Beschlussvorlage - 2011/BV/2748

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 14.SO.173 – Sondergebiet Photovoltaik Lindenallee vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Für eine Fläche in Toitenwinkel, begrenzt

 

·         im Nordosten:                            durch die Kleingartenanlagen „Zur Erholung“ und „Uns Gorden“

·         im Nordwesten:              durch den Marienroggenweg

·         im Südosten:                            durch die Lindenallee

·         im Südwesten:              durch die oberirdische Heizleitung

 

wird entsprechend § 10 BauGB der Bebauungsplan Nr. 14.SO.173 – Sondergebiet Photovoltaik Lindenallee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 KV M-V, § 10 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              2011/BV/2198 vom 29.06.2011 (Auslegungsbeschluss)

 

 

Sachverhalt:

 

Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung bilden einen wichtigen Baustein der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien. Neben der Nutzung durch Anlagen an Gebäuden gewinnt die Nutzung der Solarenergie auf Freiflächen immer mehr an Bedeutung.

Im Flächennutzungsplan wurde der Bereich der ehemaligen Deponie Toitenwinkel, der an das Gewerbegebiet Petersdorfer Straße grenzt, als Sondergebiet ausgewiesen. Im Verfahren der 6. Änderung des Flächennutzungsplans wurde für eine nachhaltige Nutzung der Solarenergie die maximale Erweiterung zwischen Dorf Toitenwinkel und dem Hafenbahnweg ermittelt und ausgewiesen. Die 6. Änderung wurde am 10.11.2010 abschließend beschlossen.

 

Zur Schaffung von Baurecht  wird für diese Fläche ein Bebauungsplan aufgestellt.

Geplant ist die Errichtung einer Anlage zur Umwandlung von Solarenergie in elektrischen Strom und Einspeisung in das öffentliche Netz insbesondere unter Beachtung umwelt- und naturschutzfachlicher Belange.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8,2 ha. Die Fläche für die Errichtung von Photovoltaikanlagen beträgt ca. 5,5 ha. Die weiteren Flächen sind als Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur, Landschaft und Boden ausgewiesen bzw. sind erforderliche Abstandsflächen zu bestehenden Biotopen und einem Gewässer II. Ordnung.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 04.08.2011 bis zum 06.09.2011 öffentlich ausgelegen. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen führten gegenüber dem ausgelegten Planentwurf zu geringfügigen Änderungen:

 

-  Im Teil B – Textliche Festsetzungen - wird die Zuordnungsfestsetzung 4.2. zum besseren

   Verständnis noch einmal überarbeitet.

-  In der Begründung werden die Planungsgrundlagen aktualisiert und es werden Hinweise

für das künftige Vorhaben aufgenommen.

 

 

Bestandteil des vorliegenden Planentwurfs ist ein Umweltbericht, der die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung bewertet. Von besonderer Bedeutung sind im vorliegenden Fall Fragen des Denkmalschutzes sowie Eingriffe in Natur und Landschaft.

Die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe wurden ermittelt und deren Ausgleich erfolgt vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans.

 

 

Der Antragsteller der Planung hat sich in einem Städtebaulichen Vertrag verpflichtet, die Kosten für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen. Außerdem wurden durch ihn die Planungskosten übernommen. Durch die vertraglich geregelte Kostenübernahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Hansestadt Rostock.

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Finanzielle Auswirkungen:                            keine

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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10.11.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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17.11.2011 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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23.11.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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24.11.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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29.11.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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07.12.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen