24.01.2012 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 15.SO.179 "Ferienhäuser auf ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Di., 24.01.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Massenthe erläutert ausführlich das Vorhaben
Das Vorhaben wurde vom Geschäftsführer der Tamsen Werft weiterhin ausführlich im Bauausschuss vorgestellt und erläutert.
Hinweis des Bauausschusses:
- der landseitige Baumbewuchs muss auf jeden Fall erhalten bleiben
Hinweise des Kultusausschusses:
- Wie wird in diesem Bereich dann der Ufer-Wanderweg geführt? Wie ist der Zugang für die Öffentlichkeit gesichert? Begrüßt wird das Projekt auch, da das gesamte Gebiet Aufwertung durch Gastronomie, Sportboothafen erfährt. Gibt es dort auch Möglichkeiten, dass Tagesgäste ihre Boote ins Wasser lassen können?
Beide Ausschüsse empfehlen Zustimmung zur Beschlussvorlage mit ihren Hinweisen
Herr Westphal: Bei der Beschlussvorlage geht es weniger um die konkrete Bebauung sondern darum, dass ein B-Plan aufgestellt wird mit den Grenzen des Geltungsbereiches und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die festgelegten Planungsziele
Beschluss:
1) Für das Gebiet der Neptun Marina auf der Unterwarnow am Gehlsdorfer Ufer einschl. landseitiger Anbindung soll der Bebauungsplan Nr. 15.SO.179 Ferienhäuser auf dem Wasser" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
- im Nordosten durch eine gedachte, landeinwärts in einem Abstand von max. ca. 30 m zur Uferlinie verlaufende Linie bis zum südlich liegenden Schilfgürtel
- im Südosten durch eine gedachte Verbindung auf dem Wasser zwischen dem südlichsten Ende der Marina und deren gedachter Verlängerung bis zum Schilfgürtel
- im Südwesten durch die südwestliche Kante der Marina
- im Nordwesten durch die nordwestliche Kante der Marina
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
1. Schaffung von 10 bis 12 zeitgemäßen qualitativen Ferienhäusern auf der Wasserfläche als Pilotprojekt für die Hansestadt Rostock
2. Schaffung der landseitigen Voraussetzungen für die Ferienhäuser auf dem Wasser im Uferbereich
3. Schaffung einer das Warnowufer begleitenden fußläufigen Verbindung für die Öffentlichkeit
4. positive städtebauliche Akzentuierung des Uferbereiches in Verbindung mit den landseitigen Potenzialen des Wohnungsbaustandortes und Schaffung von Synergien
5. positive Impulse sowohl für den sanften umweltschonenden Tourismus und die Außenwirkung der Hansestadt als auch für den Arbeitsmarkt im Werftbereich sowie für die Dienstleister im Einzugsgebiet aufgrund der Pilotwirkung des Projektes
3) Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind ein grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, ein faunistisches Gutachten, sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.
4) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.