Beschlussvorlage - 2011/BV/2961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1)              Für das Gebiet der Neptun Marina auf der Unterwarnow am Gehlsdorfer Ufer einschl. landseitiger Anbindung soll der Bebauungsplan Nr. 15.SO.179 „Ferienhäuser auf dem Wasser“ aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

-              im Nordosten durch eine gedachte, landeinwärts in einem Abstand von max. ca. 30 m zur Uferlinie verlaufende Linie bis zum südlich liegenden Schilfgürtel

-              im Südosten durch eine gedachte Verbindung auf dem Wasser zwischen dem südlichsten Ende der Marina und deren gedachter Verlängerung bis zum Schilfgürtel

-              im Südwesten durch die südwestliche Kante der Marina

-              im Nordwesten durch die nordwestliche Kante der Marina

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

2)              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

1.              Schaffung von 10 bis 12 zeitgemäßen qualitativen Ferienhäusern auf der Wasserfläche als Pilotprojekt für die Hansestadt Rostock

 

2.              Schaffung der landseitigen Voraussetzungen für die Ferienhäuser auf dem Wasser im Uferbereich

 

3.              Schaffung einer das Warnowufer begleitenden fußläufigen Verbindung für die Öffentlichkeit

 

4.              positive städtebauliche Akzentuierung des Uferbereiches in Verbindung mit den landseitigen Potenzialen des Wohnungsbaustandortes und Schaffung von Synergien

 

5.              positive Impulse sowohl für den sanften umweltschonenden Tourismus und die Außenwirkung der Hansestadt als auch für den Arbeitsmarkt im Werftbereich sowie für die Dienstleister im Einzugsgebiet aufgrund der Pilotwirkung des Projektes

 

3)              Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind ein grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung,  ein faunistisches Gutachten, sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.

 

 

4)              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs.2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Keine

 

 

Sachverhalt:

 

Das Areal umfasst insbesondere die im Frühjahr 2011 umfassend sanierte Neptun Marina auf der Unterwarnow am Gehlsdorfer Ufer, die seit 1995 zur Werft in Gehlsdorf gehört und zurzeit 60 Liegeplätzen für Segel- und Motorboote bis 20 m Länge Raum bietet.

 

Gastliegeplätze in den Sommermonaten werden hier ebenso nachgefragt wie jährliche Dauerliegeplätze. Die durchschnittliche Auslastung der Marina liegt bei 70 %. Frischwasser und Strom werden der Marina zugeführt. Abwasser und Müll werden über das Werftsystem entsorgt.

 

Der Sanitärbetrieb in der Marina wird über Sanitärcontainer geregelt. Die Zuwegung zur Marina ist über die alte Werftstraße, von der Pressentinstraße abgehend, sichergestellt.

 

Die jetzige Parkfläche ist für 40 Pkw ausgelegt und bietet die Möglichkeit der Zufahrt von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen.

 

Die Wasserfläche gehört dem Bund. Die landseitig betroffenen Bereiche gehören zu ca. 2/3 dem Investor und zu etwa 1/3 der Hansestadt Rostock.

 

 

 

 

Das Gelände nordöstlich landseitig der Marina liegt seit 10 Jahren brach. Aus Anlass der Anfrage eines Investors soll im Rahmen der Bauleitplanung die planungsrechtliche Voraussetzung für 10 – 12 Ferienhäuser auf dem Wasser unter der Bedingung geschaffen werden, dass insbesondere die städtebauliche geordnete Entwicklung des Gehlsdorfer Uferbereiches gefördert wird, die trotz des seit ca. 10 Jahren rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer Nordufer“ stagniert.

 

Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan soll der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer Nordufer“ auf ca. 2500 m² landseitig der Marina aufgehoben und neu überplant werden. Im zu überplanenden Bereich sind knapp 1300 m² als Sondergebiet Sportboothafen mit Stellplatzanlagen sowie ca. 15m x 15m als überbaubare Grundstücksfläche für ein maximal zweigeschossiges, teilweise das Wasser überbauendes Gebäude, welches der Versorgung der Sportboote und des Yachthafens dienen soll, festgesetzt. Ausnahmsweise sind auch Einrichtungen des Gaststättengewerbes zulässig. Darüber hinaus ist in dem geplanten Sondergebiet Sportboothafen ein das Warnowufer begleitendes Gehrecht zugunsten einer fußläufigen Verbindung für die Öffentlichkeit festgesetzt. Mit der Neuüberplanung dieses Bereiches sollen die landseitig erforderlichen Einrichtungen für die Ferienhäuser auf dem Wasser geregelt werden.

 

Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Geltungsbereich die bestehende Wasserfläche und landseitig generalisiert als Planungsziel eine Wohnbaufläche dar. Im weiteren Planverfahren ist die Notwendigkeit der Änderung des FNP zu prüfen.

 

Die Fläche umfasst ca. 1,4 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            Planungskosten trägt der Investor

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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24.01.2012 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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14.02.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.02.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.02.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.03.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen