23.11.2011 - 5.2 Immobilienübertragung an den Eigenbetrieb KOE z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hecht vom KOE und Herr Stolle vom Amt für Management und Controlling beantworten die Frage von Herrn Flachsmeyer (B90/Die Grünen) hinsichtlich Übertragung der Theaterimmobilie.

Hier fehlen noch die Rahmenbedingungen. Es wird aber verwaltungsintern geprüft. Eine Vereinbarung über die Nutzung der Immobilie mit dem Volkstheater gibt es bereits.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage aufgeführten Immobilien werden einschließlich der jeweiligen Kreditbelastungen zum 01. Januar 2012 dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock zugeordnet. Der Beschluss 2011/BV/2246 wird dahingehend geändert, dass das Sanitärgebäude am Strande (Position 2 der Anlage) nicht übertragen wird.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2011/BV/2759):

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage