Beschlussvorlage - 2011/BV/2795

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt an Stelle der Bürgerschaft:

Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:

HHST 01.45540000.76000000 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

= 646.000,00 EUR

HHST 01.45570000.77000000 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen = 250.000,00 EUR

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben.

HHST 01.4820000 69450000 Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket – Lernförderung = 663.700,00 EUR

HHST 01.48200000 69470000 Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket – Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben = 232.300,00 EUR

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Beschlussvorschriften:

§ 51 Abs. 1 Nr. 1 KV M-V, § 52 KV M-V, § 35 Abs. 2 KV M-V

 

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Sachverhalt:

 

Zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes der Kinder und Jugendlichen (§ 39 SGB VIII) ist die stationäre Jugendhilfe im Voraus zu zahlen. Demnach ist die Auszahlung des Unterhaltes und der Kosten der Erziehung zum 1. des laufenden Monats zu realisieren. Das heißt, zum 01.12.2011 müssen die finanziellen Mittel bereitstehen. Die Entscheidung wird der Bürgerschaft zur Genehmigung am 07.12.2011 vorgelegt.

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.45540000.760000     

2011

646.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

 

 

1a.               Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

3.542.600,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

646.000,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

4.188.600,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu gewähren und zu finanzieren. Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagserleben u. a. unterstützen sowie Hilfe zur Selbsthilfe geben.

unvorhersehbar:

Durch Steuerung der Fälle zugunsten ambulanter Hilfen gegenüber stationären Hilfen kam es in den Leistungen nach § 31 SGB VIII zu einem wesentlichen Anstieg der Hilfen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll die ansonsten notwendig werdende kostenintensivere stationäre Unterbringung vermeiden. Der Planansatz bezog sich auf 321 Zahlfälle. Die durchschnittliche Anzahl der Zahlfälle (392 Zahlfälle) ist um 22 % höher als im Planansatz berücksichtigt. Im Monat September 2011 wurde zum Beispiel in 406 Zahlfällen die Sozialpädagogische Familienhilfe gewährt. Aufgrund der vorliegenden Anträge wird eingeschätzt, dass in der Zeit von Oktober bis Dezember 2011 für 420 Zahlfälle die Hilfe zu gewähren ist. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 646.000,00 EUR. 

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.45570000.77000000

2011

250.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

 

 


1b.              Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr
* red. Änderung vom 10.11.2011/ 03.1 Ke

 

10.775.200,00*

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

250.000,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

  11.025.200,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) soll die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten fördern. Weiterhin soll mit Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie versucht werden, die Rückkehr in die Familie zu erreichen. Anderenfalls werden eine Erziehung in einer anderen Familie bzw. eine Verselbständigung vorbereitet.

unvorhersehbar:

Steuerungsansatz war weiterhin, Kinder, die aus fachlichen Gesichtspunkten vorübergehend außerhalb der Herkunftsfamilie untergebracht werden müssen, vorrangig von Pflegefamilien zu betreuen. Derzeit werden nur 107 Kinder in 81 Pflegefamilien betreut. Aktuell stehen noch nicht ausreichend Pflegeeltern zur Verfügung. Für mindestens 20 weitere Kinder besteht ein Bedarf.

Dewegen waren vermehrt Unterbringungen außerhalb der Herkunftsfamilie in stationären Einrichtungen erforderlich als vorab erkennbar war. In der Hilfeart laufen verschiedene Leistungen zusammen (z.B. Pflegesatz, Barbetrag, Zusatzleistungen). In der Planung wurde von 216 Zahlfällen mit einem durchschnittlichen kalendertäglichen Pflegesatz in Höhe von 129,48 EUR ausgegangen. Tatsächlich sind im Durchschnitt von Januar bis September 2011 237 Zahlfälle zu verzeichnen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird eingeschätzt, dass für monatlich durchschnittlich 240 Zahlfälle zuzüglich der individuellen Zusatzleistungen bis zum Jahresende ein Mehrbedarf in Höhe von 250.000,00 EUR.        

 

2a.              Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.48200000.69450000

Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

712.500,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

     0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

7.351,75

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

705.148,25

als Deckungsquelle eingesetzt

 

663.700,00

Begründung der Minderausgaben

Zum Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung  mussten die Leistungsträger (Kommune und Hanse Job Center HJC) davon ausgehen, dass die mögliche Anzahl der Leistungsberechtigten, die Unterstützungsangebote im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in vollem Umfang annehmen würden. Im Laufe des Jahres 2011 hat sich jedoch gezeigt, dass dem (noch) nicht so ist. Zudem wurde das Gesetz erst zum 30.03.2011 in Kraft gesetzt, rückwirkend zum 01.01.2011.

 

2b.              Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.48200000.69470000     

Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket – Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

840.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

     0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

27.332,73

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

812.667,27

als Deckungsquelle eingesetzt

 

232.300,00

 

 

Begründung der Minderausgaben

Zum Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung  mussten die Leistungsträger (Kommune und Hanse Job Center HJC) davon ausgehen, dass die mögliche Anzahl der Leistungsberechtigten, die Unterstützungsangebote im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in vollem Umfang annehmen würden. Im Laufe des Jahres 2011 hat sich jedoch gezeigt, dass dem (noch) nicht so ist. Zudem wurde das Gesetz erst zum 30.03.2011 in Kraft gesetzt, rückwirkend zum 01.01.2011.      

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgabe HHST 01.45540000.76000000 = 646.000,00 EUR

Mehrausgabe HHST 01.45570000.77000000 = 250.000,00 EUR

Minderausgabe HHST 01.4820000 69450000 = 663.700,00 EUR

Minderausgabe HHST 01.4820000 69470000 = 232.300,00 EUR

 

 

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Beschlüsse

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15.11.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen