Beschlussvorlage - 2011/BV/2759

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage aufgeführten Immobilien werden einschließlich der jeweiligen Kreditbelastungen zum 01. Januar 2012 dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock zugeordnet. Der Beschluss 2011/BV/2246 wird dahingehend geändert, dass das Sanitärgebäude am Strande (Position 2 der Anlage) nicht übertragen wird.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss 2011/BV/2246

 

 

Sachverhalt:

In Ergänzung zum Beschluss 2011/BV/2246 werden die immobilienbezogenen Aufgaben für die in der Anlage aufgeführten Objekte ebenfalls zum 01. Januar  2012 dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock übertragen und die entsprechenden Immobilien dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock zugeordnet. Der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock übernimmt zum gleichen Zeitpunkt die den Immobilien zuzuordnenden Kredite.

 

Die Kosten für die Bewirtschaftung der in der Anlage aufgeführten Immobilien werden ab 2012 ausschließlich im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock dargestellt. In den Haushalt der Hansestadt Rostock wird für die von der Hansestadt Rostock selbst genutzten Objekte ab dem 1. Januar 2012 ein an den tatsächlichen Aufwand ausgerichtetes Nutzungsentgelt eingestellt.

 

Die organisatorischen Prüfungen hinsichtlich der öffentlichen Bedürfnisanstalten sind noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung hierzu wird im II. Quartal 2012 erwartet. Bis dahin wird eine Entscheidung zur Übertragung ausgesetzt.

Die Immobilie Nummer 2 (Sanitärgebäude Am Strande) der Anlage zum Beschluss 2011/BV/2246 wird gestrichen und von der Übertragung ausgenommen.

 

Hinsichtlich der Immobilien des Tief- und Hafenbauamtes und des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege wird die Entscheidung zur Immobilienzuordnung bis zum Vorliegen des Prüfergebnisses der HASIKO-Maßnahme 2011/2.05 stadtwirtschaftliche Dienstleistungen aufgeschoben. In Abhängigkeit der Umsetzung zu dieser Maßnahme ist die Immobilienübertragung gesondert zu betrachten. Ein abschließendes Prüfergebnis wird im II. Quartal 2012 erwartet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen werden im Haushaltsplan 2012 der Stadtverwaltung sowie im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und

-entwicklung der Hansestadt Rostock ausgewiesen.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.11.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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23.11.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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29.11.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.12.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage aufgeführten Immobilien werden einschließlich der jeweiligen Kredit­belastungen zum 1. Januar 2012 dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ zugeordnet.
Der Beschluss Nr. 2011/BV/2246 wird dahingehend geändert, dass das Sanitärgebäude Am Strande (Position 2 der Anlage) nicht übertragen wird.

 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/2759:

 

Die in der Anlage aufgeführten Immobilien werden einschließlich der jeweiligen Kredit­belastungen zum 1. Januar 2012 dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ zugeordnet.

 

(o. g. Anlage - Objektliste Immobilienzuordnung zum KOE - liegt der Niederschrift
beim Sitzungsdienst als Anlage 11 bei)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt