23.11.2011 - 5.3 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert, dass es sich hier um einen Satzungsbeschluss handelt. Der Entwurf hat öffentlich ausgelegen. Im Ergebnis dessen, wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen. Der Randbereich wird nicht bebaut, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen liegen im Geltungsbereich des B-Planes und sind vertraglich gesichert.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 14.SO.173 - Sondergebiet Photovoltaik Lindenallee vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Für eine Fläche in Toitenwinkel, begrenzt

 

·              im Nordosten:                            durch die Kleingartenanlagen „Zur Erholung“ und „Uns Gorden“

·              im Nordwesten:              durch den Marienroggenweg

·              im Südosten:                            durch die Lindenallee

·              im Südwesten:              durch die oberirdische Heizleitung

 

wird entsprechend § 10 BauGB der Bebauungsplan Nr. 14.SO.173 - Sondergebiet Photovoltaik Lindenallee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2011/BV/2748:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt