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Sitzung im Januar 2013
das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und den Entwurf der Fortschreibung des Schul­entwicklungsplans 2013/2014 vorzulegen.

 

(Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes …
liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)
 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt