Beschlussvorlage - 2011/BV/2795
Grunddaten
- Betreff:
-
Eilentscheidung des Hauptausschusses an Stelle der Bürgerschaft
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 896.000,00 EUR im Deckungskreis 0130 - Hilfen zur Erziehung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.11.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.11.2011
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt an Stelle der Bürgerschaft:
Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:
HHST 01.45540000.76000000 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen
= 646.000,00 EUR
HHST 01.45570000.77000000 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen = 250.000,00 EUR
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben.
HHST 01.4820000 69450000 Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Lernförderung = 663.700,00 EUR
HHST 01.48200000 69470000 Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben = 232.300,00 EUR
Sachverhalt:
Zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes der Kinder und Jugendlichen (§ 39 SGB VIII) ist die stationäre Jugendhilfe im Voraus zu zahlen. Demnach ist die Auszahlung des Unterhaltes und der Kosten der Erziehung zum 1. des laufenden Monats zu realisieren. Das heißt, zum 01.12.2011 müssen die finanziellen Mittel bereitstehen. Die Entscheidung wird der Bürgerschaft zur Genehmigung am 07.12.2011 vorgelegt.
Haushaltsstelle | Haushaltsjahr | Betrag in EUR |
01.45540000.760000 | 2011 | 646.000,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle | ||
Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen |
1a. Berechnung der Gesamtausgaben
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| in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 3.542.600,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 646.000,00 | |
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
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- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe | = | 4.188.600,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu gewähren und zu finanzieren. Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagserleben u. a. unterstützen sowie Hilfe zur Selbsthilfe geben.
unvorhersehbar:
Durch Steuerung der Fälle zugunsten ambulanter Hilfen gegenüber stationären Hilfen kam es in den Leistungen nach § 31 SGB VIII zu einem wesentlichen Anstieg der Hilfen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll die ansonsten notwendig werdende kostenintensivere stationäre Unterbringung vermeiden. Der Planansatz bezog sich auf 321 Zahlfälle. Die durchschnittliche Anzahl der Zahlfälle (392 Zahlfälle) ist um 22 % höher als im Planansatz berücksichtigt. Im Monat September 2011 wurde zum Beispiel in 406 Zahlfällen die Sozialpädagogische Familienhilfe gewährt. Aufgrund der vorliegenden Anträge wird eingeschätzt, dass in der Zeit von Oktober bis Dezember 2011 für 420 Zahlfälle die Hilfe zu gewähren ist. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 646.000,00 EUR.
Haushaltsstelle | Haushaltsjahr | Betrag in EUR |
01.45570000.77000000 | 2011 | 250.000,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle | ||
Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen |
1b. Berechnung der Gesamtausgaben
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) soll die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten fördern. Weiterhin soll mit Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie versucht werden, die Rückkehr in die Familie zu erreichen. Anderenfalls werden eine Erziehung in einer anderen Familie bzw. eine Verselbständigung vorbereitet.
unvorhersehbar:
Steuerungsansatz war weiterhin, Kinder, die aus fachlichen Gesichtspunkten vorübergehend außerhalb der Herkunftsfamilie untergebracht werden müssen, vorrangig von Pflegefamilien zu betreuen. Derzeit werden nur 107 Kinder in 81 Pflegefamilien betreut. Aktuell stehen noch nicht ausreichend Pflegeeltern zur Verfügung. Für mindestens 20 weitere Kinder besteht ein Bedarf.
Dewegen waren vermehrt Unterbringungen außerhalb der Herkunftsfamilie in stationären Einrichtungen erforderlich als vorab erkennbar war. In der Hilfeart laufen verschiedene Leistungen zusammen (z.B. Pflegesatz, Barbetrag, Zusatzleistungen). In der Planung wurde von 216 Zahlfällen mit einem durchschnittlichen kalendertäglichen Pflegesatz in Höhe von 129,48 EUR ausgegangen. Tatsächlich sind im Durchschnitt von Januar bis September 2011 237 Zahlfälle zu verzeichnen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird eingeschätzt, dass für monatlich durchschnittlich 240 Zahlfälle zuzüglich der individuellen Zusatzleistungen bis zum Jahresende ein Mehrbedarf in Höhe von 250.000,00 EUR.
2a. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
01.48200000.69450000 | Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung |
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| in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 712.500,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen | ./. | |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle | ./. | 7.351,75 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 705.148,25 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 663.700,00 |
Begründung der Minderausgaben
Zum Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung mussten die Leistungsträger (Kommune und Hanse Job Center HJC) davon ausgehen, dass die mögliche Anzahl der Leistungsberechtigten, die Unterstützungsangebote im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in vollem Umfang annehmen würden. Im Laufe des Jahres 2011 hat sich jedoch gezeigt, dass dem (noch) nicht so ist. Zudem wurde das Gesetz erst zum 30.03.2011 in Kraft gesetzt, rückwirkend zum 01.01.2011.
2b. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
01.48200000.69470000 | Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben |
|
| in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 840.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen | ./. | 0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle | ./. | 27.332,73 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 812.667,27 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 232.300,00 |
Begründung der Minderausgaben
Zum Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung mussten die Leistungsträger (Kommune und Hanse Job Center HJC) davon ausgehen, dass die mögliche Anzahl der Leistungsberechtigten, die Unterstützungsangebote im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in vollem Umfang annehmen würden. Im Laufe des Jahres 2011 hat sich jedoch gezeigt, dass dem (noch) nicht so ist. Zudem wurde das Gesetz erst zum 30.03.2011 in Kraft gesetzt, rückwirkend zum 01.01.2011.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgabe HHST 01.45540000.76000000 = 646.000,00 EUR
Mehrausgabe HHST 01.45570000.77000000 = 250.000,00 EUR
Minderausgabe HHST 01.4820000 69450000 = 663.700,00 EUR
Minderausgabe HHST 01.4820000 69470000 = 232.300,00 EUR