Dringlichkeitsvorlage - 2011/DV/2545

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt:

 

1.      Die Genehmigung der Bauausführung zur Umsetzung der Ertüchtigung des Großen Hauses zur mittelfristigen Nutzung als Betriebs- und Arbeitsstätte sowie Versammlungsstätte gem. ArbStättVO/ VStättVO bis zur Fertigstellung des Theaterneubaus. auf Grundlage der Kostenplanung in einer Gesamthöhe von 2,9 Mio. EUR. (Anlage)

 

2.      Mit der Durchführung der Bauausführung ist der Kommunale Eigenbetrieb Objektbewirtschaftung und –entwicklung der HRO zu beauftragen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen jährlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplan der Hansestadt Rostock zu berücksichtigen und einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss in der VTR GmbH zur Umsetzung der Bauausführung zu fassen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2011/DV/2220 vom 18.05.2011

 

 

Sachverhalt:

 

In der Bürgerschaftssitzung am 18.05.2011, Nr. 2011/DV/2200 hat die Bürgerschaft die Ertüchtigung des Großen Hauses der VTR GmbH zur mittelfristigen Nutzung als Betriebs- und Arbeitsstätte sowie Versammlungsstätte gem. Arb.StättVO / VStättVO bis zur Fertigstellung des Theaterneubaus beschlossen.

Für Erstellung der Baugenehmigungsplanung wurden hierfür finanzielle Mittel in Höhe von 200.000 EUR bereitgestellt.

 

Nach der Prüfung der Baugenehmigung vom 23.08.2011 – AZ.: 02307-11 sowie des Nachtrages vom 24.08.2011 erfolgte die Genehmigung ohne Auflagen des eingereichten Bauantrages zur Sanierung von Brandschutzmängeln am Volkstheater Rostock.

 

Die Ergebnisse der endgültigen Kostenplanung beinhalten auch die Kostenrelevante Änderungen in den Geschossen des Nachtrages vom 24.08.2011 zum Brandschutzkonzept zur Ursprungsversion, so dass ein abweichender Mehrbetrag von 169.000 EUR zu verzeichnen ist und sich die Gesamtkosten für die brandschutztechnische Sanierung des Großen Hauses gemäß Kostenplanung auf ca. 2,9 Mio. EUR belaufen.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel sollte im Haushaltsjahr in Höhe von 1,31 Mio. EUR

und im Haushaltsjahr 2012 von 1,59 Mio. EUR sichergestellt werden.

 

 

Die Mehrkosten von 169.000 EUR begründen sich wie folgt:

 

Untergeschoss

1.              2.Rettungsweg für das Stimmzimmer durch Treppenhaus 11, statt Treppenhaus 5

-          Flur U.02.2 stellt keinen notwendigen Flur mehr da

-          3 Brandschutztüren entfallen, 1 neuer Türdurchbruch entfällt

-          Herrichten des Treppenhaus 11 als notwendigen Treppenhaus,

Notwendige Arbeiten:

Rückbau der Kabelanlage der Bühnenbeleuchtung aus dem Treppenhaus 11 von den Scheinwerfern bis zur Einspeisung.

Bauliche Maßnahmen im UG, da die notwendige Fluchtweghöhe im UG unterschritten wird.

Brandschutzmaßnahmen für die neue Kabeltrasse in F90. Ausbau der Trasse in F90 für das gesamte Treppenhaus.

Neuverlegung der Kabel, da die demontierten Kabel ca. 60Jahre alt sind.

Kosten ca. + 150.000EUR

 

1. Obergeschoss

      1.   NE Verwaltung größer

-          1 Brandschutztür entfällt                                                          1Stk. ca. - 2.200 EUR

2.     Raum 169 statt DS – DSS ausführen

-          Obentürschließer nachrüsten                                                     1Stk. ca. +   700 EUR

3.     Türen zum Treppenhaus 1,2,3 und 4

-          Statt T30 nur noch DSS                                                            6 Stk.ca. - 2.400 EUR

                                                      -3.900  EUR

2. Obergeschoss

      1.   Türen zum Treppenhaus 1,2,3

-          Statt T30 nur noch DSS                                                          4 Stk. ca. -1.600 EUR

      2.   Räume 241-248 statt DS – DSS ausführen

-          Obentürschließer nachrüsten                                                     6 Stk. ca. +4.200 EUR

      1.   NE Verwaltung größer

-          1 Brandschutztür entfällt                                                           1Stk. ca. - 2.200 EUR

                                                            +400  EUR

2./3 Obergeschoss

      1.   zusätzlicher 2 Rettungsweg über Außentreppe Achse 5/G-H

-          Außentreppe                                                                                   ca. +10.000 EUR

-          2 Außentüren inkl. Durchbruch                                             ca. +  8.000 EUR

                                                   ca. +18.000 EUR

 

 

3. Obergeschoss

      1.   Türen zum Treppenhaus 1,2,3

-          Statt T30 nur noch DSS                                                            5 Stk. ca. -2.000 EUR

      2.   Räume 341-348 statt DS – DSS ausführen

-          Obentürschließer nachrüsten                                                    7 Stk. ca. +4.900 EUR

                                                       +2.900 EUR

4. Obergeschoss

      1.   Türen zum Treppenhaus 1,2,

-          Statt T30 nur noch DSS                                                            5 Stk. ca. -2.000 EUR

      2.   Räume 441-447 statt DS – DSS ausführen

-          Obentürschließer nachrüsten                                                     6Stk. ca. +4.200 EUR

                                                     +2.200 EUR

Mehrkosten gesamt

150.000 EUR Herrichten des Treppenhauses als Fluchtweg

  19.600 EUR Änderungen in den Geschossen

 

 

Dringlichkeit:

Vor dem Hintergrund, dass die Baugenehmigung am 26.08.2011 der VTR GmbH vorgelegt wurde und unter Verweis der Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 18.05.2011, Nr.2011/DV/2200 ist es zum jetzigen Zeitpunkt dringend erforderlich eine Beschlussfassung in der Bürgerschaftssitzung am 07.09.2011 zur Genehmigung der Bauausführung herbeizuführen, so dass die Maßnahmeumsetzung bis Februar 2012 erfolgen kann, so dass die Einhaltung der Frist hinsichtlich der Genehmigung der brandschutzrelevanten Maßnahmen nach ArbStättVO, die bis 2012 Gültigkeit hat, gewahrt wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

2,9 Mio. EUR Baukosten. Die Umsetzung der Maßnahme hängt von der Genehmigung der notwendigen Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörde ab.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen