Informationsvorlage - 2011/IV/2622

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss 2010/AN/1529 der Bürgerschaft vom 6.10.2010 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, der IHK zu Rostock die Möglichkeit einzuräumen, das Gutachten, Ansiedlung eines Decathlon-Sportfachmarktes in der Hansestadt Rostock von Dr. Lademann & Partner, die Zahlen der Einzelhandelsvertreter und des City-Kreises prüfen und bewerten zu lassen.

 

Mit Schreiben vom 21.10.2010 hat der Oberbürgermeister die IHK zu Rostock gebeten, die o.g. Prüfung bzw. Bewertung vorzunehmen. Hierzu hat die IHK zu Rostock eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich intensiv mit den Auswirkungen der geplanten Ansiedlung der Firma Decathlon auf den Einzelhandel in der Hansestadt Rostock auseinander gesetzt hat.  Die IHK zu Rostock sieht die Ansiedlung eines Decathlon-Sportfachmarktes grundsätzlich positiv, als geeigneter Standort wird jedoch das Werftdreieck empfohlen. An diesem Standort wäre ein Ansiedlung ohne Einschränkung der Verkaufsflächen und Sortimente möglich.

Für den von Decathlon favorisierten Standort in Schutow  hat die IHK Zweifel an einem erfolgreichen Zielabweichungsverfahren, welches für die dortige Ansiedlung notwendig wäre.

Das ausführliche Ergebnis der Prüfung bzw. die Bewertung wird als Anlage 1 zur Kenntnis gegeben.

 

Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben vom16.08.2011 das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung um eine Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren für den peripheren Standort in Schutow  gebeten.

 

Die Ansiedlung eines Decathlon-Sportfachmarktes im Oberzentrum Rostock wird vom o.g. Ministerium ausdrücklich begrüßt. Für den Standort Schutow verspricht jedoch das Zielabweichungsverfahren keine Aussicht auf Erfolg, da das Vorhaben keines der in § 5

Abs. 6 Satz 2 LPIG genannten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt.

 

Die Positionierung bzw. landesplanerische Bewertung des zuständigen Ministeriums liegt als Anlage 2 bei.

 

Der Oberbürgermeister hat die Firma Decathlon zur Abgabe einer Stellungnahme zum Schreiben der IHK aufgefordert. Diese Stellungnahme wird als Anlage 3 zur Kenntnis gegeben.

 

Die Firma Decathlon kann sich danach grundsätzlich die Realisierung eines Decathlon-Fachmarktes am Standort Werftdreieck vorstellen. Diese Aussage wird jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hierfür wird vor allem ein entsprechender Beschluss der Bürgerschaft zur planungsrechtlichen Vorbereitung am Standort Werftdreieck ohne Sortiments- und Verkaufsflächenbegrenzungen erwartet. Darüber hinaus müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Decathlon am Werftdreieck stimmen. Hierzu zählen die Verbesserung der Erreichbarkeit, der Kaufpreis und die Nutzungsperspektiven für das Grundstück in Schutow. 

 

Im Ergebnis vorgenannter Stellungnahmen wird für die Ansiedlung eines Decathlon-Sportfachmarktes am Standort Schutow keine Möglichkeit gesehen und der Bürgerschaft folgendes Verfahren empfohlen:

 

1. Die weitere planungsrechtliche Vorbereitung des Standortes Schutow soll für Ansiedlungen des großflächigen Einzelhandels für nichtinnenstadt- bzw. nichtzentrenrelevante Sortimente nach der Rostocker Sortimentsliste entsprechend dem von der Bürgerschaft beschlossenen Zentrenkonzeptes erfolgen.

 

2.   Die Ansiedlung von Decathlon am Werftdreieck ist durch Änderung des vorhandenen B-Planes für ein Sondergebiet Sportfachmarkt ohne Sortiments- und Verkaufsflächenbegrenzungen zu ermöglichen. Hierzu ist ein entsprechender Beschluss in der Bürgerschaft zu fassen.

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.10.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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19.10.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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25.10.2011 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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02.11.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben